Hallo liebe community,
ich habe mich schon in unzähligen Threads und im Internet diesbezüglich eingelesen, würde aber trotzdem noch gerne wissen, ob meine Vorgehensweise so richtig ist.
Am 31. August habe ich per Paypal meine Unterkunft bei airbnb bezahlt. Da mein Kreditkartenlimit aufgrund der bezahlten Flüge, Unterkünfte, etc aufgebraucht war habe ich dann die Abbuchung per Lastschrift ausgewählt. Ich konnte dabei nur ein Konto auswählen und bei diesem wußte ich leider nicht, wieviel Geld darauf noch verfügbar ist. Habe dann versucht die Unterkunft zu buchen und habe die Bestätigung bekommen, dass alles funktioniert hat. Somit dachte ich, dass Konto muss zumindest dafür noch ausreichend gedeckt sein - war es aber anscheinend nicht.
Am 5. Oktober habe ich dann etwas über Ebay verkauft und der Käufer hat per PayPal bezahlt. Beim Einloggen habe ich dann gesehen, dass mein Konto im Minus ist - wußte erst nicht woher, aber später ist mir aufgefallen, dass dies von der Abbuchung von airbnb sein muss. Nun gut, mit dem Geld des Käufers lag mein Konto noch knapp 40€ im Minus. Habe es dann versucht online bei PayPal direkt auszugleichen, aber es kam nur die Fehlermeldung, dass dies im Moment nicht möglich ist und ich es später noch einmal versuchen soll. Es ging dann auch die nächsten Tage nicht. Mitte letzter Woche habe ich dann deshalb mein PayPal Konto per Überweisung aus der Filiale ausgeglichen und am Samstag wurde der Geldeingang von PayPal bestätigt. Meine Konto war auch jederzeit zugänglich.
Am Freitag kam dann ein Brief von der ksp.
Zitat:wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse xxx einen Negativsaldo von EUR 38,51 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.
Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR xx aber sofort - spätestens bis zum 23.10.2018 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal-Konto EUR 38,51
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 13.10.2018 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,01
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 1,25
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag
EUR
109,97
Wie gesagt die Überweisung ist zu dem Zeitpunkt schon erfolgt, hat sich aber leider mit dem Schreiben der ksp überschnitten. Das ich einen Fehler gemacht habe und meinen PayPal Kontostand früher hätte überprüfen und ausgleichen sollen ist mir bewusst und ich verstehe es auch etwas mehr zahlen zu müssen. Allerdings finde ich den Maximalsatz an Auslagenpauschale und Anwaltsgebühr für ein einfaches Schreiben schon unverschämt. Habe deshalb nach Recherche im Forum folgendes per Mail geantwortet:
Zitat:Werte KSP.
Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Das ganze wurde beglichen bevor sie eingeschaltet wurden. Weiterhin habe ich keine Mahnung erhalten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Im übrigen bestreite ich, dass Paypal ihre Hilfe beim Schreiben von Mahnbriefen benötigt und verweise auf die Schadensminderungspflicht. Weitere Schreiben werden nicht beantwortet.
Heute kam dann ein Anruf der ksp, der von meinen Eltern entgegengenommen wurde und die nicht begeistert waren, dass sich eine Rechtsanwaltskanzlei meldet. Die Kanzlei bittet um Rückruf, aber ich wollte mich noch umfassend informieren, wie ich weiterhin vorgehen soll. Habe dann per Inkasso-check die Gebühren überprüft und laut dem Rechner waren sie überhöht. Folgendes Schreiben habe ich dann aufgesetzt:
Zitat:in Ihrem Schreiben vom 17. Oktober 2018 mit dem Aktenzeichen machen Sie eine Forderung gegen mich geltend.
Ihrem Schreiben liegt keine Vollmacht oder Abtretungserklärung bei. Insofern bestreite ich, dass Sie vom Gläubiger dazu bevollmächtigt worden sind, die Forderung einzutreiben. Hilfsweise mache ich bereits jetzt geltend:
Für die Ihnen angefallenen Inkassokosten berechnen Sie in der Summe einen Satz vergleichbar mit über 0,8. Dieser Kostensatz ist überhöht. Ihre Forderung erweckt den Eindruck, dass es sich um ein standardisiertes Schreiben handelt. Die Angelegenheit ist sowohl hinsichtlich ihres Aufwands und Umfangs als auch der Bedeutung und Schwierigkeit gering. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, warum ein erhöhter Kostensatz in meiner Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Aufgrund der überhöhten Inkassokosten ist zudem die von Ihnen angesetzte Auslagenpauschale fehlerhaft. Insofern muss diese an die Inkassokosten angepasst werden.
Eine Berechnung der Mahnkosten für die verzugsbegründende Mahnung ist nicht zulässig, da ich keine solche erhalten habe.
Zudem ist unklar, wann Sie vom Gläubiger der Forderung beauftragt wurden. Weisen Sie den konkreten Zeitpunkt nach.
Unabhängig hiervon bitte ich um Überprüfung, ob die Inkassokosten angesichts der Tatsache, dass ich die Forderung bereits vollständig ausgeglichen habe und daher nur ein geringer Bearbeitungsaufwand auf Ihrer Seite entstanden ist, nicht sowieso herabgesetzt werden können.
Einer telefonischen Kontaktaufnahme untersage ich hiermit. Weiterhin untersage ich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.
Würde dies einfach per Einschreiben versenden und warten, was dabei für eine Antwort kommt. Ist dies okay so?
Mir geht es nicht darum mich komplett aus der Verantwortung zu ziehen. Diese Erfahrung war mir eine Lehre. Laut Internet ist aber bei einem einfachen Schreiben eher mit einem Betrag von 18€ zu rechnen.
Danke für eure Hilfe!