Paypal Forderung/KSP Inkasso

19. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
WSBlake
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Paypal Forderung/KSP Inkasso

Hallo zusammen,

ich habe schon etwas im Forum gelesen und wie bei einigen anderen Fällen hier, geht es auch in meiner Sache vom eine Paypal Forderung, welche an KSP Inkasso weitergeleitet wurde.
Und zwar handelt es sich um folgende Sache:

Im Januar 2012 verschaffte sich ein damaliger Freund Zugang zu meinem Paypal account und verspielte Geld bei Online-Casinos/Lotterie/Wettplattformen im Wert von ca. 1200€, dies alles ohne mein Wissen. Da ich bei meiner Bank das von Paypal abgebuchte Geld sofort habe zurück buchen lassen, befand sich mein Paypal Konto folglich im Minus.
Da mein Freund mir im Februar 2012 schriftlich bestätigte für den Schaden aufzukommen, sah ich von einer Anzeige letztendlich ab.
Ich einigte mich mit KSP auf eine monatliche Ratenzahlung von 100€, welche mein Freund bis Mai 2012 monatlich an KSP überwiesen hat. Anfang Juni ist er dann in eine andere Stadt verzogen und stellte die Ratenzahlung einfach ein.Da ich aufgrund der Vorfälle nur noch wenig Kontakt zu ihm hatte, habe ich nur indirekt von seinem Umzug erfahren und daher keine Kontaktdaten mehr von ihm.
Für die Monate Juni und Juli habe ich dann die Ratenzahlung selbst übernommen und von meinem Ersparten gezahlt. Da ich mich noch in der Berufsausbildung befinde, informierte ich KSP und bat um eine niedrigere Ratenzahlung, da ich eine Rate von monatlich 100€ unmöglich zahlen kann. KSP einigte sich auf eine zweitweise Monatsrate von 30€, welche ich dann auch für August und September zahlte.
Dann erhielt ich einen Anruf einer KSP Anwältin, dass dies nicht mehr ginge, und mindestens Raten von 65€ gezahlt werden müssten. Ich schilderte den Sachverhalt und meine Situation, dass mir mehr als 30€ im Monat nicht möglich sind. Daraufhin erhielt ich einen Brief mit der Aufforderung die Restforderung von ca. 650€ in einer Summe mit einer Frist zum Ende des Monats unverzüglich zu überweisen, sonst würde ein Gerichtsverfahren mit Schufa Eintrag etc. auf mich zukommen.
Nun kann ich diese Summe mit meinen finanziellen Mitteln unmöglich innerhalb dieser Frist begleichen. Da ich mich noch in der beruflichen Ausbildung befinde, gewährt mir auch keine Bank Kredit.
Daher möchte ich hier nun um euren Rat bitten, wie man sich in dieser Situation verhalten sollte. Ich hatte vorher noch nie offene Forderungen bei einem Inkasso-Unternehmen und weiß daher auch nicht wie man die Aufforderungen und Androhungen von KSP bewerten muß.

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten und Mühe.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Sofern man Dir eine ratenzahlungsvereinbarung i.H. von 30 Euro gewaehrt hat und Du dieser stets regelmaessig nachgekommen bist, koennen die nicht einfach so einseitig diese Vereinbarung kippen und aendern.
Solltest Du noch eine aktuelle Aufstellung der Betraege haben, schau mal ob da was von einer Einigungsgebuehr drinne steht, wenn ja bedeutet das auch, dass die 'zwangsweise' mit Dir eine Einigung zur Ratenzahlung getroffen haben.

Ich hoffe Du hast diese Vereinbarung schriftlich oder Zeugen die das belegen koennen.
Ggf. reichen auch Kontoauszuege ueber den mtl. Betrag i.H. von 30 Euro aus, denn wenn seitens KSP nichts weiter kam (bis lang) heisst ein Schweigen in diesem Falle, dass sie zum einen mit der 30 Euro Rate Einverstanden waren und zum anderen dies bislang auch stillschweigend akzeptierten.

Die Drohung mit Schufa wuerde ich auch unter dem o.g. Gruenden zurueckweisen und sie freundlichst daran erinnern, dass dies eine Noetigung darstellt.

Kleine Formulierungshilfe meinerseits:

Sehr geehrte Damen und Herren RAs,

da sie mit mir am x.x.xxxx eine mtl. Rate i.H. von 30 Euro vereinbart haben und ich bislang dieser Forderung nachgekommen bin, weise ich ihre Forderung, eine hoehere Ratenzahlung zu zahlen, zurueck.
Sie haben bislang stillschweigend den mtl. Zahlungseingang akzeptiert, was auf ein Einverstaendnis ihrerseits hindeutet und somit keineswegs eine einseitige Aenderung der Vereinbarung rechtfertigt.
Eine hoehere Rate kann ich aufgrund meiner geringen wirtschaftlichen Verhaeltnisse nicht bedienen, so dass auch ein evtl. Pfaendung oder ihre "Noetigung" mit einem Schufaeintrag nichts aendern wird. Im selben Atemzug informiere ich sie, dass solche Noetigungen mit der Schufa gesetzlich nicht zulaessig sind und ich mir das Recht vorbehalte eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einzureichen.
Vorsorglich untersage ich ihnen eine Weitergabe meiner Daten an eine der Auskunfteien gemaess dem BDSG.

Mit freundlichen Gruessen,
Max Mustermann

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Für die Monate Juni und Juli habe ich dann die Ratenzahlung selbst übernommen und von meinem Ersparten gezahlt

Grober Fehler..... Ich weiss ja, dass man irgendwo an das Gute im menschen glaubt. Er mag auch ein feiner Kerl sein, der vielleicht einfach nur mit einer Spielsucht nicht klar kam. naja, mehr sage ich nun nicht dazu, außer dass dieser Schritt ein grober Fehler war.

Du solltest schriftlich gegenüber KSP und gegenüber der Anwältin unverzüglich folgendes erklären, Textvorschlag
quote:
Meine Absprachen und mein Entgegenkommen Ihnen gegenüber sind vollständig hinfällig, da Sie ihrerseits sämtliche Absprachen nicht einhalten. Die vergangenen Überweisungen unternahm ich ohne Anerkennen einer Rechtspflicht und unter der Annahme, ich würde den Kontakt zum Schuldner wieder herstellen können. Dies schlug fehl, daher stelle ich sämtliche Zahlungen unverzüglich ein.

Ich werde in der Folge die bereits von mir direkt gezahlten Beiträge gegenüber dem Schuldner als Schaden geltend machen. Sie sind aufgefordert, nun den eigentlichen Schuldner ausfindig zu machen und die offenen Beträge ihm gegenüber einzufordern. Das rechtlich wirksame Schuldanerkenntnis des Schuldners erhalten sie auf Anforderung in Kopie. Ich teile Ihnen hiermit die mir letzen bekannten personenbezogenen Daten mit: XXXXXX, verzogen mit Ziel XXXX

Eine Speicherung meiner personenbezogenen Daten untersage ich gemäß BDSG. telefonischen Kontakt untersage ich. Wollen Sie mir gegenüber wietere Maßnahmen betreiben (Schufa-Auskunft, gerichtlicher Mahnbescheid etc.), werden sie aufgefordert zuerst via Feststellungsklage von einem Gericht zu urteilen lassen, dass das Schuldanerkenntnis meines ehemaligen Freundes rechtsunwirksam ist und dass er den Schaden nicht verursacht hat.


Und parallel dazu aufrechnen, was du an seiner statt bezahlt hast und das ihm gegenüber einklagen. Am besten zuerst via Brief (nach Möglichkeit neutral), dann, wenn er nicht reagiert, per Klage vor einem gericht. Ggf. solltest du auch einen Anwalt hinzuziehen.

-----------------
""

-- Editiert mepeisen am 19.09.2012 14:02

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WSBlake
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke euch erstmal für die schnelle Hilfe und die Textvorschläge, ich werde es erstmal so versuchen!
Danke für eure Mühe!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hab nur kurz überflogen

Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich vereinbart ?
Schuldanerkenntnis unterschrieben
Hast Du vor dem KSP RA Schreiben Post von einem Inkassobüro bekommen
Dein paypal Konto existiert noch bzw Du kannst Dich dort noch einloggen ?

Abgesehen davon sind m.M .n Forderungen von Online-Casinos/Lotterie/Wettplattformen nach deutschem recht nicht einklagbar

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WSBlake
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, die Ratenzahlung wurde zu Beginn (Jan/Feb 2012) schriftlich auf 100€ monatl. vereinbart, ab Aug 2012 dann Verringerung auf 30€ monatl. (schriftlich über das KSP Online Portal), KSP stimmte telefonisch zu.
Ein Schuldanerkenntnis habe ich nie unterschrieben.
Mein Paypal Konto ist gesperrt, ich kann mich nicht mehr einloggen, hatte mich mit dem Paypal "Kundenservice" in Verbindung gesetzt, das Konto ist aufgrund der offenen Forderung gesperrt.
Die offene Forderung wurde an KSP als Inkasso Beauftragte von Paypal weitergeleitet.
Außer von KSP RA, welche als Inkasso Unternehmen agieren, habe ich keine Schreiben von anderen Inkasso Büros erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Legst Du Wert darauf das paypal Konto künftig wieder zu nutzen ?

In den Urteilsdatenbanken wie z.b jurion.de sowie in den einschlägigern Foren ist übrigens keine einzige (!) durchgeführte Klage - selbst bei unstrittigen Forderungen - seitens Paypal zu finden
Der Grund dürfte das komplizierte Firmenkonstrukt des Zahlungs Anbieters sein

Unbhängig davon sind Forderungen von Online-Casinos/Lotterie/Wettplattformen nach deutschem recht nicht einklagbar

ICH würde die Zahlungen deshalb umgehend einstellen und einem gerichtlichen Mahnbescheid vollumfänglich fristgem widersprechen

(Keine juristischen Fachkenntnisse)

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt, stelle die Zahlungen ein und informiere sie wie oben vorgeschlagen schriftlich, dass du der falsche Schuldner bist und dass du von deinem ehemaligen Freund ein Schuldanerkenntnis hast. Sie werden auch vor Gericht nicht weit kommen, wenn dein Freund schriftlich bestätigt hat, dass er es war und dass er dafür gerade steht.

Wichtig ist klarzustellen, wieso du bisher bezahlt hast und warum du das nicht mehr einsiehst. Da du nie ein Schuldanerkenntnis unterschrieben hast, werden sie mit Einklagen der Schuld nicht weit kommen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde keine Erklärungen abgegeben warum es zu Zahlungen gekommen ist bzw jetzt eingestellt werden - ein unterschriebens Schuldanerkenntnis des Freundes spielt überhaupt keine Rolle und sollte nicht thematisiert werden

Forderungen aus Casino oder Wetten sind nach deutschem recht nicht eintreibbar

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich würde keine Erklärungen abgegeben warum es zu Zahlungen gekommen ist bzw jetzt eingestellt werden - ein unterschriebens Schuldanerkenntnis des Freundes spielt überhaupt keine Rolle und sollte nicht thematisiert werden

Nun, wenn du das nicht tust, können sie sich hinstellen, dass du die Forderung anerkannt hast, weil du schon bezahlt hast. Und insofern sollte dann auch zur Sprache kommen, dass die Forderung jemand anderem gegenüber erhoben werden muss. Ob das dann von Erfolg gekrönt ist oder nicht, kann dir ja egal sein, wenn die Freundschaft sowieso hinüber ist.

Und aus der Nummer der anerkannten Schuld durch Bezahlen mehrerer Raten dann rauszukommen, ist schwer.

Woher nimmst du deine Angabe, dass Forderungen aus Casinos nicht eintreibbar sind? Also mal angenommen, das Casino hat eine reguläre Lizenz (dass daran bereits einige scheitern, ist mir durchaus klar). Wir wissen ja nicht, um welches Casino es sich handelt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Ist denn hier das Verfahren nach 12.1/12.2 der Ebay AGB schon durchlaufen worden?

Hier dürften zwar Bedenken hinsichtlich des "unverzüglich" und der groben Fahrlässigkeit bestehen, aber die Chance auf eine Haftungsfreistellung (12.4) sollte man sich doch nicht entgehen lassen.

-- Editiert Ebenezer am 29.09.2012 14:34

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn das alles schon beim Inkasso liegt, wird sich PayPal selbst wohl kaum noch zuständig fühlen. Auch dürften sie widersprechen, da man logischerweise nicht "umgehend" bescheid gegeben hat. Einen Versuch wäre es aber Wert. Ich denke aber wie gesagt dass das nichts bringen wird.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Woher nimmst du deine Angabe, dass Forderungen aus Casinos nicht eintreibbar sind? Also mal angenommen, das Casino hat eine reguläre Lizenz (dass daran bereits einige scheitern, ist mir durchaus klar). Wir wissen ja nicht, um welches Casino es sich handelt.


Sicherlich haben die Meisten eine Lizenz (z.b gibraltar etc )
Diese Geschäfte sind nach deutschem Recht illegal
Übrigens sind auch die Gewinne dann nicht einklagbar
Ich bin mir absolut sicher


-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich meine schon eine in Deutschland gültige Glücksspiellizenz. So eine vorliegt, stimmt deine Aussage schlichtweg nicht. Dass vielleicht 90% der einschlägigen Casino-Webseiten KEINE Lizenz haben, bedeutet nicht dass man pauschal einfach die Zahlung verweigern kann.

Darüber hinaus gab es bereits Teilzahlungen...

Was von beiden Varianten die bessere Strategie ist, kann ggf. ein Anwalt beantworten. :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Besserwissermodus ist bei mir immer eingeschaltet ;)

quote:
Ich meine schon eine in Deutschland gültige Glücksspiellizenz.

Die dürfte es nicht geben
quote:
Dass vielleicht 90% der einschlägigen Casino-Webseiten KEINE Lizenz haben,

eher 100 %
quote:
Darüber hinaus gab es bereits Teilzahlungen...

Na und ?
Der TE hat nach einiger zeit "festgestellt" das er mit den Zahlungen einen Fehler gemacht hat
Die bereits gezahlten Gelder sind natürlich weg

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 30.09.2012 14:04

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sicherlich haben die Meisten eine Lizenz (z.b gibraltar etc )
Diese Geschäfte sind nach deutschem Recht illegal
Übrigens sind auch die Gewinne dann nicht einklagbar
Ich bin mir absolut sicher <hr size=1 noshade>


Das ist hier völlig egal. Die Zahlung ist erfolgt (-> §762 I BGB ). Jetzt geht es nur noch um die Beziehung zwischen Paypal und der TE.

-----------------
"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gebe Ebenezer hier Recht, wobei das ausschließlich das Bereits Bezahlte betrifft. Dieses muss man (wie ich oben gesagt habe) selbst beim Verursacher einklagen. Da der Veursacher selbst auch von Anfang an bezahlt hat, dürfte auch klar sein, wer hier den Schaden verursacht hat. Es geht nun vor allem darum, klar zu machen, dass man nicht mehr einspringt und weshalb man überhaupt eingesprungen ist. Und das sollte man der Fairness halber einmalig dem IB mitteilen und danach einfach schweigen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist hier völlig egal. Die Zahlung ist erfolgt (-> §762 I BGB ). Jetzt geht es nur noch um die Beziehung zwischen Paypal und der TE. <hr size=1 noshade>


Aber spätestens vor Gericht würde die Sache kippen
Die Klagefreudigleit von paypal ist bekanntermasen nicht stark ausgeprägt
quote:<hr size=1 noshade>Und das sollte man der Fairness halber einmalig dem IB mitteilen und danach einfach schweigen. <hr size=1 noshade>

Warum eigentlich fairness gegenüber einer Masseninkassokanzlei ?

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Warum eigentlich fairness gegenüber einer Masseninkassokanzlei

Immer auch aus Selbstschutz. Um der Argumentation, man habe sich ja nie gemeldet, den Boden zu entziehen. Einmal Widersprechen reicht dann aber auch.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
WSBlake
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen,

noch einmal Danke für alle hilfreichen Tipps.
Ich hatte der Restforderung der ksp widersprochen und einige Wochen nichts mehr von der Ksp gehört, nun erhalte ich ein neues Schreiben mit der Forderung die Restforderung + Zinsen innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Sollte ich noch einmal dieser Restforderung widersprechen ?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Haben sie irgendwas inhaltlich geantwortet? Vermutlich nicht. Insofern brauchst du nicht nochmal widersprechen. Ein Widerspruch reicht völlig.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
WSBlake
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Sie antworteten nur, dass ich versichert sein könnte, dass ihrer Mandantschaft nicht daran gelegen sei, wegen des derzeit offenen Restbetrages das mit erheblichen Mehrkosten verbundene gerichtliche Verfahren gegen mich einzuleiten bzw. fortsetzen zu lassen.
Leider sei diese Maßnahme aber umumgänglich, wenn nicht innderhalb der nächsten 10 Tage ab Datum des Schreibens ein Ausgleich der Restforderung erfolgen würde.

"Wir gehen jedoch davon aus, dass auch Ihnen an einer derartigen Entwicklung nicht gelegen ist und sehen daher dem fristgemäßen Eingang der Zahlung entgegen."

Mit freundlichen Grüßen

K(a)sp(er)& Co.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist keine inhaltliche Antwort. Du kannst natürlich nochmals einen Brief hinschicken und sie auffordern, dir einmal gezielt zu antworten, warum sie an den falschen Schuldner herantreten, warum sie das Schuldeingeständnis des richtigen Schuldners ignorieren.
Ob sie dir antworten, sei mal dahingestellt.

Wirklich antworten müssen sie darauf erst vor Gericht.

Natürlich sind es erst mal Mehrkosten vor Gericht. Die sind es aber für dejenigen, der verliert. Ob dein Argument mit dem Schuldeingeständnis vor Gericht funktioniert, das beantwortet besser ein Anwalt.

Davon abgesehen ist der Einwand von thehellion durchaus berechtigt. Das mit der Glücksspiellizenz würde ich dann vor Gericht anmerken.

-- Editiert mepeisen am 15.11.2012 17:20

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
WSBlake
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen,

nun ist einige Zeit vergangen und heute kam nun der Mahnbescheid vom Amtsgericht, dabei ist auch das Widerspruchformular. Wie sollte ich mich nun verhalten? Reicht es, das Formular auszufüllen und zurückzusenden?
Oder muss ich noch eine schriftliche Stellungnahme dazu legen, in der ich den Sachverhalt schildere, dass ich die Schulden nicht verursacht habe und dieses der KSP Inkasso Kanzlei mehrfach mitgeteilt habe.

Danke im voraus für eure Tipps!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du musst deinen Widerspruch nicht begründen. Du kannst natürlich beispielsweise handschriftlich notieren "Falscher Schuldner". Das Gericht selbst interessiert sich dafür anfangs weniger, später dann bei der Klage vor dem Amtsgericht (sollte es überhaupt soweit kommen), kann man das ja nochmal ausführen, dass man auch mehr als einmal deutlich gesagt hat, dass man der falsche Schuldner ist und dass es ein Schuldeingeständnis des richtigen Schuldners gibt.
Den Mahnbescheid einfach vollumfänglich widersprechen. Eventuell schonmal einen Anwalt suchen, der in naher Zukunft Zeit hat und sollte es zur Klage kommen, diesen dann mit der Vertretung beauftragen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wer ist der Antragsteller im MB ?

Widerspruch nicht begründen um die gegenseite nicht unnötig mit Futter zu versorgen


-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
WSBlake
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen,

so den Widerspruch hatte ich ja an das Gericht zurückgesendet.
Nun kam wieder ein Schreiben von KSP mit folgendem Inhalt:

"Wir haben Ihnen vor kurzem einen Mahnbescheid zustellen lassen. Hiergegen haben Sie Widerspruch erhoben, ohne dass Sie erhebliche Einwendungen gegen die zum obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung erhoben haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es aufgrund Ihres Widerspruchs zu einem Prozess mit weiteren erheblichen Kosten kommt, die bei Obsiegen unserer Mandantin zu Ihren Lasten gehen.

Sofern es Ihnen nicht möglich ist, die Forderung in einer Summe zu zahlen, erklärt sich unsere Mandantin grundsätzlich bereit, Ihnen den Ausgleich von monatlichen Mindestraten von EUR 280,00 einzuräumen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie Ihren Widerspruch durch Ausfüllung, Unterzeichnung und Absendung des beigefügten Schreibens direkt an das genannte Amtsgericht bis zum 20.02.2013 zurücknehmen, damit zur Sicherung der Forderung ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann."

Also, dass ist ja fast schon unglaublich, ich werde quasi mit diesem Brief und dem beiliegenden Schreiben dazu gezwungen den Widerspruch zu wiederrufen.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten, soll ich KSP nochmal anschreiben? Die Sachlage ist denen ja bekannt, dass ich nicht der Schuldner bin etc.
Oder einfach nicht auf das Schreiben reagieren?

Danke euch für eure Tipps!

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie verhalte ich mich jetzt am besten, soll ich KSP nochmal anschreiben?

Eigentlich kann man das nur ignorieren. Die wissen, wie die Sachlage ist.
Abwarten ob sie überhaupt vor Gericht ziehen. Wenn ja, gehst zu einem Anwalt. Das sollte doch möglich sein, das Gericht davon zu überzeugen, dass man nicht der richtige Schuldner ist.


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.02.2013 10:00

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Also, dass ist ja fast schon unglaublich, ich werde quasi mit diesem Brief und dem beiliegenden Schreiben dazu gezwungen den Widerspruch zu wiederrufen
LOL Die Aufforderung einen Widerspruch zurückzunehmen bzw zu begründen ist in der Branche obligatorisch

quote:
Wie verhalte ich mich jetzt am besten, soll ich KSP nochmal anschreiben? Die Sachlage ist denen ja bekannt, dass ich nicht der Schuldner bin etc.
Oder einfach nicht auf das Schreiben reagieren?
ICH würde nicht mehr reagieren

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.564 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen