Probleme mit Usenet.nl, was soll ich tun?

4. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Meyer1104GER
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Usenet.nl, was soll ich tun?

Hallo 123recht Community,
Ich weiß zwar nicht ob das hier der richtige Bereich ist aber ich frag einfach mal.
Mein minderjähriger Sohn hat sich vor ca. etwas mehr als 1 Monat bei der Seite Usenet.nl mit drei verschiedenen Email Adressen unter falschem Namen angemeldet. Er hat die zweiwöchige Testphase nicht rechtzeitig beendet und die 3 Accounts haben sich in ein JahresABO umgewandelt. Als er mir vor ein paar Tagen von seinem Fauxpas erzählt hat habe ich bei der Support Hotline angerufen. Der Mann hat mir dann gesagt ich solle mich doch an das Kontaktformular wenden und Ihnen die Email Adressen sowie ein Bild/Nachweis der Minderjährigkeit meines Sohnes mitteilen. Gesagt getan. Circa einen Tag später kam dann eine Email die mir mitteilte, dass Sie aufgrund des falschen Namens die Identität nicht überprüfen können und somit auch den Vertrag nicht stornieren können.
Ich habe Ihnen desweiteren erläutert, dass ja aufgrund der Minderjährigkeit gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist und ich somit auch nicht bereit bin die Verträge zu stornieren worauf keine richtige Antwort kam. Sie halten daran fest, dass ich die Verträge zahlen muss.

Daher meine Fragen
1. Geht es in Ordnung, dass das Abo automatisch in ein kostenpflichtiges umgewandelt wird? (Button Gesetz)
2. Kann dass Unternehmen mich aufgrund von falscher Angaben anzeigen?
3. Habe ich Recht, dass aufgrund der Minderjährigkeit kein Vertrag zu Stande gekommen ist?
4. Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Du hast in Klammern schon das korrekte Schlagwort genannt. Wenn weder die Preise noch der Abo-Charakter korrekt ausgezeichnet sind oder die Buttons nicht vernünftig benannt sind, könnte das sogar eine Straftat des Anbieters sein (Betrug).

2) Dich garantiert nicht. Theoretisch könnte es den Sohnemann anzeigen. Allerdings steht hier im Raum, was das für eine Straftat sein soll. Sich mit falschen Daten bei einem kostenlosen Dienst anzumelden ist nicht strafbar. Erst wenn klar die Kostenpflicht erkennbar war und Sohnemann bewusst nie zahlen wollte/konnte (Vorsatz), wird's heikel. Bei 3 verschiedenen Fake-Konten wird der Vorsatz auch erkennbar.
Wird aber das Button-Gesetz nicht eingehalten, entsteht kein Schaden und damit kein Betrug.

3) Doch, kommt er je nach Alter. Aber: Er ist schweben unwirksam. Sprich: Du musst ihn genehmigen. Wenn du bei Kenntnisnahme des Vertrages widersprichst, also klar stellst, dass dein Sohn keine Erlaubnis hatte, ist der Vertrag nichtig.

4) Ich würde vorläufig nichts weiter tun. Wenn sich ein Inkassobüro oder ein Anwalt meldet, würde ich einmalig klar stellen "Verstoß gegen Button-Gesetz und zudem hatte mein Sohn keine Erlaubnis für diesen Vertrag, Mahnbescheid wird widersprochen, Klärung in einem Prozess wird ausdrücklich angestrebt. Auskunftei-Einträge werden verboten. Weitere Bettelbriefe nicht beantwortet."
Und ich würde Sohnemann den Kopf waschen. Erstens gibt es bei Usenet eigentlich nichts, was man (legal) gebrauchen kann, zweitens sollte sich Bengel in Zukunft immer mit Bedacht im Internet umherschauen. Nirgends Daten hinterlassen, wo er sich nicht 100% sicher ist, was er tut. Wenn er 18 ist, hilft ihm niemand mehr aus solchen Nummern raus.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Mein minderjähriger Sohn hat sich vor ca. etwas mehr als 1 Monat bei der Seite Usenet.nl

Du als Erziehungsberechtigter setzt das Inkassobüro was später eingesetzt wird darüber in Kenntnis das Dein Sohn minderjährig ist und Deinerseits kein Einverständnis erfogt ist
Du untersagst im selben Schreiben die Weitergabe der daten deines Sohnes gem BDSG sowie der telefonischen Kontaktaufnahme

p.s es spielt keine Rolle falls der Sohnemann beim Anmelden bezüglich seines Alters geflunkert hat

-- Editiert von thehellion am 06.03.2016 22:13

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

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