PayPal Forderung - KSP.DE

17. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Forderung - KSP.DE

Hallo,

ich habe am 15. September eine Nachricht von einer offenen Zahlung an PayPal per E-Mail erhalten. Der Betrag war 32,98€.
In der E-Mail ist angegeben, dass eine Überweisung erst innerhalb 7-11 Werktagen ankommen würde. Einen Tag darauf, den 16. September, erhalte ich eine E-Mail von paypal(at)ksp.de, welche auffordert einen Betrag von 115,16€ zu überweisen. (Ergibt sich aus Anwaltsgebühren, Mahnkosten und Auslagenpauschale.) Ich habe den Betrag heute dank eines Freundes auf mein PayPal-Konto überweisen können. (via "An Freunde senden") (32,98€)

Jetzt ist meine Frage: Muss ich der Mahnung der Anwaltskanzlei nachkommen oder ist dies damit vom Tisch? Wenn PayPal selber sagt, dass es 7-11 Werktage dauert, bis eine Überweisung vollzogen ist, ist es doch unmöglich den Betrag innerhalb eines Tages auszugleichen.

Liebe Grüße

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Kannst du ignorieren. Ksp wird vermutlich noch ein paar Schreiben hinterher schieben, aber die kann man problemlos ignorieren

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hallo,
ich würde das Geschreibsel des Anwaltes wie folgt retournieren:

Sehr geehrter RA,
Der betreffende Schuldbetrag ist bereits bei PayPal eingegangen.
Die Tatasache das ihr Mandant 7 - 11 Tage zur Verbuchung benötigt, obliegt nicht meiner Verantwortung und ist auch nicht von mir zu tragen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit mit diesem Schreiben erledigt ist.
Sollten Sie anderer Auffassung sein, so bestreiten Sie den Rechtsweg.
Auch weitere Schreiben Ihrerseits werden nicht zur Zahlung der unberechtigen Kosten führen.

Mit freundlichen Grüßen
TE

Dies bitte per Einschreiben7Rückschein oder Fax schicken.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde das Schreiben an die Kanzlei schreiben.
Ich hoffe, dass diese es akzeptiert und ich am Ende nicht eine horrende Summe wegen weiterer Verzögerung zahlen muss.

Liebe Grüße

-- Editiert von rantik am 17.09.2016 11:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Rantik,
die werden das Schreiben nicht akzeptieren das kann ich Dir bereits versichern.
Die werden weiter drohen und fordern und vielleicht auch einen ger. Mahnbescheid beantragen.
Diesem ist dann zu widersprechen.
Erst dann werde die Ruhe geben, denn eine Klage wegen PayPal hat KSP noch nie durchgezogen, ich habe zwar bereits von 2-3 Fällen gehört in dem diese eingereicht wurde, aber auch genauso schnell wurde diese wieder zurückgezogen wenn man eine Erwiderung auf die Klage eingegeben hat.

Das hat damit zu tun, dass die vorgehensweise von PayPal keine Chance hat vor deutschen Gerichten "durchzukommen", da mehrere Punkte der PP AGB hier nicht haltebar sind.
Und glaub mal, weder PP noch KSP haben ein Interesse daran, dass ein Gericht gegen sie urteilt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

KSP zieht gerne das volle Programm durch - auch Klagen. Allerdings nicht bei PayPal ;)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Ich hoffe, dass Sie Recht behalten.
Wenn KSP damit wirklich durch kommt, hab ich echt eine ziemlich hohe Summe am Hals.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Damit kommen die nicht durch, das kann ich dir versprechen. Der einzige grobe Fehler den du machen könntest, wäre einem Mahnbescheid nicht zu widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat:
dass eine Überweisung erst innerhalb 7-11 Werktagen ankommen würde.


Das ist absoluter Blödsinn und das würde ich denen auch so mitteilen. Eine SEPA Überweisung dauert maximal 1 Tag (innerhalb von Deutschland), manchmal geht das Geld sogar noch am selben Tag ein.

Die restlichen 6-10 Tage sind in der Tat KSP/PayPal zuzurechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dort die Buchhaltung und Zahlungseingänge handschriftlich überwachen. Die Software arbeitet automatisiert dort und meldet Zahlungsverzüge sobald sie eintreten.

Die Behauptung, es würde ein bis zwei Wochen dauern, klingt für mich viel mehr wie eine Masche um Geld zu kassieren.

Ergänzend zu dem o.g. Brief würde ich folgendes Ergänzen:

Zitat:
...Sicherlich ist ihnen klar, dass SEPA Überweisungen maximal zwei Tage in Anspruch nehmen, sofern sie aus dem Ausland kommen würden.
Wenn Ihre Mandantin andere Laufzeiten angibt, so liegt ein Versagen in der Bearbeitung der Zahlung nicht bei mir sondern bei ihrer Mandantin. Den fristgerechten Zahlungsausgang kann ich ihnen gerne belegen, wann jedoch ihre Mandantin diese Zahlungen valuta stellt, ist mir fremd.
Es drängt sich aufgrund dieses Sachverhaltes der Verdacht auf, dass sie und ihre Mandantin auf die Unwissenheit der "Opfer" hoffen, um dann zusätzliche Gebühren einfordern zu können, in dem bewusst Zahlungseingänge hinausgezögert werden.

Da dies ein Widerspruch zu der Forderung vom xx.xx.xxxx darstellt untersage ich eine Weitergabe meiner Daten dieses Vorfalls (nach dem BDSG) an die Auskunfteien mit denen sie kooperieren. Bitte sehen sie ebenfalls davon ab weitere Korrespondenz via eMail und/oder Telefon, ausser schriftlich per Brief, mit mir zu betreiben.
Einem Mahnbescheid werde ich umgehend widersprechend, die Kosten für dieses sinnlose Unterfangen sind dann von ihnen zu tragen.

....


2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

leider habe ich mich vertan. Denke aber nicht, dass sich dadurch etwas ändert.

PayPal schrieb folgendes

Zitat:

Und so können Sie Ihr PayPal-Konto ausgleichen:

Und so einfach funktioniert's:

Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.

Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.

Bitte überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Sollte eine von uns eingeleitete Abbuchung erfolgreich von Ihrem Bankkonto abgebucht worden sein, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig. Bitte beachten Sie, dass diese Gutschrift 7 – 11 Werktage ab dem Zeitpunkt der Abbuchung in Anspruch nimmt, um Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben zu werden.


Mit der Anleitung ist jedoch nicht gemeint, dass PayPal das Geld abbucht, sondern das ich es manuell überweise. Und die Bearbeitungen bei PayPal selber bei einer Überweisung (Zuordnung und andere Dinge) dauert mehr als ein Werktag, daher ist die Mail von der Anwaltskanzlei ziemlich unwirksam 24 Stunden nach der PayPal-Mail oder sehe ich das falsch?

LG

-- Editiert von rantik am 17.09.2016 21:53

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Nein, siehst du nicht. Solch eine Frist ist unangemessen kurz bzw. die Einschaltung von Ksp übereilt. Du brauchst dir keine Sorgen zu machen

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

PayPal hat mir heute geantwortet mit folgendem Inhalt:

Zitat:

Sie waren 40 Tage lang negativ auf Ihrem PayPal-Konto. Da kein Zahlungsversprechen vorhanden war, wurde die Forderung am 16.09.2016 abgetreten an KSP-Rechtsanwälte. Am 17.09.2016 erfolgte erst der Ausgleich Ihrerseits. Die Forderung kann nicht zurückgezogen werden. Bitte kontaktieren Sie KSP.

Hier noch einmal die Kontaktdaten:

KSP-Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Telefon: 040 - 450 65 796
Fax: 040 - 41 46 67 84
E-Mail: paypal@ksp.de

Wie geht es weiter, wenn der Betrag ausgeglichen ist?

Sobald KSP die Zahlung erhalten hat, wird diese direkt an uns weitergeleitet. Die Weiterleitung kann bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen. Sollte Ihr PayPal-Konto nach Ablauf dieses Zeitrahmens noch immer eingeschränkt sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns über den Link "Kontakt" auf jeder PayPal-Seite.

Wir prüfen dann, ob wir die Einschränkung aufheben können und melden uns bei Ihnen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Soso. Das wurde also an die Anwälte abgetreten.
Dann würde ich die Anwälte mal fragen, wieso sie bei einer abgetretenen Forderung überhaupt Anwaltskosten erheben (Tätigkeit in eigener Sache) und wieso sie hinsichtlich ihrer Beauftragung lügen und vertuschen, dass die Forderung von den Anwälten gekauft wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ändert nichts an der Sachlage. Du wurdest erst am 15.09. in Verzug gesetzt. Die Frist vor Einschaltung von KSP war einfach viel zu kurz. Zudem ist KSP bekannt dafür diese Gebühren nicht gerichtlich zu verfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
wurde die Forderung am 16.09.2016 abgetreten an KSP-Rechtsanwälte


Zitat:
Sobald KSP die Zahlung erhalten hat, wird diese direkt an uns weitergeleitet.


Aha!
Zunächst wurde die Forderung an KSP abgetreten.
Dann leitet nach Überweisung aber KSP das Geld an Paypal weiter.

Was für ein sinnloses Konstrukt!
Schon deshalb ist eine Klage in meinen Augen fast ausgeschlossen!
Der Schuldner sollte sich hier keine Sorgen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Forderung wirklich abgetreten wurde. Vermutlich wissen die Leute bei PayPal einfach nicht wovon sie da reden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Forderung wirklich abgetreten wurde. Vermutlich wissen die Leute bei PayPal einfach nicht wovon sie da reden.


Der Schuldner kann sich aber auf die Aussage berufen, sollte es zu einer (extrem unwahrscheinlichen) Klage kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würd mal interessieren: Wird es da durch die KSP Probleme mit der Schufa geben?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Im Regelfall ja.

Wenn du widersprichst kann aber keine Eintragung vorgenommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit widersprechen ist einfach Antworten gemeint? Und zu sagen, das ich den Beitrag bereits ausgeglichen habe und es unsinnn ist, in der kurzen Zeit die KSP zu verständigen? (Auf Mails und Post)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich auch per E-Mail widersprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Kann ich auch per E-Mail widersprechen?


Ja, das geht!

Auf zwei Dinge sollten Sie aber achten:
1) Schreiben Sie eindeutig rein, dass Sie der Forderung widersprechen und die Weitergabe der Daten aus Auskunfteien untersagen.
2) Sie müssen im Zweifelsfall den Nachweis führen können, dass die E-Mail den Gläubiger auch tatsächlich erreicht hat. Das schafft man z.B., falls der Gläubiger auf die E-Mail antwortet. d.h. falls nach 4 Wochen keinerlei Reaktion auf die E-Mail kommt, würde ich ein Einschreiben nachschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, kann ich mir wirklich 4 Wochen Wartezeit erlauben um zu widersprechen?

Habe übrigens auch mittlerweile Post von KSP erhalten. Auf der Rückseite des Briefes ist noch folgende Information:

Zitat:

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 32,98 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -5,02 und Gebühren seitens PayPal (z.B für Rückungbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 38,00.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal, u. a. am 25.08.2016, vereinbarungsmäig an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxx" versandt.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unsere Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

* Anwaltsgebühren und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG


Das liest sich für mich, als würden die wirklich damit durchkommen. Das ist meine aller größte Sorge. Ich sehe es nicht ein, den Betrag zu zahlen, aber falls die damit durchkommen ist es wirklich schlecht.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Danke, kann ich mir wirklich 4 Wochen Wartezeit erlauben um zu widersprechen?


Widersprechen sollten Sie jetzt - und ab da 4 Wochen warten auf eine Reaktion auf diese E-Mail.

Zitat:
Das liest sich für mich, als würden die wirklich damit durchkommen. Das ist meine aller größte Sorge. Ich sehe es nicht ein, den Betrag zu zahlen, aber falls die damit durchkommen ist es wirklich schlecht.


Das ist reine Psychologie. Der Brief von KSP ist so formuliert, dass der Schuldner Angst bekommt und denkt, dass KSP damit durchkommt. Der Brief selbst ist aber so viel Wert wie Klopapier.
Anders rum formuliert: Zahlst Du mir einfach mal so EUR 100, nur weil ich Dir schreibe, dass Du mir EUR 100 schuldest und Dich verklagen will?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe die E-Mail bereits gestern geschrieben und 2 Tage vorher schon auf deren Mail mit dem gleichen Text geantwortet.

Nein, natürlich nicht. Aber Sie sind ja auch kein eingetragenes Unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe denen jetzt diese Mail am 17.09 geschrieben, wie oben abgebildet, dann kam am übernächsten Tag deren E-Mail Inhalt nochmal per Post und seitdem habe ich nichts mehr gehört. Kann ich davon ausgehen, das sie es akzeptiert haben oder kommt da noch was?

-- Editiert von rantik am 02.10.2016 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Da kann durchaus was kommen, KSP hat keine Papier-Akten mehr, bei denen läuft alles elektronisch. Da muss also erst wieder der zuständige MA/Anwalt drüberschauen, aber bei der Masse von Forderungen die PP übergibt, kann das dauern. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Kann ich davon ausgehen, das sie es akzeptiert haben oder kommt da noch was?


Es ist völlig Schnuppe, ob KSP hier irgendwas akzeptiert oder nicht.
Wichtig ist nur, dass Sie den Zugang vom Widerspruch nachweisen können.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Zugang kann ich mit einer Mail wohl nicht nachweisen oder?
Müsste ich es wohl doch als Einschreiben senden..

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Kann ich davon ausgehen, das sie es akzeptiert haben oder kommt da noch was?


Wir haben Ihnen doch bereits mehrfach erklärt, wie das Spielchen mit Paypal und KSP läuft.
Ihre Sätze lassen bei mir den Verdacht aufkommen, dass Sie partout uns nicht verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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