Pfändung durch Inkasso obwohl Vorgang schon lange abgeschlossen ist

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sully123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung durch Inkasso obwohl Vorgang schon lange abgeschlossen ist

Hallo zusammen,

ich weiß gerade nicht mehr was ich tun soll.

Folgende Geschichte: Ich bin vor einem Jahr umgezogen und habe meinen damaligen Telefon/Internetvertrag per Sonderkündigungsrecht gekündigt, weil an der neuen Adresse keine Kabelversorgung vorhanden ist. Dazu musste ich eine Bescheinigung des neuen Vermieters und meine Ummeldebescheinigung vorlegen. Die Rechnungen wurden bis zum Vertragsende abgebucht und bis dahin war auch alles gut. Ein paar Monate nach meinem Umzug bekamen meine Eltern (gleicher Nachname, aber dort bin ich seit 10 Jahren nicht mehr gemeldet) plötzlich Post mit meinem Vornamen von einer Inkassofirma. Da sie dies für einen Betrugsversuch hielten, wurde der Brief ignoriert. Nach weiteren zwei Briefen habe ich dann angefangen nachzuforschen. Es handelte sich um eine Forderung in Höhe von ca. 35 Euro meines ehemaligen Telefon- und Internetanbieters, die mir unerklärlich war. Zusammen mit den Inkassokosten belief sich die Forderung auf ca. 150 Euro.

Ich bin dann in einen Shop des Anbieters gegangen. Dabei kam heraus, dass mir nach dem Umzug mehrere Briefe an die alte Adresse geschickt wurden und zurück gegangen sind, obwohl dem Anbieter meine neue Adresse mit Vermieter- und Ummeldebescheinigung vorlag. Ich sollte den alten Router zurück schicken, dann wurde er in Rechnung gestellt, wovon ich natürlich nichts wusste. Anschließend ging die Forderung an die Inkassofirma. Warum diese dann an meine Eltern und nicht an mich geschickt wurde, ist mir ein Rätsel.

Die Sache ging dann zur Verbraucherzentrale, diese traten schriftlich mit dem Anbieter und mit der Inkassofirma in Kontakt. Nach mehreren Wochen erhielt ich Post des Anbieters und der Verbraucherzentrale, ich sollte die 35 Euro für den Router bezahlen und dann wäre der Vorgang erledigt. Das habe ich gemacht und dann auch ein Schreiben erhalten "Vielen Dank für Ihre Zahlung - der Vorgang ist somit abgeschlossen". Das war im Januar.

Nach einiger Zeit erhielten meine Eltern wieder Post von der Inkassofirma mit angeblich bestehenden Forderungen. Diese habe ich dann wirklich für Betrug erachtet und ignoriert, denn 1. war meine neue Adresse mehr als bekannt und 2. hatte ich die schriftliche Bestätigung, dass der Vorgang bereits erledigt war.

Vor ein paar Tagen kam ich nun aus einem 3-wöchigen Urlaub zurück und fand einen Brief meiner Bank mit einem Pfändungsbeschluss über 230 Euro vor! Wie bitte kommt diese Inkassofirma an meine Bankdaten?? Ebenfalls bekamen meine Eltern während meines Urlaubs Post für mich von einem Gerichtsvollzieher, das habe ich aber jetzt erst erfahren und entgegen genommen. Der Brief wurde ganz einfach in den Briefkasten gesteckt, und meine Eltern würden niemals "fremde" Post öffnen. Wie kann es überhaupt sein, dass ein Gerichtsvollzieher Post an eine Adresse schickt, an der man seit 10 Jahren nicht mehr gemeldet ist??

Nach einem Blick auf mein Konto sah ich, dass sämtliche Lastschriften inklusive Miete, Strom usw. zurückgegeben wurden, obwohl ausreichend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Eine persönliche Nachfrage bei der Bank ergab, dass das Konto aufgrund der Pfändung eingefroren ist und sie nichts dagegen tun können. Das ist absolut unfassbar, ich kann nicht über mein Geld verfügen, keine Rechnungen überweisen, etc. So etwas hatte ich noch nie in meinem Leben! Habe dann bei der Inkassofirma angerufen. Angeblich hatten sie niemals Schriftverkehr mit der Verbraucherzentrale, und der Telefonanbieter hat sie auch angeblich nicht darüber informiert, dass der Vorgang bereits im Januar abgeschlossen war. Das ist eine pure Lüge, denn mir liegt der Schriftverkehr der Verbraucherzentrale vor. Ebenfalls behaupten sie, eine Bestätigung über die Zustellung des Briefes durch den Gerichtsvollzieher zu haben. Meine Adresse haben sie angeblich auch nicht, die Adresse meiner Eltern wurde ihnen angeblich durch das Einwohnermeldeamt mitgeteilt. Dort war ich gestern und habe mir eine Meldebescheinigung besorgt. Es liegt kein Fehler vor.

Ich bin nun völlig ratlos, was ich tun soll oder kann. Bei der Verbraucherzentrale war ich heute. Sie raten mir, entweder mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, oder der Bank mitzuteilen, dass ich die Pfändung bezahle, damit das Konto wieder frei ist und ich über mein Geld verfügen kann. Den Anwalt müsste ich selbst bezahlen, die Kosten dafür würden wohl die Höhe der Pfändung übersteigen. Bringt mir auch nicht viel - und vor allem, wie lange dauert es dann, bis die Pfändung aufgehoben wird? Ich kann nicht warten, bis ich an mein Geld komme und meine Rechnungen einfach nicht bezahlen. Wenn ich die Pfändung sofort bezahle, werde ich das Geld wahrscheinlich nie wieder zurück bekommen. Und wenn ich es richtig verstehe, dann darf der Gläubiger auch über mehr als die 230 Euro verfügen?? Bin für jegliche Aufklärung dankbar.

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ohne Anwalt wird das nix. Die Kosten dafür wird man sich wiederholen können. Nicht mit dem Inkasso telefonieren.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ganz wichtig: War eine der Briefe, die du ignoriert hast, von einem Gericht? In einem gelben Umschlag?

Vom Weg her: Dein Anwalt könnte eine einstweilige Verfügung beantragen, die Vollstreckung aufzuheben. Sobald du den Beschluss hast, gehst du zur Bank und lässt dann die Pfändung aufheben. Dann kommst du wieder ans Geld, kannst auch ggf. nachträglich überweisen. Mit etwas Glück bekommt er die heute sogar durch (Anwälte haben da ja durchaus Kontakte zu den lokalen Amtsgerichten vor Ort). Der Schriftverkehr mit den Erledigt-Schreiben ist da durchaus sehr wichtig, gepaart mit der Argumentation, dass dir deinem Wissen nach nie ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid zuging und gepaart mit der Argumentation, dass A) dem Anbieter die neue Adresse bekannt war und B) dem Anbieter die Vertretung via Verbraucherzentrale bekannt war und C) das Inkasso Probleme mit den Adressen hatte (Versand an die alte und an die Eltern-Adresse).

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich seh es etwas anders.

Du hast die Hauptforderung beglichen. Dies hat Dir der Gläubiger schriftlich bestätigt.

Offen sind noch die inkassokosten. Eine Pfändung oder ein Arrest über die Gesamtforderung wäre also nur in Höhe der Hauptforderung angreifbar.

In deiner obigen Beschreibung fehlt ein sehr wichtiger Zeitabschnitt. Du berichtest mit keinem Wort, wie es zu dem Vollstreckungsbescheid gekommen ist.
Es muss ein Mahnbescheid zugestellt worden sein, das ist der Brief der an Dich im gelben Umschlag geschickt wurde. Auf diesen hast Du nicht reagiert, vielelicht sogar nicht reagieren können; danach wurde der Vollstreckungsbescheid erlassen. Hier musst Du ansetzen

Zitat (von Sully123):
Wenn ich die Pfändung sofort bezahle, werde ich das Geld wahrscheinlich nie wieder zurück bekommen.
Davon ist auszugehen.
Deshalb wäre eine Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes zu prüfen.

Das verschafft Dir die notwendige Zeit um gegen den Vollstreckungsbescheid anzugehen.

Zitat (von Sully123):
Das ist eine pure Lüge,
Du beurteilst es aus Deiner Sicht, der Gläubiger oder hier der Gläubigervertreter beurteilt es nach seiner Aktenlage. Da es kann durchaus Unterschiede geben. Außerdem solltest Du bedenken, dass es im Grunde genommen keinen interessiert, was eine Verbraucherzentrale im Einzelfall schreibt.


Bei einer Pfändung wird von der Bank nur der zu pfändende Betrag einbehalten. Ein darüber hinausgehendes Guthaben steht weiter zur Verfügung.
Da offensichtlich dein Konto komplett dicht gemacht wurde, obwohl Dein Guthaben den geforderten Betrag übersteigt, deutet das nicht auf eine Pfändung hin. Bitte mit der Bank abklären.

Komm in die Puschen, der Baum brennt lichterloh.

Berry

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich seh es etwas anders.

A) Wenn der Titel nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, ist das immer angreifbar. Aus formalen Gründen bereits.
B) Der Gläubiger ist und bleibt ja offiziell immer der Forderungsinhaber im Masseninkasso. Entsprechend ist er Herr des Verfahrens. Wenn der Gläubiger bestätigt, keine Ansprüche mehr stellen zu wollen, schließt das immer die Inkassokosten mit ein.
C) Der TE schreibt, dass die Verbraucherzentrale mit der Inkassofirma Kontakt hatte. Wenn das Inkasso dann nicht reagiert und der Anbieter den Fall für erledigt erklärt, dann ist hier sogar eine Verwirkung im Spiel hinsichtlich der Inkassokosten.

Zitat:
Du berichtest mit keinem Wort, wie es zu dem Vollstreckungsbescheid gekommen ist.

Genau deswegen meine Rückfrage ;-)
Wenn dem TE das nicht bekannt ist, weil ggf. auf alter Adresse tituliert wurde, dann ist das nicht korrekt zugestellt und dann ist das angreifbar.

Zitat:
Deshalb wäre eine Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes zu prüfen.

Das würde das Gericht bei der einstweiligen Verfügung sowieso prüfen. Also ob die ohne Sicherheitsleistung oder mit Sicherheitsleistung beschlossen wird.

Zitat:
Da offensichtlich dein Konto komplett dicht gemacht wurde, obwohl Dein Guthaben den geforderten Betrag übersteigt, deutet das nicht auf eine Pfändung hin.

Stichwort "Vorpfändung". Aber auch das geht (eigentlich) nicht ohne Titel und der Weg, dagegen vorzugehen, wäre auch derselbe.

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#5
 Von 
Sully123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Den einzigen gelben Brief, der mir bekannt ist, hatte ich bereits erwähnt:

Ebenfalls bekamen meine Eltern während meines Urlaubs Post für mich von einem Gerichtsvollzieher, das habe ich aber jetzt erst erfahren und entgegen genommen. Der Brief wurde ganz einfach in den Briefkasten gesteckt, und meine Eltern würden niemals "fremde" Post öffnen. Wie kann es überhaupt sein, dass ein Gerichtsvollzieher Post an eine Adresse schickt, an der man seit 10 Jahren nicht mehr gemeldet ist??

Zustelldatum 7.Mai 18. Darin enthalten war eine Postübergabeurkunde des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eines Gerichtsvollziehers. Laut Aussage der Dame von der Inkassofirma ging irgendwann vorher etwas an meine alte Adresse (nicht die meiner Eltern). Angeblich haben sie dafür einen Zustellungsnachweis. Das kann aber nicht sein, denn dort wohne ich seit einem Jahr nicht mehr und dort steht definitiv nicht mehr mein Nachname am Briefkasten.


Ich habe mir heute wirklich einen Anwalt gesucht, der sich für eine kleine Gebühr meinen Fall angehört hat. Laut seiner Aussage habe ich 3 Möglichkeiten: 1. Den Anwalt direkt mit meinem Fall zu beauftragen, was dann aber wohl alles sehr lange dauern kann, bis der Fall komplett abgeschlossen ist. 2. Der Bank mitzuteilen, dass ich den Betrag unter Vorbehalt bezahle, und danach den Anwalt beauftragen, um das Geld zurück zu bekommen. Kann dann ebenfalls sehr lange dauern, aber das Konto wäre wieder frei. 3. Selbst der Inkassofirma eine Frist von maximal 3 Tagen setzen, den Pfändungsbeschluss aufzuheben, mit dem Hinweis bei Nichteinhaltung juristische Schritte zu veranlassen. Und darauf hinweisen, dass eine nicht ordnungsgemäße Zustellung vom amtlichen Schriftstücken unwirksam ist. Sollte dann keine Reaktion kommen, mit Möglichkeit 2 fortfahren.

Ich habe mich nun für Möglichkeit 3 entschieden und gerade einen bösen Brief verfasst. Morgen früh geht er per Einschreiben mit Rückschein raus. Mal sehen was dann passiert.



-- Editiert von Sully123 am 17.05.2018 23:09

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf jedem Fall solltest du eine knappe Frist setzen (beispielsweise 7 Tage) und auf jeden Fall auch eine Kopie des Titels und der Zustellurkunde anfordern, wenn du diesen Weg gehst.

Ganz ehrlich? Angesichts der mündlichen Information, dass es auf der alten Adresse tituliert wurde, wäre eine einstweilige Verfügung zum Aufheben der Pfändung jetzt meiner Meinung nach das korrekte Mittel. Es mag ja sein, dass der Fall insgesamt erst nach geraumer Zeit abgeschlossen wird. Aber du hast ganz akut das Problem und auch ganz akut die Kontosperre. Und gegen akute Probleme hilft kein Hoffen, dass das Inkasso seinen Fehler einsieht. Dagegen hilft eine klare Gangart vor Gericht.

Wenn du das Inkasso anschreibst, werden die nicht sofort reagieren. Bis der Brief dort eingeht, bis die reagieren, bis dann wieder die Bank reagiert (falls das überhaupt so klappt), vergeht auch relativ viel Zeit. Fakt ist, dass sie einen Titel haben und per heute pfänden dürfen und Fakt ist, dass die das aussitzen können, denn spätestens nach 4 Wochen wird deine Bank endgültig den Betrag auskehren und du musst dir das dann zurückholen. Sprich; Alles, was du nun hoffst, durch einen "bitterbösen" Brief reparieren zu können, kostet dich die Zeit, die du eigentlich gar nicht hast.

Ich würde wie gesagt die Pfändung per Gericht aufheben lassen und dann als zweiten Schritt in einer relativen Ruhe den entwerteten Titel vom Inkasso fordern mit den entsprechenden Begründungen (unrechtmäßig erlangt, längst erledigt) und ankündigen, dass man gerne eine Klage auf Herausgabe anstrengt, sowie sich beim Aufsichtsgericht beschwert wegen der absichtlichen Titulierung auf falscher Adresse.

-- Editiert von mepeisen am 18.05.2018 04:40

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sully123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die guten Ratschläge. Leider habe ich die letzte Antwort erst gelesen, nachdem ich den Brief abgeschickt habe. Es hat ein paar Tage gedauert, bis der Rückschein des Einschreibens bei mir gelandet ist. Die Frist, die ich gesetzt hatte, ist nun verstrichen. Die Inkassofirma hat sich nicht bei mir gemeldet. Bei der Bank sagte man mir, dass sie den Pfändungsbetrag nicht mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" überweisen können. Morgen habe ich einen Termin bei einem anderen Anwalt und werde gegen diese dubiose Firma vorgehen.

Übrigens: Der ehemalige Telefonanbieter hatte bereits im November 2017 die Inkassofirma informiert, die Inkassoforderung zurück zu nehmen und die Inkassoakte zu schließen. Eine Kopie des Schreibens liegt mir mittlerweile vor. Der erste Mahnbescheid wurde dann mehr als einen Monat später an meine alte Adresse gesendet!! (Habe ich als Ausdruck von meiner Bank bekommen)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine Kopie des Schreibens liegt mir mittlerweile vor. Der erste Mahnbescheid wurde dann mehr als einen Monat später an meine alte Adresse gesendet!! (Habe ich als Ausdruck von meiner Bank bekommen)

Für mich wäre das Anlass, mich A) beim zuständigen Aufsichtsgericht zu beschweren und B) zur Polizei zu gehen und Strafanzeige wegen (vollendeten) Betrugs/ Prozessbetrugs zu erstatten.

Einen Zufall würde ich ausschließen, denn dann hätten sie ja auch reagiert auf dein Einschreiben. So würde ich argumentieren.

Begründung: Absichtliche Titulierung auf falscher Adresse, obwohl die neue Adresse bekannt war, obwohl der Gläubiger ans Inkasso geschrieben hat, es sei erledigt. Absichtlicher Versuch, sich doppelt zu befriedigen bzw. Geld zu pfänden, was denen nicht zusteht.

Ich würde das mit einem Anwalt besprechen und ihn wie gesagt die einstweilige Verfügung beantragen lassen, direkt morgen. Spätestens mit diesem Detail, dass der Gläubigr das Inkasso einen Monat vor Antrag zurückgepfiffen hat und dass das Inkasso das offenbar auch nach deinem Schreiben absolut nicht einsieht, ist das nicht mehr in Ordnung.

-- Editiert von mepeisen am 03.06.2018 20:04

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