Ich habe gerade ein schreiben bekommen in dem eine berechtigte Hauptforderung
(24,10)
ausgewiesen wird. Zusätzlich wird berechnet 18 Euro Mahnkosten der Auftraggeberin. Inkassokosten 15 Euro
Kontoführungsgebühren 3,60
Ermittlungskosten/Vergleichkosten 0,80 Euro
Verzugszinsen 5% 0,13 Euro
Meine Frage ist jetzt was ich davon wirklich bezahlen muss und ob da nicht eine Vollmacht des Unternehmens dabei sein muss oder so. Denn die Forderung wenn sie überhaupt berechtigt ist, ist bestimmt schon ein Jahr her und ich habe nie eine Mahnung des Unternehmens bekommen welches Angeblich das Inkassobüro beauftragt hat. Für jede Antwort bin ich dankbar.
Real Inkasso.
20. Juni 2007
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Frage vom 20. Juni 2007 | 12:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Real Inkasso.
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#1
Antwort vom 20. Juni 2007 | 21:29
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Ich würde jetzt unter Angabe der Kdnr die Hauptforderung (falls berechtigt) 24,10 plus 3 € Gebühren dem Gläubiger direkt auf das Konto überweisen !
Das nicht per Einschreiben verschickte Inkassoschreiben würde ich als nicht existent betrachten und deshalb nicht darauf eingehen.
Wenn dann das 2 Inkassoschreiben
kommt würde ich die Forderung vollumfänglich zurückweisen und auf den Rechtsweg verweisen
lg
-- Editiert von thehellion am 20.06.2007 21:34:28
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