Paypal Rückbuchungen

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Rückbuchungen

Paypal benutzte ich bis vor Kurzem stets gerne zum Bezahlen. Nun verkaufte mein Stiefvater (Mit meiner Einwilligung) einen Subwoofer und einen anderen Artikel über meinen Paypal-Account, da er keinen hatte. Alles lief gut, bis beide Käufer einen Käuferschutz beantragt und angegeben haben, ihren jeweiligen Artikel nicht erhalten zu haben. Beide Waren hatten wir versichert mit DHL versendet.
Käufer 1 hatte seinen Subwoofer angeblich nicht erhalten, sendete mir aber wenig später eine Email, dass er diesen doch gerne kostenlos zurücksenden wollen würde.
Käufer 2 hatte sein Paket abgelehnt und es kam wieder zu uns zurück.
In beiden Fällen haben wir Paypal unsere Versandbelege vorgezeigt und die Situationen geschildert. Mehrmals hatte meim Stiefvater dort auch angerufen, jedes Mal wurde uns versichert, es würde sich darum gekümmert werden.
Nun, 36 Tage nach den Rückbuchungen an die Käufer und nach Entscheid des Käuferschutzes zugunsten der beiden Käufer, wurde ich aufgefordert, einen Kontoausgleich zu machen; da ich auf Paypal 280 Euro im Minus bin. Bis zu dieser Mahnung habe ich nicht bezahlt, da ich glaubte, es würde geklärt werden; wie mir und meinem Stiefvater auch mehrmals versichert wurde.
Ich, Abiturientin, zwar mit Nebenverdienst, aber ohne große Möglichkeit, zu zahlen, kann meim Konto auch derzeit nicht ausgleichen, da ich meinen Eltern 325 Euro leihen musste.

Was tue ich nun? Ist das alles rechtens? Kann ich gegen die Käufer und/oder Paypal rechtlich vorgehen?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go477077-31):
Was tue ich nun?

A) sich von Painpal als Bezahlmethode verabschieden und die Nerven behalten wenn das Inkasso droht
B) Painpalkonto ausgleichen



Zitat (von go477077-31):
Ist das alles rechtens?

Nö, das sind pure Willkür-Entscheidungen. BGB und Rechsprechung verwenden die nicht mal zur groben Orientierung.



Zitat (von go477077-31):
Kann ich gegen die Käufer und/oder Paypal rechtlich vorgehen?

Kommt darauf an, ob man sich das neben dem Abi noch antun möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Paypal werde ich nach Ausgleich des Kontos keinesfalls weiter unterstützen. Und wenn ich zum Anwalt gehen würde, dann zusammen mit meinem Stiefvater, wobei er die Hauptlast tragen würde, da er da eher Bescheid weiß. Würde ein Verfahren gegen Käufer/Paypal denn Sinn machen? Kenne mich da nicht so aus, aber interessiere mich dafür, da es mich ja doch zu einem Großteil was angeht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go477077-31):
Ja, Paypal werde ich nach Ausgleich des Kontos keinesfalls weiter unterstützen.

Wenn man es eh nicht mehr nutzten will, dann würde ich das Konto auch nicht mehr ausgleichen.



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#4
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher? Ich weiß nicht, wie gut die Chancen stehen, sich das Geld dann noch irgendwie zurück zu klagen, bevor das ganze in höhere Summen ausartet (Dank Painpals toller Anwaltdroherei und den Inkassoverfahren). Sind nun eher die Käufer oder Paypal zu beschuldigen?

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Thema Paypal-Käuferschutzentscheidungen taucht hier mindestens einmal in der Woche in diesem Forum auf.

- Paypal ist sehr klagescheu, da Paypal die eigenen fragwürdigen AGB und Entscheidungen nicht gerichtlich prüfen lassen will. Mir sind von Paypal gewonnenen Verfahren dazu NICHT bekannt.
- Weil Paypal i.d.R. nicht klagt, würde ich mir keine Sorgen machen und NICHT zahlen.
- Paypal sollte man danach aber nie mehr verwenden, denn Paypal wird sich Guthaben immer sofort krallen.
- Einem gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit in 3-4 Monaten bei Ihnen eintrudelt, muss man trotzdem widersprechen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von go477077-31):
Sicher?
Paypal hat hier eine Entscheidung getroffen die nicht mit dem BGB übereinstimmt. Wenn PP meint dem K Geld zu erstatten, obwohl ein gültiger Kaufvertrag existiert, dann ist dies das Problem von PP. Du hast Anspruch auf Vertragserfüllung. Du hast das Geld bekommen und deinen Teil erfüllt. Ich an deiner Stelle würde das PP Konto ganz sicher nicht ausgleichen.

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#7
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euren Rat. Käufer 1, welcher seine Ware angeblich nicht erhalten hat, hat nun den Subwoofer mit DHL zurückgesendet, insklusive Tracking-Nummer. Komisch, wie kann man nur nicht erhaltene Ware zurücksenden? Wieder bei Paypal angerufen, haben einen Screenshot der Tracking Nummer an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Hoffnung auf Lösung des Konflikts habe ich jedoch nicht

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go477077-31):
Komisch, wie kann man nur nicht erhaltene Ware zurücksenden?

Ich persönlich würde zum einen die Annahme verweigern (aber das Paket fotografieren).

Und dann alles ausdrucken und Anzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges gegen Käufer 1 stellen.




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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hoffnung auf Lösung des Konflikts habe ich jedoch nicht


Was meinen Sie mit Lösung des Konflikt?
Die Sache ist doch schon gelöst. Sie zahlen einfach kein Geld an Paypal.
Was Paypal da willkürlich entscheidet, ist nicht Ihr Problem.

Die Kommunikation würde ich mit Paypal auch sofort einstellen.

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#10
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

In Ordnung, dank euch ist mir alles klarer und sicherer.

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#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Was ist mit dem Geld passiert, was die Käufer via painpal bezahlt haben, bevor Käuferschutz beantragt wurde ?

Im Grunde genommen habt ihr jetzt (wenn auch unfreiwillig) beide Artikel zurückerhalten und auch das Geld von painpal auf Euer Konto überwiesen, welches die Käufer vor dem Käuferschutzantrag bezahlt haben.

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#12
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Was ist mit dem Geld passiert, was die Käufer via painpal bezahlt haben, bevor Käuferschutz beantragt wurde ?

Im Grunde genommen habt ihr jetzt (wenn auch unfreiwillig) beide Artikel zurückerhalten und auch das Geld von painpal auf Euer Konto überwiesen, welches die Käufer vor dem Käuferschutzantrag bezahlt haben.


Mein Stiefvater hat das Geld gebraucht und es gleich nach Erhalt ausgegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Letztendlich bist Du von Deinem Stiefvater "benutzt" worden und hast nun den Ärger.
Im Innenverhältnis schuldet er Dir 280 Euro. Er hat die Gegenstände wieder und sollte den Käufern zeitnah schriftlich klar machen, dass weiterhin ein gültiger Kaufvertrag vorliegt und die Sachen z.B. zur Abholung bereit liegen und natürlich bezahlt werden.

-- Editiert von hausfrau66 am 25.10.2017 15:46

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Letztendlich bist Du von Deinem Stiefvater "benutzt" worden und hast nun den Ärger.

-- Editiert von hausfrau66 am 25.10.2017 15:46


Oh ja, das stimmt. War jedoch mit meiner Einwilligung. Und das Geld stellt auch er bereit, finde es nur von Paypal eine bodenlose Frechheit und von den Käufern ebenso. Zudem droht man mir ja inzwischen mit Inkasso. Bin jedoch froh, etwas Rat hier gefunden zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
dass weiterhin ein gültiger Kaufvertrag vorliegt
Das ergibt sich aus dem bisherigen Text nicht zweifelsfrei.

Es ist immerhin denkbar, dass sich beide Käufer zu Recht vom Vertrag lösen konnten. Die Erfahrung aus aus diesem Forum lehrt doch, dass Käufer eigentlich immer einen Grund nennen, auch wenn dieser nicht immer haltbar ist.

Zitat (von go477077-31):
nach Entscheid des Käuferschutzes zugunsten der beiden Käufer,
auch hier kein Wort weshalb paypal so entschieden hat.

Aus dem Bau heraus fehlen hier wichtige Infos.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Im Innenverhältnis schuldet er Dir 280 Euro.
Weswegen sollte dieser irgendjemandem 280€ schulden?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von go477077-31):


Aus dem Bau heraus fehlen hier wichtige Infos.

Berry


Warum Paypal so entschieden hat, weiß ich leider selbst nicht. Wobei Painpal ja für Willkürentscheidungen fast schon ein wenig berühmt zu sein scheint.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nochmal ganz langsam. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Widerrufsrecht gibt es nicht einfach mal so.

Käufer 1 hat gegenüber Paypal und anfangs getäuscht darüber, dass das Paket nie ankam. Selbst wenn er den Käuferschutz zu früh stellte: Spätestens als er das Paket bekam, hatte er noch Chancen, das auch bei Paypal klar zu stellen. Hat er nicht, also hat er die Täuschung aufrecht erhalten.

Ich würde hier auch zur Polizei gehen, denn das klingt einfach sehr kurios. Nicht dass im zurückgesandten Paket nur Steine sind...

Käufer 2: Da würde ich das ungeöffnete Paket einlagern und dem Käufer schreiben, dass er es sich gerne abholen kann. Einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten (ohne Grund) steht im doch gar nicht zu.

Wie hier schon steht: Paypal-Konto nicht mehr nutzen und wenn sich ein Inkasso meldet würde ich denen schreiben "Wertes Inkasso. Mir ist egal, was sie wollen. Ich lege es ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an und freue mich auf ihre Versuche, einem Richter zu erklären, warum sie das BGB mit Füßen treten."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, mepeisen. Genauso hatte ich mir das auch gedacht. Der Anwalt meines Stiefvaters meinte, ich solle mir das Paket von Käufer 1 zurücksenden lassen, damit ich einen eindeutigen Beweis hatte, dass er das Paket wirklich bekommen hat. Sobald es da ist, und der Subwoofer darin enthalten ist, hat er eine Anzeige wegen Betrugs am Hals.
Zu Käufer 2 kann ich nur sagen, dass es mich sehr ärgerte. Zudem Paypal auch wusste, dass er das Paket ablehnte, bevor wir es dort gemeldet hatten, und den Konflikt doch zugunsten Käufer 2's entschied, was mir völlig unbegründet schien. Wie gesagt weiß ich auch nicht, warum Paypal so entschieden hat, haben keine Auskunft darüber bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go477077-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: Der Subwoofer von Käufer 1 kam soeben an. Genau so, wie mein Stiefvater ihn verpackt und losgesendet hatte.

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