Moin @all,
zum PfÜB hab ich mit Zusatz 'vollstreckbar' leider nichts gefunden.
Um Mehrfachpfändungen des gleichen Titels zu vermeiden, will ich vom Gegner nach erfolgter Leistung die Zusendung des 'Originals' erwirken. Wäre es korrekt, die 'vollstreckbare' Ausfertigung zu verlangen oder wie heißt das Teil?
Danke.
VG Raymund_99
PfÜB - ?vollstreckbare Ausführung notwendig?
19. Juli 2018
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Frage vom 19. Juli 2018 | 09:12
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 20x hilfreich)
PfÜB - ?vollstreckbare Ausführung notwendig?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2018 | 09:35
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Beides sollte zum Erfolg führen. Sowohl das Fordern des entwerteten "Original-Titels" als auch das Fordern der entwerteten "vollstreckbaren Ausfertigung".
Im Grunde geht es ja nur darum, dass du keine Kopie bekommst, sondern das Original-Stück-Papier, also genau "die eine vollstreckbare Ausfertigung".
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