Post an alte Adresse

28. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Post an alte Adresse

Hallo,
auch mir geht es jetzt so, ein Inkassounternehmen will Geld von mir (Creditreform Trier), ich habe eben die Mahnung per Email erhalten.
Jedoch habe ich weder die Mahnungen des Gläubgers noch Post des Inkassounternehmens bekommen, da sie anscheinend an meine alte Adresse geschickt wurde, die auch auf dem Emailschreiben steht.
Ich bin Studentin und starte nicht jedesmal wenn ich meinen Zweitwohnsitz wechsele einen Nachsendeauftrag.
Was kann ich jetzt tun? Ich kann mir die Inkassogebühren nicht leisten!
(Hauptforderung 16,-
Nebenforderung 15,-
Zinsen 1,08
Inkassovergütung 15,-
Auslagen 18,50)

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

***Ich bin Studentin und starte nicht jedesmal wenn ich meinen Zweitwohnsitz wechsele einen Nachsendeauftrag.***

Na dann brauchst Du Dich auch nicht zu wundern.
:bang:


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#2
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Der Kommentar hilft mir jetzt nicht weiter und beantwortet nicht meine Frage!

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#3
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Ist doch ganz einfach.
Entweder zu zahlst die Hauptforderung + Zinsen an den Gläubiger direkt ohne Inkassogebühren oder Du zahlst komplett an die Inkassobude.

Beim ersten Fall musst Du über gute Nerven verfügen, weil das Inkassounternehmen sicherlich keine Ruhe wegen ihren Gebühren geben wird und sich das ganze noch weiterentwickeln wird.

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#4
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht doch, danke. Ich habe eben keine Erfahrung mit solchen Dingen.. und weiß überhaupt nicht damit umzugehen.

Ok, dann werde ich mal Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und den nach seiner Bankverbindung fragen.
Soll ich auf die Inkasso-email reagieren?

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#5
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Wenn Du Dich für die Möglichkeit 1 entscheidest darfst Du natürlich nicht auf die Mail reagieren.

Problem könnte aber auch auftreten wenn Du Dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen willst und der Dir mitteilt, das er die Zahlung eben nicht mehr annimmt weil er die Forderung eben an das Inkassobüro abgegeben hat.
Schau also mal lieber ob Du die Bankverbindung u. Rechnung von dem noch hast bevor Du Dich dahin wendest und überweise eben mit den üblichen Daten wie Kunden-. oder Rechnungsnummer.

Aber denk dran, das Inkassounternehmen gibt dann noch lange keine Ruhe, müssten dann aber ihre Gebühren einklagen.

Also für genügend Ärger hast Du dann ja gesorgt ;)

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ihr Zweitwohnsitz dürfte auch ziemlich relativ sein. So Sie keinen Nachsendeantrag gestellt haben, geht die Post an Ihren Erstwohnsitz und nur dieser ist entscheidend.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Sie die Post erreicht.

Wie alt ist die Forderung und ist diese tituliert? Heißt, besteht ein Titel (Vollstreckungsbescheid)?

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde dies ohne Nachfragen beim Gläubiger machen !
Einfach kommentarlos und trocken unter Angabe der Kdnr die Überweisung tätigen
Zahlung der Hauptforderung 16 € plus 3 € Gebühren an den Gläubiger direkt aufs Konto und die email komplett ignorieren
Eine Rücküberweisung an den Schuldner ist zwar theoretisch möglich - habe ich jedoch bisher nicht erlebt
.......
Wenn sich das Inkassobüro wieder meldet postest Du wieder !
Ähm ... das mit Nachsendeantrag solltest Du gelegentlich in die Wege leiten....

@tatcher_a_hainu
Aber denk dran, das Inkassounternehmen gibt dann noch lange keine Ruhe, müssten dann aber ihre Gebühren einklagen.
_______________________________

Eher konvertiert Beckstein zum Islam bevor hier tatsächlich eine Klage wg der Gebühren durchgezogen wird :devil: -
Aber nervend sind die kommenden 2 bis 4 Mahnbrief schon .....

lg





-- Editiert von thehellion am 29.06.2007 10:20:36

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#8
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Warenlieferung war wohl vom 27.06.2006
Auf der Email steht als Betreff "Mahnung", aber ein Vollstreckungsbescheid wird nicht erwähnt.

Bis jetzt habe ich die Rechnung nicht gefunden, ich hoffe sie taucht wieder auf.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

googeln !?

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

In diesem Zusammenhang würde ich bedenken, dass die Creditreform auch eine Wirtschaftsauskunftei ist und dementsprechend Zahlungserfahrungen sammelt.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#11
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Rechnung definitiv nicht mehr.
Bleibt mir jetzt noch eine andere Möglichkeit als dem Inkassounternehmen das Geld zu überweisen? Ich kann das Geld nicht überweisen, es sieht finanziell total schlecht aus bei mir. Die haben mich mitlerweile schon angerufen, wo auch immer die meine Nr plötzlich her haben...ich habe gesagt ich würde per Email antworten.
Kann ich noch etwas tun oder muss ich alles überweisen?

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann überweis Hauptforderung 16 € plus 3 € Gebühren auf das Konto des Inkassoladens mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : Nur Verrechnung mit Hauptforderung.
Geht das ?

Die Anrufe kannst Du unterbinden indem Du dies dem Inkasso nachweislich untersagst (Fax /einschreiben )



lg

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#13
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, das kann ich machen...was genau ist denn überhaupt die Nebenforderung?
Die hat mir am Telefon schon mit dem Gerichtsvollzieher gedroht, aber ich denke sie wollte mir nur Angst einjagen, oder?
Welche Möglichkeiten hat das Inkassounternehmen nochw enn ich nur die Hauptforderung überwiesen habe?

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#14
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

achso, noch ne Frage: thehellion, was genau meinst du mit den 3,- Gebühren? Die Zinsen?
lg

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gerichtsvollzieher ?
Da brauchen die aber erst mal einen Titel :grins:
--------------------------
Überweis doch erst Mal die HF plus 3 €uro wie oben empfohlen zweckgebunden nur zur Verrechnung mit der HF
(auf überweisungsträger unter Verwendungszweck) und poste wieder wenn sich das Inkasso wg der Gebühren meldet

lg

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#16
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Habe den Betrag mit entsprechendem Betreff überwiesen.
lg

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#17
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich habe wieder eine Email bekommen von dem Inkassoladen...die wollen dass ich den Restbetrag von mitlerweile 51,65€ überweise.
Wie soll ich darauf reagieren?
Lg

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#18
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir niemand sagen was ich jetzt machen soll? Kann ich einfach auf diese Email nicht reagieren, wenn nein, was soll ich tun? Die Gebühren möchte ich natürlich nicht unbedingt bezahlen..
LG

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#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die HF plus 3 € ist an den Gläubiger überwiesen ?
Wenn ja würde ich wie folgt reagieren :

per fax UND email
Ich weise die Forderung sowie Inkassogebühren vollumfänglich zurück und stelle Ihnen - sollten Sie anderer Meinung sein - den Rechtsweg anheim.
Ich untersage Ihnen hiermit die Kontaktaufnahme per Telefon und Außendienst ausdrücklich. Ich widersreche der Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG.

2 oder 3 Bittbriefe/emails könnten aber noch kommen

lg

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#20
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich die Rechnung nicht mehr gefunden hatte, habe ich die HF+3,- an die Inkassofirma überwiesen, nicht an den Gläubiger.
Kann ich trotzdem das schreiben, das du mir formulierst hast?
Danke schon mal!!!

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#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast aber den Zusatz auf die Überweisung geschrieben ?
(nur zur verrechnung mit HF)

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#22
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, den Zusatz habe ich als Betreff dazu geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann gehts nur noch um die Inkassogebühren !
wg der Restgebühren (3 € Gebühren hast Du ja dem IB zukommen lassen) auf den Rechtsweg verweisen (wie empfohlen)

lg

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#24
 Von 
yeuxjaunes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe dem IB wie von thehellion empfohlen geantwortet. Heute schreiben sie mir folgendes:

"trotz unserer Zahlungsaufforderung bezüglich der Restforderung können wir bis heute
keinen Zahlungseingang feststellen.
Sollte auch nach Ablauf einer letzten Frist bis zum 02.08.2007 die Restforderung in
Höhe von 54,19 EUR nicht eingegangen sein, sieht sich unser Mitglied veranlasst,
unverzüglich gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Auf die dann von Ihnen zu
tragenden Anwalts- und Gerichtskosten wurden Sie bereits hingewiesen.
Sehen Sie dieses Schreiben als unseren letzten Versuch an, die Angelegenheit
außergerichtlich zu klären."

Wie soll ich darauf reagieren?
Außerdem wurde ich noch nicht auf von mir zu tragende Anwalts- u Gerichtskosten hingewiesen, wie das IB behauptet.
Danke schon mal für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

HF plus 3 € sind zweckgebunden überwiesen und Antwortfax/mail an Creditreform ist verschickt ?!
Dann würde ich aussitzen und zunächst nicht mehr reagieren
Folgende Post könnte theoretisch noch kommen :
2 oder 3 Briefe von Creditreform sowie 1 oder 2 Briefe vom Anwalt.
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid wg der Inkassogebühren (wenig wahrscheinlich) kommen sollte - Diesem fristgemäß komplett und Begründungslos widersprechen.
Am Besten Du postest vorher nochmal

lg


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