RWE Rechnung

3. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dr. No
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
RWE Rechnung

Hallo, hab ein problem, habe am 01.01.2002 meinen Wohnsitz gewechselt, hatte immer brav meine RWE Rechnungen sowie die sehr hohen Nachzahlungen beglichen, habe dann auf der Endabrechnung eine Zahlungsaufforderung von über 2500€ bekommen, wobei nichtmehr nachvollziehbar ist, wie im verlauf der letzten 6 Jahre dieser Fehlbetrag zustandegekommen ist. Nach einigen Telefonaten und Mahnungen, bei denen ich grundsätzlich auf vergleichsbasis eine Nachzahlung jedoch nicht in voller höhe angeboten habe, war zunächst 2 Jahre ruhe. vor ca 3 Wochen kam dann der letzte Mahnbescheid auf den ich nicht antwortete und nun stand ein netter Herr vor der Tür und wollte Pfänden. Nun die Frage, inwieweit bin ich überhaupt verpflichtet im Sinne der Verjährung und wg der nichtmehr nachvollziehbarkeit diese Rechnung zu begleichen und wenn ja, wie kann ich vorgehen um nicht den ganzen Betrag zu zahlen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Da Sie leider nicht auf den Mahnbescheid reagiert haben, indem Sie Widerspruch bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erhoben hätten (wann wurde dieser denn zugestellt?), ist der Anspruch rechtskräftig tituliert. Da hilft auch die Einrede der Verjährung nicht weiter, diese hätten Sie im Rahmen Ihrer Widerspruchsbegründung erheben können.
Somit steht dem Gläubiger ein vollstreckbarer Anspruch in voller Höhe zu. Um den Gesamtbetrag werden Sie nicht herumkommen, es sei denn, der Energieversorger ist bereit, Ihnen entgegenzukommen, z.B. mit einem Vergleich oder einer Ratenzahlung.

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#2
 Von 
Dr. No
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte bereits zu der ersten Mahnung Einspruch unter angabe der Verjährung per Fax eingesendet, wie sieht es in diesem Fall aus?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. No
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hatte bereits nach erster Mahnung Einpsruch per Fax eingesendet unter berufung auf Verjährung und nicht nachvollziehbarkeit, wie siehts in diesem Fall aus?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Haben Sie nur auf die Mahnung mit einem "Einspruch" reagiert oder auch auf den Mahnbescheid?

-----------------
"- Betrogen wird nur der, der es verdient.
"Vertraue!" spricht das Herz, "Mißtraue!" der Verstand. -"

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#5
 Von 
Dr. No
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

bis jetzt habe ich nur Mahnungen vom RWE bekommen, keinen Gerichtl. Mahnbescheid, der Einspruch wurde vom RWE abgelehnt.

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