PayPal infoscore Inkasso

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
JaneJ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)
PayPal infoscore Inkasso

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Fall weiterhelfen.
Ich habe zwar schon etwas im Forum gestöbert, aber nichts Aktuelles, was meiner Situation ähnelt, gefunden.

Genau genommen betrifft es meinen Lebensgefährten.
Er hat Anfang Dezember etwas verkauft und die Zahlung über PayPal akzeptiert. Nach Erhalt des Geldes hat er dieses auf sein Bankkonto überwiesen.

Der Käufer hat jedoch einen Fall in PayPal eröffnet und das Geld zurück gebucht. Wie in den meisten Fällen hat PayPal diesen Fall zugunsten des (betrügerischen) Käufers entschieden.
Da mein Lebensgefährte ein Finanzprodukt verkaufte, greift hier auch kein Käuferschutz - wie dem auch sei, wusste er beim Verkauf nicht, hat aber was daraus gelernt.

Jedenfalls nutzt er PayPal so selten, dass er sich seit Überweisung des Geldes auf sein Bankkonto nicht mehr in seinem PayPal Konto eingeloggt hat.

Nun erhielt er gestern eine Mail von paypal@infoscore.de, dass sein Konto ein negativ Saldo von 434,00 € aufweisen würde, worauf PayPal ihn mehrmals hingewiesen haben soll.
Wir haben sofort sein Postfach sowohl auch die Spam-Mails etc. geprüft und er wurde nie von PayPal auf diesen Umstand hingewiesen.

Folgend die Mail:



From: paypal@infoscore.de
Date: January 11, 2018 at 13:02:12 GMT+1
To: XXXXXXX
Subject: Erinnerung, AZ: XXXXXXXXXXX, KdNr: XXXXXXXXXXX




XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX

Vorab per Email


Forderung der Firma PayPal PTE LTD∗
Kundennummer XXXXXXXXXXXXXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXX,


PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

509,59 EUR
(Stand: 16.01.2018)

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Haupt- / Restforderung: 434,00 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 16.01.2018: 0,39 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00 EUR
Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 58,50 EUR
Post– und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 11,70 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 509,59 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum

16.01.2018

bei uns eingegangen ist.

COMMERZBANK
IBAN: DE66662400020115527400
BIC: COBADEFFXXX
Direkter Weg zur Onlinezahlung: www.inkassoportal.de

Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

infoscore Forderungsmanagement GmbH
Gütersloher Str. 123
33401 Verl
Germany
e-mail: paypal@infoscore.de
www.inkassoportal.de

Telefon: 05246 / 939 3172
Telefax: 05246 / 939 7520

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 7:00-20:00 Uhr
Sa 9:00-18:00 Uhr


102001 999
Verl, den 10.01.2018


Was mich auch verwundert ist, dass die E-Mail sogar zurückdatiert wurde.
Heute kam das selbe Schreiben dann auch per Post.


1.) Es wurde nie gemahnt. Ist eine Weitergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen dann überhaupt rechtens?
2.) Die Summen der Inkassovergütung etc. scheinen mir sehr hoch. Ich weiß, dass Mahnauslagen in Höhe von 5,00 € nicht gerechtfertigt sind. Was dürfen Sie jedoch verlangen bei einem Brief?
Ich habe hier im Forum auch schon davon gelesen, dass dazu geraten wurde, ein Schreiben aufzusetzen und einen Beleg der Zahlung der Inkassokosten zu verlangen. Kann mir das jemand erläutern?
3.) Was ist denn eine Post- und Kommunikationspauschale???
4.) Muss ein Zahlungsziel von nur 6 Tagen akzeptiert werden?
5.) Sind die zusätzlichen Kosten anfechtbar sodass wir nur PayPal das Geld überweisen müssen und wenn ja, wie formuliere ich das am besten?


Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn uns jemand hier weiterhelfen könnte, da wir nur sehr wenig Zeit haben, um auf das Schreiben zu reagieren!

Vielen Dank.

Juliane

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

1) "Erlaubt" schon, aber ohne Verzug müssen keine Inkassokosten bezahlt werden. Denn Inkassokosten gehören zu den Verzugsschäden.
2) Das kommt auf die Lesart an. Eine komplette außergerichtliche Vertretung mit Rechtsberatung und Einzelfallprüfung darf bei Streitwerten bis 500€ maximal 70,20€ betragen. Wenn das Inkasso aber weder Rechtsberatung noch Einzelfallprüfung erbringt, dann ist die Höhe auch nicht gerechtfertigt.
3) Das ist Teil des RVG. Das steht einem Rechtsdienstleister durchaus zu. Vom Basiswert (45€) wird zunächst ein Faktor genommen (1,3 im Maximum für diese Tätigkeit). Und die Telekommunikationspauschale beträgt dann davon nochmal 20%. Im Maximal darf aber nur 20€ Telekommunikationspauschale ausgerufen werden. So ergeben sich rechnerisch die 70,20€
4) Nö. Ob das Inkasso nun eine Frist setzt oder nicht. Rechtlich gesehen macht das keinen Unterschied. Inkassos sind weder Behörden noch haben die irgendeine Befugnis, die besonders wäre.

Ich würde nochmal einen Schritt zurück machen. Wurde die Dienstleistung erbracht? Mit welchem Argument hat der Käufer sich an Paypal gewandt?

Denn das, was Paypal entscheidet, muss nichts mit Recht und Gesetz zu tun haben. Man muss sich Paypal auch nicht fügen. Der BGH hat letztens entschieden, dass Paypals Entscheidungen alles andere als endgültig sind.

Sprich: Wenn die Entscheidung von Paypal falsch war, steht denen auch kein Geld zu. Ich würde dann alles zurückweisen (also komplett), Paypal nicht mehr nutzen und Paypal auffordern, bitte vor Gericht zu klagen, damit die Käuferschutzentscheidung auch inhaltlich geprüft wird.
Genau das wird Paypal aber der Erfahrung nach nie tun. Die meiden Gerichte wie die Pest.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JaneJ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Rückmeldung.

1) Somit müsste lediglich die offene Summe bei PayPal, jedoch nicht die Zusatzkosten des Inkassounternehmens gezahlt werden?

Die Dienstleistung wurde erbracht. Der Käufer bzw. der Inhaber des PayPal Kontos behauptete jedoch, dass sein Konto unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde und er die Zahlung nie autorisiert hat, das Gegenteil ist jedoch kaum nachweisbar.

Sollen wir nun alles zurückweisen, ohne jedoch einen Nachweis zu haben, dass der Käufer im Unrecht ist?
Und wenn ja, sollen wir die Zurückweisung mit PayPal kommunizieren und den Brief des Inkassounternehmens somit unbeantwortet lassen?

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von JaneJ):
1.) Es wurde nie gemahnt. Ist eine Weitergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen dann überhaupt rechtens?


Das PayPal selbst nicht gemahnt hat, ist sehr ungewöhlich, denn üblicherweise versendet PayPal wiederholt Mahnungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse, auf die das Konto lautet (darüber läuft auch die gesamte textliche Kommunikation), bevor das infoscore beauftragt wird.

Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, mit der Mahnung von infoscore sind genauso im Zahlungsverzug, als hätte PayPal Sie selbst gemahnt.

Zitat:
2.) Die Summen der Inkassovergütung etc. scheinen mir sehr hoch. Ich weiß, dass Mahnauslagen in Höhe von 5,00 € nicht gerechtfertigt sind. Was dürfen Sie jedoch verlangen bei einem Brief?
Ich habe hier im Forum auch schon davon gelesen, dass dazu geraten wurde, ein Schreiben aufzusetzen und einen Beleg der Zahlung der Inkassokosten zu verlangen. Kann mir das jemand erläutern?


Die Mahnauslagen beziehen sich auf Kosten die PayPal entstanden sein sollen für das mahnen bevor infoscore beauftragt worden ist. Dabei handelt es sich um die Kosten die eins-zu-eins ausgelegt werden für Papier, Briefumschläge, ausdrucken und Porto (wobei auch unter bestimmten Voraussetzungen pauschalisiert werden kann, die aber bei PayPal nicht vorliegen dürften).

Jedenfalls entstehen diese Kosten nur, wenn Sie auch schriftliche Mahnungen erhalten haben. Insoweit können Sie hier natürlich um Vorlage von entsprechenden Belegen bitten (und andernfalls diese Kosten bestreiten, da Ihnen Mahnungen in schriftlicher Form von PayPal nicht zugegangen sind).

Das PayPal Mahnungen per Post versendet ist allerdings eher ungewöhnlich.

Die Höhe der Inkassovergütung hängt davon ab, was der Auftraggeber beauftragt hat und wäre in gleicher Höhe zu ersetzen. Dabei ist die ersetzbare Vergütung auf die höhe der RA-Gebühren gedeckelt, wobei für mahnen nach meiner Einschätzung abhängig vom Auftrag eine 0,3- oder 0,5-Gebühr zum Tragen kommt und eben nicht der Durchschnittssatz von 1,3 der hier berechnet worden ist. (Hinweis: Bei einem Streitwert bis 500 € ist 1,0-Gebühr gleich 45 €).

Das ist auch der Grund, warum hier ein entsprechender Nachweis verlangt werden sollte, ob und in welcher Höhe hier Vergütung gezahlt worden ist.

Das alles spielt hier aber keine Rolle, da einerseits PayPal Sie hätte zunächst selbst mahnen müssen und dabei ausdrücklich auf die beabsichtigte Beauftragung eines Inkassounternehmens hätte hinweisen müssen und anderseits durchaus kritisch gesehen werden kann, ob ein Unternehmen, dessen Spezialität als Online-Zahlungsanbieter Inkassovorgänge sind und der dafür auch eine Vergütung kassiert, dann noch ein externes Inkassounternehmen braucht für Dinge, die dieses auch nicht besser kann.

Zusätzlich kann und sollte natürlich der Rückbuchungsvorgang genauer untersucht werden, also inwieweit dies berechtigt erfolgte.

Zitat:
3.) Was ist denn eine Post- und Kommunikationspauschale???


Der Rechtsanwalt kann anstelle seine Auslagen für Post, Kopie, Fax, Telefon etc. eins-zu-eins abzurechnen auch pauschalisieren mit 20 % gerechnet auf die Vergütung, maximal jedoch 20.- € für den gesamte außergerichtliche Handlung.

Hier ist das aber als Obergrenze der erstattungsfähigen Vergütung zu verstehen, so wie die Vergütung selbst.

Zitat:
4.) Muss ein Zahlungsziel von nur 6 Tagen akzeptiert werden?


Es ist eine einseitige Erklärung und die geschuldete Leistung ist bei Fälligkeit sofort zu erbringen, bzw. bei Ihnen innerhalb dieser Nachfrist.

Zitat:
5.) Sind die zusätzlichen Kosten anfechtbar sodass wir nur PayPal das Geld überweisen müssen und wenn ja, wie formuliere ich das am besten?


Eine Anfechtung ist hier das falsche Mittel, in Ihrem Fall bestreiten Sie einfach die zusätzlichen Kosten und erklären, dass Sie diese nicht zahlen werden und daher auch ein Mahnbescheid sinnlos ist, weil Sie dagegen Widerspruch einlegen werden (in dem Fall zwingen Sie PayPal zu klagen).

Ihr PayPal-Konto können Sie jederzeit mit einer Zahlung ausgleichen, wenn die Rückbuchung nach ihrer Einschätzung zu Recht erfolgt ist. Jedenfalls ohne Ausgleich wird der Kontoinhaber PayPal nicht mehr nutzen können.

Formulierung: Ich widerspreche den von Ihnen geltend gemachten Kosten, weil diese unberechtigt sind. Ich werde diese nicht bezahlen und gegen einen etwaigen Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Ich bestreite die Kosten deshalb, weil Ihr Auftraggeber mich zuvor weder gemahnt noch über Ihre Beauftragung informiert hat.


Zitat (von JaneJ):
1) Somit müsste lediglich die offene Summe bei PayPal, jedoch nicht die Zusatzkosten des Inkassounternehmens gezahlt werden?


Sowie Sie das schildern, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Ausgleich des PayPal-Kontos ausreichen wird. Dennoch sollte zumindest einmalig dem Inkassounternehmen gegenüber widersprochen werden.

Zitat:
Sollen wir nun alles zurückweisen, ohne jedoch einen Nachweis zu haben, dass der Käufer im Unrecht ist?


Dazu würde ich Ihnen empfehlen, sich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, denn ich kenne den Ablauf nicht und auch nicht wie und welcher Form Sie bzw. der Käufer was genau vorgetragen haben und auf welcher Grundlage PayPal entschieden hat.

Grundsätzlich können Sie auch den Käufer zur (erneuten) Zahlung auffordern und gerichtlich auf Zahlung klagen. Spätestens da wird der Käufer beweispflichtig.

Welches Vorgehen mehr Sinn macht, kann und will ich hier nicht beurteilen, da beides mit (relativ erheblichen) Kosten verbunden sein kann.

Zitat:
Und wenn ja, sollen wir die Zurückweisung mit PayPal kommunizieren und den Brief des Inkassounternehmens somit unbeantwortet lassen?


Faktisch spielt das zwar keine Rolle, ich würde allerdings dem Inkassounternehmen zumindest eine E-Mail schreiben. Erfahrungsgemäß wird das Inkassounternehmen unabhängig von der Sache hier nicht locker lassen. Ignorieren können Sie alles, außer Hinweise auf Meldungen an Auskunfteien und einen gerichtlichen Mahnbescheid.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
das Gegenteil ist jedoch kaum nachweisbar.

Das Gegenteil müsst ihr gar nicht beweisen.

Klar muss euch folgendes sein: Sollte es wirklich ein gehacktes Konto gegeben haben, ist dein Lebensgefährte tatsächlich am Ende der Kette der Dumme. Er müsste sich das Geld ggf. vom Betrüger wiederholen.

ABER:
Ich würde von Paypal bzw. dem Inkasso folgende Beweise anfordern:
- Dass es eine unautorisierte Zahlung gab
- Dass der Kontoinhaber sein Passwort bei keinem anderen Dienst je verwendet hat und auch nicht rausgegeben hat
- Dass der Kontoinhaber seine Geräte hinreichend schützt (Virenscanner, keine fremden Zugriffe erlaubt usw.)
- Dass Paypal hinreichende Sicherheitsvorkehrungen hat, gemessen am aktuellen Standard

Ich würde erklären, dass man bis zur Vorlage dieser ganzen Beweise seine Zahlung zurückhält.

Erfahrungsgemäß ist es für Paypal unmöglich, diese Beweise zu erbringen. Spätestens beim letzten Punkt stellt sich die Frage: Wo Banken heutzutage üblicherweise ausgeklügelte PIN-/TAN-Verfahren mit Zusatzgeräten einsetzen und man schon rumort, dass sogar Mobile-TAN Verfahren mehrfach geknackt wurden, ist da die Sicherheit von Paypal aus den 80ern noch zeitgemäß?

Ich kann nicht versprechen, dass man damit zum Erfolg kommt. Aber ich halte die Wahrscheinlichkeit nach wie vor für hoch, vor allem weil Paypal sich weigert, ausreichend für Sicherheit zu sorgen.

In meinen Augen ist das auch moralisch richtig, so zu reagieren. Nicht weil Paypal genug verdient, sondern weil Paypal bewusst auf gute Sicherheit verzichtet, um es einfach zu machen und bewusst in Kauf nimmt, dass permanent Konten geknackt werden. Da sehe ich den Punkt, dass wir Verbraucher dann doch Paypal "erziehen müssen" und deswegen würde ich so vorgehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JaneJ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Mein Lebensgefährte hat sich dazu entschieden, dass er die geforderten 434 € an PayPal direkt überweisen möchte, um PayPal auch in Zukunft nutzen zu können, wir dem Inkassounternehmen jedoch widersprechen, da wie gesagt nie gemahnt wurde.

Nun bekam er heute allerdings eine SMS!, die wie folgt lautete:

"Vorname Nachname, bitte melden Sie sich dringend in einer Rechtsangelegenheit. Keine Rueck-SMS. Infoscore Forderungsmanagement GmbH. Tel. 075246/939 3174"

Wenn die Höhe der offenen Summe im Schreiben der infosocore GmbH nicht tatsächlich mit der offenen Summe seines PayPal Kontos übereinstimmen würde, würde ich behaupten, dass es sich bei der Forderung um einen Betrug handelt.. Eine Kontaktaufnahme noch vor Verstreichen der gesetzten Frist ist doch mehr als unseriös?!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Bitte nicht den Fehler machen und mit einem Inkasso telefonieren. Wenn, dann ausschließlich schriftlich äußern. Die SMS ignorieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde die Hauptforderung nicht begleichen. Paypal ist kein sicherer Zahlungsanbieter.

Desweiteren zieht Paypal bei diesen obskuren Käuferschutzentscheidungen kein Klageverfahren durch.
Nach einem widersprochenen gerichtlichen Mahnbescheid ist meistens Schluss.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich sehe auch keinen Grund darin, weiterhin Paypal zu nutzen. Aber wenn man das unbedingt will und offenbar Geld zu verschenken hat. Entscheidet jeder für sich...

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JaneJ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Wir haben der Infoscore einen Brief zukommen lassen, in dem wir wie hier empfohlen die Forderung abgelehnt haben.
Untenstehende Antwort haben wir dazu erhalten (samt einer Vollmacht von PayPal Singapur?):





Mein Freund hat sich nun letztlich doch dazu entschieden, das Geld nicht an PayPal zu überweisen, da die Rückbuchung nicht rechtens war, was er damals auch belegt hat.

Können wir den Brief des Inkasso nun ignorieren und einfach auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten, den wir ablehnen werden?

Vielen Dank vorab.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Entweder ignorieren oder die mal fragen, wann man jemals mit einer Firma aus Singapur einen Vertrag eingegangen ist. Das ist man nicht. Vielleicht ein "Wertes Inkasso. Ich weiß nicht, was diese Vollmacht soll. Ich weise diese Vollmacht zurück. Ich habe nie irgendwelche Verträge mit einer Firma aus Singapur abgeschlossen."

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#11
 Von 
JaneJ
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

So, nun der aktuelle Stand: im vergangenen Monat haben wir den gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und natürlich widersprochen.
Wie hier im Forum immer wieder diskutiert wird, ist nach diesem in der Regel Schluss und man hört nichts mehr vom Inkassounternehmen.

Nun haben wir jedoch einen weiteren Brief von infoscore erhalten, in welchem Sie uns mitteilen, dass Sie den Widerspruch erhalten haben, Sie diesem jedoch keine Gründe für eine Einwendung entnehmen können und man Ihnen doch die Gründe nennen soll, Frist 20.05.2018.
Kann man keine Gründe nennen, soll man die angefügte Widerspruchsrücknahmeerklärung ausfüllen und dem Amtsgericht senden.
Lässt man die Frist jedoch verstreichen, werden Sie die Angelegenheit zur Durchführung des Klageverfahrens an Rechtsanwälte übergeben.

Sollen wir das wirklich weiterhin ignorieren??

Ein Klageverfahren ist wirklich das letzte, was wir erreichen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Sollen wir das wirklich weiterhin ignorieren??

Natürlich. Man ist nicht verpflichtet, mit irgendeinem Inkasso oder dahergelaufenem Anwalt zu reden.

Zitat:
Ein Klageverfahren ist wirklich das letzte, was wir erreichen wollen.

Wieso? Es gab doch nie einen Vertrag mit einer "Paypal Singapur". Wieso also Angst vor einem Gerichtsverfahren? Die werden nicht beweisen können, dass einer Paypal Singapur irgendein Geldbetrag zusteht.

Maximal würde ich schreiben "Nein, ich bin nicht verpflichtet, Ihnen irgendeinen Grund für meinen Widerspruch mitzuteilen. Offenbar haben Sie nicht kapiert, dass Sie es sind, der Gründe zu benennen hat und Beweise für die Forderung zu liefern hat. Sie können mir gerne außergerichtlich beweisen, wieso ihre Forderung korrekt ist."

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz492845-51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 16x hilfreich)

Guten Tag,

Ich habe ein ähnliches Problem mit Infoscore, habe auch nie Mahnungen ect. erhalten. Nur mal Ping Anrufe, einer mir damals unbekannten Nummer, wo dann plötzlich aufgelegt wurde.

Emfehlt ihr den Kontakt per Post oder reicht der E-Mail Kontakt?

16x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Schreck der Betrüger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

infoscore Forderungsmanagement ist ein Vermittler (Platform) zum Betrügen der Opfer mit den falschen, freierfundenen Daten, und PayPal Accounds, daher bitte aufpassen und nichts zahlen, keine Formulare oder reale, wichtige Daten von Euch ausfüllen und zurücksenden. Ich habe mich be PayPal erkundigt, diese Firma ist unbekannt. Aufpassen..!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Infoscore Forderungsmanagement ist ein normales Inkasso, zugelassen in Deutschland. Und es arbeitet nun mal auch mit PayPal zusammen. Daher kann man alleine aus dem Firmennamen leider nicht auf Seriosität schließen bzw. Korrektheit einer Forderung.
Wenn man aber keine Schulden bei PayPal hat, einmalig zurückweisen und damit ist es gut.

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

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