Hallo,
folgender Text steht unter einer Rechnung:
quote:
Zahlbar sofort ohne Abzug sofern nichts anderes vereinbart ist. (...) Wir weisen darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug kommen.
Wann tritt hier Fälligkeit ein?
Ist es berechtigt seitens des Rechnungsgläubigers bereits ca. 3 Wochen nach RechnungsDATUM (!!) eine Mahnung zu schicken?
Es handelt sich um Mobilfunkgebühren.
Vielen Dank für Antwort.
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