PayPal Inkasso schreiben

2. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
PayPal Inkasso schreiben

Hallo, ich hab am 08.01 eine Sache online gekauft und mit Paypal bezahlt. Wie sich heute herausgestellt war der Kauf auf Rechnung und ich sollte den Betrag an PayPal per Überweisung bezahlen.

In der Zeit hat PayPal mir 3 Mahnung schreiben geschickt auf eine Email Adresse die ich nicht mehr benutze und heute das Schreiben von Inkasso.

Sind die Gebühren rechtlich in Ordnung bei der geringer Summe? Und muss ich die Inkasso Gebühren überhaupt bezahlen? Ich würde nur die Summe mit Mahnung kosten bezahlen direkt an PayPal überweisen. https://ibb.co/h4rAsn



-- Editiert von miki2008 am 02.03.2018 17:47

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und mit Paypal bezahlt.

Ähhhm. Was denn nun? Hast du bezahlt oder hast du das nicht bezahlt?

Schon mal vorab: Mahnauslagen für eMails betragen exakt 0,00€.
Du kannst anfangen herum zu diskutieren, dass du nicht in Verzug warst o.ä. Die Inkassokosten sind überraschend moderat für die Infoscore-Buzze.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von miki2008):
Sind die Gebühren rechtlich in Ordnung bei der geringer Summe?


Abgesehen von den Mahnauslagen nach Deiner Schilderung erscheinden diese der Höhe nach als in Ordnung.

Zitat:
Und muss ich die Inkasso Gebühren überhaupt bezahlen?


Nach meiner Einschätzung nicht.



Zitat:
Ähhhm. Was denn nun? Hast du bezahlt oder hast du das nicht bezahlt?


PayPal ermöglicht mittlerweile Händlern auch Rechnungskauf im Rahmen des Factoring.

Zitat:
dass du nicht in Verzug warst o.ä.


Wichtig ist das die HF und ggf. die Zinsen schnellstmöglich direkt an PayPal gezahlt werden. Die Mahnung des Inkassounternehmens schriftlich zurückweisen, weil Original-Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt.

(Oder schriftlich widersprechen, weil weder Mahnauslagen noch Inkassovergütung belegt und im Falle von letzterem bereits PayPal vom Händler eine Vergütung für das Inkasso erhalten hat.)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Also Inkasso schriftlich widersprechen und nur an PayPal die 26,60€ + Zinsen zahlen?

Was ist mit den Mahnung kosten die ich von Paypal per Email bekomme hab? Die müssen auch bezahlt werden?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die müssen auch bezahlt werden?

Wie bereits gesagt: Nein.
Erlaubt sind ausschließlich die direkt entstehenden Sachkosten. Auch eMails verursachen zwar Sachkosten (Strom, Internet-Zugang usw.).
Aber diese Sachkosten sind derart niedrig, da selbst schlechte PCs problemlos in der Lage sind abertausende eMails pro Tag zu versenden dass sie deutlichst unter einem Cent liegen. Die Mahnkosten sind einfach nicht messbar. Deswegen: eMail-Mahnungen kosten 0,00€.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Die müssen auch bezahlt werden?

Wie bereits gesagt: Nein.
Erlaubt sind ausschließlich die direkt entstehenden Sachkosten. Auch eMails verursachen zwar Sachkosten (Strom, Internet-Zugang usw.).
Aber diese Sachkosten sind derart niedrig, da selbst schlechte PCs problemlos in der Lage sind abertausende eMails pro Tag zu versenden dass sie deutlichst unter einem Cent liegen. Die Mahnkosten sind einfach nicht messbar. Deswegen: eMail-Mahnungen kosten 0,00€.


OK danke, PayPal ist bereits schon heute bezahlt und am Montag werde ich schriftlich auf das Inkasso schreiben Wiederspruch.
Sollte man auf weitere Briefe von denen reagieren?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sollte man auf weitere Briefe von denen reagieren?

Aus juristischer Sicht reicht exakt ein einziger Brief. Und auch nur deswegen, um einen Schufa-Eintrag zu vermeiden.
Brieffreundschaften macht man nur mit Leuten, die man mag.

Sollte sich nichts Gravierend Neues ergeben, ist jeder weitere Brief im Prinzip verschwendetes Briefporto.

Reagieren muss man nur auf Gerichtsbriefe. Und selbst dann bei Klage/Mahnbescheid nur dann, wenn man sich zur Wehr setzen will.

-- Editiert von mepeisen am 03.03.2018 23:39

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von miki2008):
Also Inkasso schriftlich widersprechen und nur an PayPal die 26,60€ + Zinsen zahlen?


Ja. Im Widerspruch hinweisen, dass die HF und die Zinsen zwischenzeitlich eingezahlt worden sind.

Zitat:
Was ist mit den Mahnung kosten die ich von Paypal per Email bekomme hab? Die müssen auch bezahlt werden?


Ersetzt werden muss der materielle Schaden, den der sich im Verzug befindende Schuldner verursacht. Bei Mahnungen sind das, insoweit Verzug vorliegt, Papier, Briefumschlag, Porto sowie ggf. die Kosten für's ausdrucken. Die einzige Ausnahme sind Gebühren, die von öffentlichen Einrichtungen entsprechend deren Gebührensatzung erhoben werden.

Bei Mahnungen, die per E-Mail versendet werden, entstehen solche Kosten nicht.

Zitat (von miki2008):
Sollte man auf weitere Briefe von denen reagieren?


Wenn sich tatsächlich etwas verändert, bspw. entsprechende Belege/Nachweise vorgelegt werden. dann sollte man nochmals reagieren.



Zitat (von mepeisen):
Reagieren muss man nur auf Gerichtsbriefe. Und selbst dann bei Klage/Mahnbescheid nur dann, wenn man sich zur Wehr setzen will.


In dem Fall muss man dann auch mit den Konsequenzen leben (falls beantragt: Versäumnisurteil/Vollstreckungsbescheid).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
In dem Fall muss man dann auch mit den Konsequenzen leben (falls beantragt: Versäumnisurteil/Vollstreckungsbescheid).

Sag ich ja :-)
Also im Prinzip sage ich das ;-)
Wenn man keinen Grund hat sich zu wehren, sollte man das unterlassen. Denn ein Verlieren in einem streitigen Verfahren ist teurer als ein Versäumnisurteil zu kassieren. Sowohl bei den gerichtskosten als auch bei den Anwaltskosten.

Die einzige Frage, die man sich formal stellen sollte wäre die Frage, ob ein sofortiges Anerkenntnis mit oder ohne Option, dem
Kläger die Kosten auferlegen zu lassen günstiger ist als ein Versäumnisurteil. Das muss man Fall für Fall durchrechnen und prüfen. Gerade bei Forderungen, die zum Teil berechtigt sind und ansonsten strittig sind, sowie streitig gestellt wurden, muss man dann genau hinschauen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hey Leute hab wieder mal ein Brief nach langer Zeit von Inkasso bekommen. Was meint ihr muss ich drauf antworten oder einfach ignorieren?
https://ibb.co/cpcqic

Die Forderung gegenüber Paypal wurden schon längst bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ignorieren!

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hey Leute heute ist wieder ein Schreiben gekommen. Diesmal wird mir gerichtlich gedroht.

Soll ich drauf per Post Antwort oder ignorieren?

Die schreiben das die Forderung des Auftraggeber immer noch nicht bezahlt ist, was aber nicht stimmt da ich die sofort bezahlt hab an PayPal.

https://ibb.co/exmVKS

(Anhang: Brief)

-- Editiert von miki2008 am 06.05.2018 21:38

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es hat sich nichts verändert. Ich würde es weiterhin ignorieren. Solange kein Gerichtsbrief kommt, können die 20 mal schreiben. Es ändert sich nichts.

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Also die geben nicht so einfach auf...
Hab wieder eine Email bekommen mit einem vergleichsbetrag.


Sehr geehrter Herr... ,

in der Angelegenheit zu dem Aktenzeichen......... konnte weiterhin kein Zahlungseingang festgestellt werden.

Wir bieten Ihnen im Namen unserer Auftraggeberin kulanzhalber und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, vergleichsweise mindestens 12,96 EUR auf die aktuell offenstehende Gesamtforderung von 43,23 EUR zu zahlen. Nach fristgerechtem Eingang des Vergleichsbetrags wird auf die Geltendmachung der Restforderung verzichtet und die Angelegenheit ist erledigt.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 04.06.2018 eingehend auf das folgende Konto:

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von miki2008):
Also die geben nicht so einfach auf...
Hab wieder eine Email bekommen mit einem vergleichsbetrag.


Sehr geehrter Herr... ,

in der Angelegenheit zu dem Aktenzeichen......... konnte weiterhin kein Zahlungseingang festgestellt werden.

Wir bieten Ihnen im Namen unserer Auftraggeberin kulanzhalber und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, vergleichsweise mindestens 12,96 EUR auf die aktuell offenstehende Gesamtforderung von 43,23 EUR zu zahlen. Nach fristgerechtem Eingang des Vergleichsbetrags wird auf die Geltendmachung der Restforderung verzichtet und die Angelegenheit ist erledigt.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 04.06.2018 eingehend auf das folgende Konto:


Sollte ich zahlen und mir die Zeit sparen für den Wiederspruch später? Oder ignorieren?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Hi,
mal ganz ehrlich.
Alle raten Dir dich nicht mehr zu regen außer wenn ein gelber Brief kommt.

Das Forum ist voll von Beiträgen über PayPal und Infoscore, aber keiner davon berichtet über eine Klage.

Wenn ich eine berechtigte Forderung gegen Dich habe, von der ich weiss, dass ich die gerichtlich durchsetzen kann, meinst Du, ich würde Dir immer wieder neue Fristen setzen und wenn Du dann immer noch nicht reagierst, biete ich Dir an auf einen Teil der Forderung zu verzichten, wenn ich den Rest bekomme??

Das sind die üblichen Bettelbriefe. Die wissen genau, dass die Forderung nicht wasserdicht ist und werden keinen Prozess wegen so einer Summe rislieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hey Leute es ist schon ein Jahr vergangen und ich bekomme immer noch Briefe von Inkasso PayPal

Meint ihr ich soll die 35€ bezahlen oder einfach weiter ignorieren? Nicht das sie mir irgendwann alles in die Rechnung stellen

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Egal wie viele Briefe sie schreiben. An den gebühren ändert sich grundsätzlich nichts. Und auch sonst hat sich nichts geändert. Du merkst doch selbst, dass die keinen Bock haben, vor Gericht zu gehen.

Signatur:

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#18
 Von 
miki2008
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Egal wie viele Briefe sie schreiben. An den gebühren ändert sich grundsätzlich nichts. Und auch sonst hat sich nichts geändert. Du merkst doch selbst, dass die keinen Bock haben, vor Gericht zu gehen.


Ja aber das die wegen 35€ so ein Aufwand betreiben und so viele Briefe schreiben es wird immer wieder mit Gericht gedroht und die Summe verändert sich auch ständig

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das sind nur Baustein-Briefe, das hat für die 0 Aufwand. Da sitzt ein Computer dahinter, der völlig automatisiert die Briefe schreibt...

Signatur:

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