Pfändungs- U. Überweisungsbeschluss da mein Vater Schulden hat?!?

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
schnurps
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändungs- U. Überweisungsbeschluss da mein Vater Schulden hat?!?

hi,

ich habe heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen.
Mein Vater bei einem Großhandel Schulden und diese haben dies wohl veranlasst.
Aber weshalb bekomme ich dann diesen Beschluss. Ich steht das ich Drittschuldner bin und mein Erbe meiner verstorbenen Mutter gemäß Erbschein gepfändet werden soll.

Da ich nur Ihren Anteil am Haus (zusammen mit meinem Bruder) = 25% geerbt habe und auf dieses noch ein Kredit läuft habe ich nichts zum Pfänden oder doch?

Und wieso bin ich für die Schulden meines Vaters bzw. dessen Firma haftbar. Ich dachte, dass das nicht möglich ist!?!

Vielen Dank!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der Anspruch des Vaters an die Erbengemeinschaft, bestehend aus ihm und den beiden Kindern, gepfändet werden soll.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnurps
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

ok, verstehe ein wenig.

aber wie ist es denn sonst?
muss ich für die schulden meines vaters bzw. dessen firma aufkommen oder nicht?

gibt es eine möglichkeit jetzt noch nachträglich meinen erbanteil des hauses von 25% wieder meinen vater irgendwie zurück zugeben, um diesen schlammasel zu entgehen?


vielen dank!

-- Editiert von schnurps am 22.04.2008 18:25:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnurps
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

letztes jahr kam von der sparkassse ein brief.
da er mit einer rate ein paar tage im verzug war, wollten die jetzt gleich aufeinmal alles bezahlt haben und mein bruder wie auch ich haben dann ein solches schreiben bekomme, da wir ja mitbesitzer des hauses zu je 25% sind.

meine frau wird nun ein wenig ängstlich. da wir selbst ein haus gebaut haben und wir demnächst heireaten wollen. sie hat angst dass dann unser hab und gut mit reingezogen wird. wir denken schon über gütertrennung bei der ehe nach...!


ich überlege mir, ob ich einen anwalt zur beratung kontaktiere um wirklich gewissheit zu bekommen...!

danke!

-- Editiert von schnurps am 22.04.2008 18:44:38

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schnurps
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

danke volker, ich werde jetzt schnellstens mal einen anwalt hinzufügen.

grüsse
schnurps

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Hier ist fachanwaltliche Beratung schlicht und einfach NOTWENDIG. Auch wenn nicht unerhebliche Gebühren anfallen, dies könnten sich mehr als bezahlt machen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen