Private Insolvenz kostet 3000 €???

9. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)
Private Insolvenz kostet 3000 €???

Hallo,

Die private Insolvenz wurde bei mir eröffnet.
Habe die ganze Zeit auf 400 € Basis an einer Tankstelle als Kassiererin gearbeitet. Da mein Arbeitgeber vom Insolvenzverwalter über meine Lage informiert wurde, habe ich umgehend die sofortige Kündigung erhalten, da ich nicht mehr vertrauenswürdig in diesem Job bin. Vll nicht ganz zulässig, aber war so. Meinen letzten Lohn vom Januar hat mein Chef ( da er damit noch nie Erfahrung hatte ) statt an mich, komplett an den Insolvenzverwalter überwiesen.
Gestern hatte ich das erste Gespräch mit ihm, er meinte er gibt mir die 350 € die ich im Januar verdient habe nicht wieder, da die Privatinsolvenz am Ende eh um die 3000 € kostet und ich sowieso monatlich mindestens 50 € an ihn zahlen müsse. Wie kann das denn sein? Ich hab jetzt keinen Job mehr, kein Geld, und soll auch noch 50 € jeden Monat an den überweisen?
Wie läuft das denn bei anderen? Bei Arbeitslosengeld 2 Empfängern z.B.?
Kann mir da jemand etwas dazu sagen ob das alles rechtens ist?
Kann ich diesen Anwalt nicht sogar schadensersatzpflichtig machen für den Verlust meines Jobs, da er erstens meinen Arbeitgeber angeschrieben hat wo er wusste dass es sich nur um einen Geringfügigkeitsjob handelt, und zweitens er das gar nicht gedurft hätte bei bestimmten Berufen, wo auch eine Kassierein reinfällt?
Was meint ihr dazu?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
ich weiß nicht, ob der Anwalt nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat, kann es mir aber denken. Soweit ich weiß, gibt es aber bei jedem Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung, bei der man sich hinsichtlich dieses Punktes erkundigen und beraten lassen kann.
Sicher ist aber, dass der ehem. Arbeitgeber nur den pfändbaren Betrag an den Insolvenzverwalter hätte überweisen dürfen und können. Bei dem geringen Einkommen beträgt der pfändbare Betrag jedoch mit Sicherheit 0.00 €. Ich vermute, dass du einen Schadenersatzanspruch gegen deinen ehem. Arbeitgeber hast ( = volle nochmalige Lohnzahlung ), da er mit befreiender Wirkung den Lohn nicht überwiesen hat. Somit hätte sich der Arbeitgeber letztlich in den eigenen Finger geschnitten und müsste den Lohn noch einmal aus eigener Tasche an Sie überweisen. Sie haben ja bei dem ehemaligen Arbeitgeber nichts mehr zu verlieren!!!!
Zukünftig können Beträge nur dann zur Abgeltung Ihrer Schuld überwiesen werden, wenn Beträge vorhanden sind und diese über dem pfändbaren Betrag liegen. Die Frage, wie hoch diese Grenze ist, richtet sich nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Bei Alleinstehenden düfte diese Grenze bei knapp 1.000 € liegen. Am besten dürfte es sein, im Internet mal nachzulesen. Bei einer Fundstelle habe ich gerade gesehen, dass bei Alleinstehenden die Grenze, wo noch nichts gepfändet werden kann, bei 990 € liegt ( und dann auch zunächst nur 3,40 € gepfändet werden können ), bei einer weiteren unterhaltsberechtigten Person kann erst ab 1.360 € ein Betrag einbehalten und an den Gläubiger überwiesen werden ( = 2,05 € )!
Wie hoch die Kosten in Ihrem Falle gehen können, kann ich leider auch nicht sagen!
Halten Sie uns über den Fortgang bitte mal auf dem Laufenden! Viel Glück.

-- Editiert von springhund am 09.02.2007 16:49:35

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#2
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

hat noch jemand eine Meinung oder idee zu meinem Beitrag?

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#3
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Wollte euch noch mitteilen, dass der insolvenzverwalter meinen KFZ Brief einbehalten hat. Ich habe ein 12 Jahre alten Toyota, 152000 km. Darf er das eigentlich? ich wohne in einem 400 Seelen Kaff, ohne Fahrzeug bin ich aufgeschmissen und auf dem Arbeitsmarkt gar nicht vermittelbar..
Wie soll ich mich verhalten?
ich würde mich über ein paar Meinungen von euch sehr freuen...

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Normalerweise werden die Kosten der Inso später fallengelassen, wenn kein entspr. Einkommen vorhanden ist.

Gruß

Michael

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Ist es der der vorläufige Insolvenzverwalter oder der richtige?

Sehe es so, der Verwalter ist für die Gläubiger da und nicht für dich als Schuldner!

Und zuerst werden die Kosten des Verfahrens gedeckt bevor der Rest ausgeteilt wird.

Man sollte sich vorher informieren! Die Privatinso ist kein Zuckerschlecken... hinterher jammer kann jeder.

Und du hast doch noch den Fahrzeugschein.

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#6
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)

Hallo,
also ich bin gerade auch dabei meine private Insolvenz durchzubringen.
Zum einen kann der verwalter nicht einfach beliebige Beträge einbehalten, nur weil es später mal gebraucht werden könnte!!
Welche Raten Du zu zahlen hast, muss vom Gericht entschieden werden!
Außerdem kann er den Fahrzeugbrief (nach meiner Meinung) nicht einbehalten. Er kann Dein pfändbares Eigentum aufnehmen, aber ein so altes Auto kann nicht mehr gepfändet werden. Außerdem darf er Dir keine persönlichen Gegenstände, Gegenstände zum leben und vorallem zur möglichen Arbeitsaufnahme notwendige Dinge wegnehmen/pfänden!!
So einfach geht das nicht. Wende Dich an Deine Schuldnerberatung, bei der Du ja sicherlich in Betreuung bist und klär das!! Es muss Dir auf jeden fall Geld zum leben bleiben und das darf Dir auch keiner nehmen!!
Berichte bitte mal was raus kam!!

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#7
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

@ lukas0105 :

Wie kommst du darauf das er den Fahrzeugbrief nicht einbehalten darf ??Nach Bekanntgabe vom Gericht wer dein Verwalter ist, ist der Insolvenzverwalter dein Finazieller Vormund.
Er muß alle Finazaktionen die nicht das tägliche Leben betreffen absegnen. Dazu gehört NICHT der Lebensmitteleinkauf oder die Verwaltung deines Bargeldes im Rahmen des Pfändungsfreien Rahmens.
Sehr wohl dazu gehört der Erwerb/Verkauf eines PKW´s ( auch wenn er 20 Jahre alt wäre) !!
Außerdem ist der Brief die Sicherheit für Ihn das du den Wagen nicht veräußerst und so an Auserplanmäßiges Bargeld kommst.Desweiteren würde der Insoverwalter direkt von der Zulassungsstelle über einen Fahrzeugwechsel in Kentniss gesetzt.

@ POWERSCHNEGGE :

Wer sagt dir denn das er dir das Auto wegnehmen will ??
Er wurde lediglich vom Finazamt informiert das du für einen PKW Steuern zahlst. Somit ist erstmal der PKW ( egal wie alt )Insolvensmasse !! Nach Prüfung um was für ein Wagen ( Wert ) es sich handelt wird der Verwalter entscheiden ob er den Wagen freigibt, oder verwerten will. Da du eine " SCHROTTLAUBE " besitzt brauchts du keine Angst haben das er ihn dir nimmt. Mit der Verwertung wären neue Kosten die er erstmal vorlegen müsste verbunden. Das ist sicher nicht in seinem Interesse.

Ich habe die Erfahrung gemacht, das man mit Freundlichkeit und Offenheit weiterkommt, als ständig auf Konfrontation geht. Bedenke ein durchschnittlicher Insolvenzverwalter hat über 1000 gleichzeitige Verwaltungen ( große Firmen & private Einzelpersonen ). Da muss einiges vom Ablauf her automatisiert werden. Aber der Verwalter wird dir mit Sicherheit nicht absichtlich irgendwelche Knüppel zwischen die Beine werfen. Er will dich nur möglichst 6 Jahr mit möglichst wenig Aufwand verwalten und dann sein Honorar von dir oder dem Gericht kassieren.

Frei nach dem Motto : Rufen SIE uns nicht an....WIR rufen SIE an !!

Vertrau mir....die Inso ist besser als Ihr Ruf....und lass dir nicht von den ganzen halbwahren Schauergeschichten bange machen.
DER INSOVERWALTER ist in den nächsten 6 Jahren dein bester FREUND !! :devilangel:


-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Powerschnegge

Der TH/IV hat nichts verkehrt gemacht, in dem er den AG angeschrieben hat und von dem Insolvenzverfahren informiert hat. Das wird standartmäßig immer gemacht. Dass der Lohn auf das Konto des TH/IV gegangen ist, ist misslich. Der TH/IV verhält sich aber rechtmäßig, wenn er diesem Betrag nicht an Dich auszahlt. Erstmal hast Du einen Zahlungsanspruch gegen den AG, weil er das Gehalt fälschlicher Weise nicht an Dich sondern an den TH/IV ausgekehrt hat. Du musst Dich also an den AG wenden. Der AG hat zwar gegen den TH/IV bzw. die Insolvenzmasse grundsätzlich auch einen Auszahlungsanspruch, der wird ihm wohl bloß nichts bringen. Wenn dieses Geld das einzige ist, was auf dem Konto ist, dann wird "Masseunzulänglichkeit" vorliegen. D.h. die vorhandene Insolvenzmasse reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten (Gerichtskosten + Vergütung TH/IV) sowie die Masseverbindlichkeiten (hier Rückforderungsanspruch AG) zu decken. Das führt dazu, dass der Massegläubiger den Geldbetrag tatsächlich nicht herausverlangen kann. Erst bei Abschluss des Verfahrens erhält er vielleicht etwas (s. §§ 208 ff. InsO ).

Mit der Abbezahlung der Kosten des Insolvenzverfahrens wirst Du Deinen TH/IV wohl etwas missverstanden haben. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren auf der Grundlage der Stundung der Verfahrenskosten eröffnet wurde. D.h. das Gericht will irgendwann die Kosten zurück haben. Ich vermute mal, das er das mit den Kosten für das Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit dem fälschlich überwiesenen Januargehalt nur angeführt hat, um Dir zu verdeutlichen, dass bei Belassen der 350 Euro in der Insolvenzmasse die Kostenschuld vermindert wird.

Dein Pkw ist grundsätzlich pfändbar, wenn Du keine Arbeit hast. Pfändungsschutz für Pkw erlangt ein Insolvenzschuldner nur über § 811 Nr. 5 ZPO , dafür ist aber eine Erwerbstätigkeit erforderlich. Der TH/IV könnte daher den Pkw grundsätzlich verwerten. Ob er dies im konkreten Fall tut, dürfte jedoch fraglich sein. Zumindest wenn die Kosten der Verwertung den Erlös übersteigen. Da hilft aber nur abwarten.

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