Ratenzahlung und Kontoführungsgebühren des Inkasso

19. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sommertraum123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Ratenzahlung und Kontoführungsgebühren des Inkasso

Ich habe eine Ratenzahlung bei einer Inkassofirma und nach meinen Berechnungen hätte ich jetzt diesen Monat längst fertig sein müssen.

Als ich anrief und den aktuellen Stand erfragte sagte man mir, dass immer noch über 42 EUR offen stünden. Uff. Das kam mir doch sehr viel vor.
Also studierte ich mal die Forderungsaufstellung und forschte im Internet nach und erfuhr so, dass das Inkassobüro mir in der ganzen Zeit Kontoführungsgebühren in Höhe von über 100 EUR berechnet hat und dass diese Kosten eigentlich gar nicht von mir bezahlt werden müssen.

Wie gehe ich jetzt vor?

Brief schreiben, das mit den Kontoführungsgebühren reinschreiben und dass die Forderung somit meiner Ansicht nach erledigt ist und ich eine schriftliche Bestätigung/Erledigungsschreiben erwarte?

Das zu viel gezahlte Geld zurück fordern ist wahrscheinlich nicht möglich, oder?

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Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie gehe ich jetzt vor?

Sofern das nicht tituliert ist und auch keine schriftliche Vereinbarung unterschrireben wurde, wo es anerkennt wird:
Zurückfordern und in Aussicht stellen, dass man ggf. Klage mit Hilfe eines Anwalts erhebt und sich beimn fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht wegen Verstößen gegen das RVG beschwert. Dann abwarten, was passiert. Das zu viel gezahlte Geld bekommt man ggf. nur mit entsprechendem Kampf, also per Gerichtsbeschluss, zurück. Freiwillig geben die das nicht zurück.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Brief schreiben, das mit den Kontoführungsgebühren reinschreiben und dass die Forderung somit meiner Ansicht nach erledigt ist und ich eine schriftliche Bestätigung/Erledigungsschreiben erwarte?


Ja.

quote:
Das zu viel gezahlte Geld zurück fordern ist wahrscheinlich nicht möglich, oder?


Möglich ist alles, die Wahrscheinlichkeit das geforderte auch zu erhalten aber verschwindend gering.


http://www.123recht.net/Rueckzahlung-Kontofuehrungsgebuehren-__f458328.html

-----------------
""

edit: mepeisen war schneller

-- Editiert spatenklopper am 19.05.2014 13:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kontoführungsgebühren sowie größtenteils auch außergerichtliche Inkassogebühren werden zwar - sofern nicht tituliert wurde - mangels Erfolgsausichten nicht expl eingeklagt - die Kosten sind jedoch trotzdem erlaubt bzw d Inkassobüro darf dies verlangen und auf Zahlung hoffen ;)

D.h die zuviel bezahlten Kontoführungsgebühren bekommst Du leider nicht mehr zurück

Wie gehe ich jetzt vor?

quote:
Brief schreiben, das mit den Kontoführungsgebühren reinschreiben und dass die Forderung somit meiner Ansicht nach erledigt ist und ich eine schriftliche Bestätigung/Erledigungsschreiben erwarte?


Ja ! Nicht zu freundlich formulieren



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 19.05.2014 14:48

0x Hilfreiche Antwort

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