Rechnung: Mahnung vor Verzug

26. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kati_BLN
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)
Rechnung: Mahnung vor Verzug

Hallo,
folgender Text steht unter einer Rechnung:

quote:
Zahlbar sofort ohne Abzug sofern nichts anderes vereinbart ist. (...) Wir weisen darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug kommen.


Wann tritt hier Fälligkeit ein?
Ist es berechtigt seitens des Rechnungsgläubigers bereits ca. 3 Wochen nach RechnungsDATUM (!!) eine Mahnung zu schicken?

Es handelt sich um Mobilfunkgebühren.

Vielen Dank für Antwort.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Zahlbar sofort ohne Abzug sofern nichts anderes vereinbart ist. (...) Wir weisen darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug kommen.


Da der Verzug ausdrücklich erklärt wird, 30 Tage nach Fälligkeit. Da Fälligkeit sofort unterstellt werden kann also 30 Tage nach Rechnung.
Eine Zahlungserinnerung ist deshalb dennoch erlaubt!?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Die Rechnung ist sofort fällig, das heist bei Erhalt.
30 Tage nach Zugang der Rechnung befindet man sich in Verzug.


Eine Zahlungserinnerung kann ich jeerzeit versenden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kati_BLN
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke!

Kann der Gläubiger sich dann quasi "aussuchen", wann er fällige Forderungen mahnt?

Bzw. müsste man als Schuldner Mahnkosten zahlen, wenn vor Ablauf der 30-Tage Frist gemahnt wird?

Anders als in § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB fehlt unter der Rechnung das Wort spätestens (Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet)



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-- Editiert am 27.01.2010 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Kann der Gläubiger sich dann quasi "aussuchen", wann er fällige Forderungen mahnt?

Ja



quote:
Bzw. müsste man als Schuldner Mahnkosten zahlen, wenn vor Ablauf der 30-Tage Frist gemahnt wird?

Nein, da man ja noch nicht in Verzug ist.
Aber fordern darf der Gläubiger, denn fordern ist nicht verboten. ;-)




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