Paypal benutzte ich bis vor Kurzem stets gerne zum Bezahlen. Nun verkaufte mein Stiefvater (Mit meiner Einwilligung) einen Subwoofer und einen anderen Artikel über meinen Paypal-Account, da er keinen hatte. Alles lief gut, bis beide Käufer einen Käuferschutz beantragt und angegeben haben, ihren jeweiligen Artikel nicht erhalten zu haben. Beide Waren hatten wir versichert mit DHL versendet.
Käufer 1 hatte seinen Subwoofer angeblich nicht erhalten, sendete mir aber wenig später eine Email, dass er diesen doch gerne kostenlos zurücksenden wollen würde.
Käufer 2 hatte sein Paket abgelehnt und es kam wieder zu uns zurück.
In beiden Fällen haben wir Paypal unsere Versandbelege vorgezeigt und die Situationen geschildert. Mehrmals hatte meim Stiefvater dort auch angerufen, jedes Mal wurde uns versichert, es würde sich darum gekümmert werden.
Nun, 36 Tage nach den Rückbuchungen an die Käufer und nach Entscheid des Käuferschutzes zugunsten der beiden Käufer, wurde ich aufgefordert, einen Kontoausgleich zu machen; da ich auf Paypal 280 Euro im Minus bin. Bis zu dieser Mahnung habe ich nicht bezahlt, da ich glaubte, es würde geklärt werden; wie mir und meinem Stiefvater auch mehrmals versichert wurde.
Ich, Abiturientin, zwar mit Nebenverdienst, aber ohne große Möglichkeit, zu zahlen, kann meim Konto auch derzeit nicht ausgleichen, da ich meinen Eltern 325 Euro leihen musste.
Was tue ich nun? Ist das alles rechtens? Kann ich gegen die Käufer und/oder Paypal rechtlich vorgehen?
Paypal Rückbuchungen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatWas tue ich nun? :
A) sich von Painpal als Bezahlmethode verabschieden und die Nerven behalten wenn das Inkasso droht
B) Painpalkonto ausgleichen
ZitatIst das alles rechtens? :
Nö, das sind pure Willkür-Entscheidungen. BGB und Rechsprechung verwenden die nicht mal zur groben Orientierung.
ZitatKann ich gegen die Käufer und/oder Paypal rechtlich vorgehen? :
Kommt darauf an, ob man sich das neben dem Abi noch antun möchte.
Ja, Paypal werde ich nach Ausgleich des Kontos keinesfalls weiter unterstützen. Und wenn ich zum Anwalt gehen würde, dann zusammen mit meinem Stiefvater, wobei er die Hauptlast tragen würde, da er da eher Bescheid weiß. Würde ein Verfahren gegen Käufer/Paypal denn Sinn machen? Kenne mich da nicht so aus, aber interessiere mich dafür, da es mich ja doch zu einem Großteil was angeht.
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ZitatJa, Paypal werde ich nach Ausgleich des Kontos keinesfalls weiter unterstützen. :
Wenn man es eh nicht mehr nutzten will, dann würde ich das Konto auch nicht mehr ausgleichen.
Sicher? Ich weiß nicht, wie gut die Chancen stehen, sich das Geld dann noch irgendwie zurück zu klagen, bevor das ganze in höhere Summen ausartet (Dank Painpals toller Anwaltdroherei und den Inkassoverfahren). Sind nun eher die Käufer oder Paypal zu beschuldigen?
Das Thema Paypal-Käuferschutzentscheidungen taucht hier mindestens einmal in der Woche in diesem Forum auf.
- Paypal ist sehr klagescheu, da Paypal die eigenen fragwürdigen AGB und Entscheidungen nicht gerichtlich prüfen lassen will. Mir sind von Paypal gewonnenen Verfahren dazu NICHT bekannt.
- Weil Paypal i.d.R. nicht klagt, würde ich mir keine Sorgen machen und NICHT zahlen.
- Paypal sollte man danach aber nie mehr verwenden, denn Paypal wird sich Guthaben immer sofort krallen.
- Einem gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit in 3-4 Monaten bei Ihnen eintrudelt, muss man trotzdem widersprechen.
Paypal hat hier eine Entscheidung getroffen die nicht mit dem BGB übereinstimmt. Wenn PP meint dem K Geld zu erstatten, obwohl ein gültiger Kaufvertrag existiert, dann ist dies das Problem von PP. Du hast Anspruch auf Vertragserfüllung. Du hast das Geld bekommen und deinen Teil erfüllt. Ich an deiner Stelle würde das PP Konto ganz sicher nicht ausgleichen.ZitatSicher? :
Vielen Dank für euren Rat. Käufer 1, welcher seine Ware angeblich nicht erhalten hat, hat nun den Subwoofer mit DHL zurückgesendet, insklusive Tracking-Nummer. Komisch, wie kann man nur nicht erhaltene Ware zurücksenden? Wieder bei Paypal angerufen, haben einen Screenshot der Tracking Nummer an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Hoffnung auf Lösung des Konflikts habe ich jedoch nicht
ZitatKomisch, wie kann man nur nicht erhaltene Ware zurücksenden? :
Ich persönlich würde zum einen die Annahme verweigern (aber das Paket fotografieren).
Und dann alles ausdrucken und Anzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges gegen Käufer 1 stellen.
Zitat:Hoffnung auf Lösung des Konflikts habe ich jedoch nicht
Was meinen Sie mit Lösung des Konflikt?
Die Sache ist doch schon gelöst. Sie zahlen einfach kein Geld an Paypal.
Was Paypal da willkürlich entscheidet, ist nicht Ihr Problem.
Die Kommunikation würde ich mit Paypal auch sofort einstellen.
In Ordnung, dank euch ist mir alles klarer und sicherer.
Was ist mit dem Geld passiert, was die Käufer via painpal bezahlt haben, bevor Käuferschutz beantragt wurde ?
Im Grunde genommen habt ihr jetzt (wenn auch unfreiwillig) beide Artikel zurückerhalten und auch das Geld von painpal auf Euer Konto überwiesen, welches die Käufer vor dem Käuferschutzantrag bezahlt haben.
ZitatWas ist mit dem Geld passiert, was die Käufer via painpal bezahlt haben, bevor Käuferschutz beantragt wurde ? :
Im Grunde genommen habt ihr jetzt (wenn auch unfreiwillig) beide Artikel zurückerhalten und auch das Geld von painpal auf Euer Konto überwiesen, welches die Käufer vor dem Käuferschutzantrag bezahlt haben.
Mein Stiefvater hat das Geld gebraucht und es gleich nach Erhalt ausgegeben.
Letztendlich bist Du von Deinem Stiefvater "benutzt" worden und hast nun den Ärger.
Im Innenverhältnis schuldet er Dir 280 Euro. Er hat die Gegenstände wieder und sollte den Käufern zeitnah schriftlich klar machen, dass weiterhin ein gültiger Kaufvertrag vorliegt und die Sachen z.B. zur Abholung bereit liegen und natürlich bezahlt werden.
-- Editiert von hausfrau66 am 25.10.2017 15:46
ZitatLetztendlich bist Du von Deinem Stiefvater "benutzt" worden und hast nun den Ärger. :
-- Editiert von hausfrau66 am 25.10.2017 15:46
Oh ja, das stimmt. War jedoch mit meiner Einwilligung. Und das Geld stellt auch er bereit, finde es nur von Paypal eine bodenlose Frechheit und von den Käufern ebenso. Zudem droht man mir ja inzwischen mit Inkasso. Bin jedoch froh, etwas Rat hier gefunden zu haben.
Das ergibt sich aus dem bisherigen Text nicht zweifelsfrei.Zitatdass weiterhin ein gültiger Kaufvertrag vorliegt :
Es ist immerhin denkbar, dass sich beide Käufer zu Recht vom Vertrag lösen konnten. Die Erfahrung aus aus diesem Forum lehrt doch, dass Käufer eigentlich immer einen Grund nennen, auch wenn dieser nicht immer haltbar ist.
auch hier kein Wort weshalb paypal so entschieden hat.Zitatnach Entscheid des Käuferschutzes zugunsten der beiden Käufer, :
Aus dem Bau heraus fehlen hier wichtige Infos.
Berry
Weswegen sollte dieser irgendjemandem 280€ schulden?ZitatIm Innenverhältnis schuldet er Dir 280 Euro. :
Zitat:
Aus dem Bau heraus fehlen hier wichtige Infos.
Berry
Warum Paypal so entschieden hat, weiß ich leider selbst nicht. Wobei Painpal ja für Willkürentscheidungen fast schon ein wenig berühmt zu sein scheint.
Nochmal ganz langsam. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Widerrufsrecht gibt es nicht einfach mal so.
Käufer 1 hat gegenüber Paypal und anfangs getäuscht darüber, dass das Paket nie ankam. Selbst wenn er den Käuferschutz zu früh stellte: Spätestens als er das Paket bekam, hatte er noch Chancen, das auch bei Paypal klar zu stellen. Hat er nicht, also hat er die Täuschung aufrecht erhalten.
Ich würde hier auch zur Polizei gehen, denn das klingt einfach sehr kurios. Nicht dass im zurückgesandten Paket nur Steine sind...
Käufer 2: Da würde ich das ungeöffnete Paket einlagern und dem Käufer schreiben, dass er es sich gerne abholen kann. Einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten (ohne Grund) steht im doch gar nicht zu.
Wie hier schon steht: Paypal-Konto nicht mehr nutzen und wenn sich ein Inkasso meldet würde ich denen schreiben "Wertes Inkasso. Mir ist egal, was sie wollen. Ich lege es ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an und freue mich auf ihre Versuche, einem Richter zu erklären, warum sie das BGB mit Füßen treten."
Danke, mepeisen. Genauso hatte ich mir das auch gedacht. Der Anwalt meines Stiefvaters meinte, ich solle mir das Paket von Käufer 1 zurücksenden lassen, damit ich einen eindeutigen Beweis hatte, dass er das Paket wirklich bekommen hat. Sobald es da ist, und der Subwoofer darin enthalten ist, hat er eine Anzeige wegen Betrugs am Hals.
Zu Käufer 2 kann ich nur sagen, dass es mich sehr ärgerte. Zudem Paypal auch wusste, dass er das Paket ablehnte, bevor wir es dort gemeldet hatten, und den Konflikt doch zugunsten Käufer 2's entschied, was mir völlig unbegründet schien. Wie gesagt weiß ich auch nicht, warum Paypal so entschieden hat, haben keine Auskunft darüber bekommen.
Nachtrag: Der Subwoofer von Käufer 1 kam soeben an. Genau so, wie mein Stiefvater ihn verpackt und losgesendet hatte.
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