Pfändung - Konto Freibetrag

5. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
lordofshares
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung - Konto Freibetrag

Guten Tag, wir haben ein Prozess verloren. Die Gegenpartei hat unser Konto gepfändet - direkt nach Urteilszugang Es betraf die komplette Höhe unseren Guthabens.Ist das erlaubt oder muss ein Mindestbetrag zur Deckung des tätlichen Bedarfs (Essen und Trinken usw.) stehen bleiben. Ein Großteil des Geldes gehört mir nicht, was ich vertraglich beweisen kann. Wie steht es damit? Wir wären für Ihre Hilfe sehr dankbar. Beste Grüsse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lordofshares
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank, aber diese Seite bezieht sich auf das Einkommen,welches aktuell als Selbständiger wegen Krankheit nicht fließt. Somit stellt sich die Frage, ob das Bankguthaben, das für unsere Versorgung dienen soll, komplett gepfändet werden darf. Können Sie mir helfen.

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#3
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

??
Auf dem Konto werden doch auch Arbeitseinkommen sein oder?

Besonderheiten gelten auch für den Fall der Kontopfändung. Ist das Arbeitseinkommen
dem Konto des Schuldners/der Schuldnerin gutgeschrieben,
ist der gegen den Arbeitgeber/die Arbeitsgeberin gerichtete Zahlungsanspruch
auf Arbeitslohn erfüllt. Stattdessen besteht nun gegenüber der
kontoführenden Bank ein Anspruch auf Auszahlung der überwiesenen Beträge.
Dieser Anspruch ist nicht geschützt wie das Arbeitseinkommen
selbst. Auf Antrag des Schuldners/der Schuldnerin kann jedoch das Vollstreckungsgericht
die Pfändung ganz oder zum Teil aufheben
, damit dem
Schuldner/der Schuldnerin zumindest die Mittel erhalten bleiben, derer er
bzw. sie zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfs und zur Erfüllung
der gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf, § 850k ZPO .

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