Paypal Forderung über KSP

14. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
PixXxel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Paypal Forderung über KSP

Hallo,
ich habe am 29.05 einen Kauf über paypal abgeschlossen, welcher von paypal bestätigt wurde. Am 05.06 kam eine Email von Paypal, dass der Betrag nicht von meinem Bankkonto abgebucht werden könne, da mein Konto nicht ausreichend gedeckt sei.
Deshalb gäbe es eine Bearbeitungsgebühr von 5€.
Das gleiche Spiel nach einem weiterem Kauf am 03.06 und der daraufhin folgenden Email am 11.06 + weitere 5€ Bearbeitungsgebühr mit gleicher Begründung.
Allerdings ist mein Konto zu jeglichem Zeitpunkt nachweislich ausreichend gedeckt gewesen. Die Kaufbeträge gingen von meiner Kreditkarte ab, die als 2. Zahlungsmethode eingetragen ist.

Heute habe ich allerdings folgende Email von KSP erhalten:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine offene Forderung Ihres PayPal-Kontos in Höhe von EUR 10,00. PayPal hat uns mitgeteilt, dass Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "XXXXXXXXXXXX" wurde am 09.09.2013 bei unserer Mandantin registriert. Dieses Nutzerkonto wurde zum Empfang oder Versenden von Zahlungen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 10,00 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 10,00.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen wurden, u. a. am 20.06.2015 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "XXXXXXXXXXXXXX"versandt.

Trotzdem haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der Forderung beauftragt worden.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 42,43 sofort, spätestens bis

27.07.2015

auf unser Anwaltskonto: IBAN DE64200700240090187600, BIC DEUTDEDBHAM, zu zahlen oder uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder
- telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder
- unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder
- über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 10,00
zzgl. Verzugszinsen seit dem 21.06.2015
i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,03
Anwaltsgebühr* EUR 27,00
Auslagenpauschale* EUR 5,40
--------------------
Gesamtbetrag EUR 42,43

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen!

Sofern Ihr Name sich geändert hat oder Ihre im Adressfeld aufgeführte Anschrift nicht mehr aktuell ist, so informieren Sie uns hierüber.

Bei allen Fragen oder Anliegen zu dieser Forderung erreichen Sie uns:

1. telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 (montags - donnerstags von 08.00 Uhr - 19.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr)
2. per E-Mail: paypal@ksp.de
3. im Internet unter www.serviceportal.ksp.de - hier können Sie auch mit uns chatten.

Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG


KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg HRB 110678

Tel.: 040 / 4 50 65 - 796

Bankverbindung: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 90187600
Bankverbindung international: IBAN DE64200700240090187600, BIC DEUTDEDBHAM


Bis zu dem Erhalt dieser Email habe ich es nicht für berechtigt gehalten, die 10€ Bearbeitungsgebühr zu bezahlen, da mein Bankkonto zu jedem Zeitpunk nachweislich ausreichend gedeckt war.

Nun bin ich mir aber unsicher, in wie weit ich mit dieser Email umgehen kann. Muss ich die 10€ (m.E. nach unberechtigter Weise) an paypal zahlen oder sogar noch die Gebühren des Inkasso?

Durch andere Einträge in diesem Forum habe ich mir diese Antwort zurecht geschnipselt.
Ist diese Antwort ein gutes vorgehen gegen die KSP?:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrem Mahnbescheid.
Laut IFF (infobrief 18 und 19/2012) sind Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal nicht durchsetzungsfähig.
Bitte beachten Sie hierbei besonders § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB .

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXX


-- Editier von PixXxel am 14.07.2015 14:31

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein!
So einen Text würde ich nicht schreiben.
Paypal hat Ihnen überhaupt keinen Mahnbescheid geschickt.

Ich würde nicht zahlen. KSP würde ich nachweislich schriftlich informieren, dass die Forderung bestritten wird.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Textvorschlag, wie ich es schreiben würde:
"Werte KSP. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Liefern Sie doch zur Prüfung umgehend einen Nachweis, dass tatsächlich eine von mir zu verantwortende Rücklastschrift ausgelöst wurde. Mein Konto war jederzeit gedeckt."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Haupt Forderung ist doch strittig
Bitte kein vorauseilender Gehorsam ;)

Geh genauso vor wie im Post 2 empfohlen :

"Werte KSP. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Liefern Sie doch zur Prüfung umgehend einen Nachweis, dass tatsächlich eine von mir zu verantwortende Rücklastschrift ausgelöst wurde. Mein Konto war jederzeit gedeckt."

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PixXxel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten.
Habe eben genauso der KSP geantwortet wie von euch empfholen.
Bei weiterem Vorgehen melde ich mich gerne wieder.

1x Hilfreiche Antwort

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