Ratenzahlung wird nicht eingehalten - weitere Maß.

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dnns123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung wird nicht eingehalten - weitere Maß.

Hallo,

folgendes Problem.
Im November parkte ich mein Auto vor der Post. Nebenan ist ein Fußweg. Dort fuhr ein Mann mit seinem Fahrrad entlang als aus der Post jemand herauskam. Durch das Ausweichmanöver fiel sein Fahrrad um und stoß gegen mein Auto
.
Der Fahrradfahrer hat die Polizei gerufen, welche auch prompt kam. Sie haben den Schaden aufgenommen, er hat alles zugegeben, und alles war i.O.
Die Polizei gab mir die Daten des Schadenverursachers und ich setze mich mit dem Herren in Verbindung.

Wir vereinbarten eine Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro monatlich. Sachschaden am Auto, durch Werkstatt festgestellt, 500 Euro.

Der Herr war oder ist HartzIV empfänger und hat zu diesem Zeitpunkt eine Ausbildung absolviert. Ob er dies immoment auch noch macht, weiß ich nicht. Aufjedenfall ist er mitte 40!

Im November überwieß er dann 20 Euro, statt den 50 Euro vereinbarten. Seitdem hat keine Überweisung mehr stattgefunden und ein telefonischer Kontakt kann auch nicht hergestellt werden.

Eine Versicherung hat er auch nicht.

Welche Möglichkeiten stehen mir jetzt offen?
Mahnbescheid und danach Vollstreckung? Wie sieht das aus mit Löhnpfänden.
Wie finde ich seine monatlichen Einküfte herraus, damit ich weiß, ob ich überhaupt was pfänden kann?
Oder ist der Weg zum Anwalt besser? Muss ich hier in Vorleistung gehen, beim Anwalt oder auch ohne (Mahnbescheid etc..)

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!


Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

1. "Herausfinden", ob derjenige eine eidesstattliche Versicherung abgeschlossen hat / privatinsolvent ist, wenn ja schaut es sowieso schlecht aus, da Zahlungsunfähigkeit. Da er Hartz IV empfängt, könnte dies durchaus der Fall sein.

2. Ansonsten übliches Verfahren - also mahnen - gerichtlicher Mahnbescheid. Wenn kein Einspruch erfolgt, wird spätestens der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit haben, herauszufinden, ob eine eidesstattl. Versicherung vorliegt und wenn nicht kann es dazu kommen, dass er diese dann abgeben muss (Es sei denn er findet pfändbare Sachen in der Wohnung etc.)

3.Hartz IV an sich ist nicht pfändbar - jedoch besteht die Möglichkeit Kontopfädung bei eventuellem Einkommen (z.B Einkommen aus Ausbildungsgehalt) vorzunehmen (außer er hat die EV oder ist privatinsolvent).

4. Die eventuellen monatlichen Einkünfte etc. musst du dann nicht selbst herausfinden, wäre ja auch etwas komisch oder? :)

5. Näheres mit GV besprechen, wenn es soweit kommen sollte.

Gruß

David

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#2
 Von 
dnns123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Dann werde ich mal bezgl. einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis anfragen.

Muss bei dem Mahn- und Vollstreckungsverfahren in Vorleistung gehen? Sowie wenn ich es "privat" mache als auch über den RA?

Wie sieht es aus, wenn er eine Ausbildung macht und HartzIV bekommt, gibt es dort eine nichtpfändbare Untergrenze? Oder zählt diese nur, wenn der jenige NUR HartzIV bekommt?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

quote:
Muss bei dem Mahn- und Vollstreckungsverfahren in Vorleistung gehen? Sowie wenn ich es "privat" mache als auch über den RA?


Davon gehe ich aus.

quote:
Wie sieht es aus, wenn er eine Ausbildung macht und HartzIV bekommt, gibt es dort eine nichtpfändbare Untergrenze? Oder zählt diese nur, wenn der jenige NUR HartzIV bekommt?


Diese Detailfragen sollten sich dann im laufenden Verfahren klären. Wer weiß, was der Schuldner hier an pfändbarem Gut etc. hat.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wer weiß, was der Schuldner hier an pfändbarem Gut etc. hat.

Als ALG2 Empfänger dürfte es allerdings nicht all zu viel sein

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dnns123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eine EV wurde im Januar 2008 abgegeben!

Habe ich jetzt noch irgendwelche Möglichkeiten?


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Naja du kannst einen Titel gegen ihn erlangen, kommst auf die Gläubigerliste und musst warten, bis der GV ihm etwas pfänden kann. Nach 30 jahren verjährt der Titel und der Schuldner ist schuldenfrei.

Gruß

David

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