Parkrauminkasso fordert Gebühren; 1. Rechnung nie erhalten

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
jazzmatazz21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 21x hilfreich)
Parkrauminkasso fordert Gebühren; 1. Rechnung nie erhalten

Hallo,

es geht hier um ein Parkhaus in Hamburg/Langenhorn, indem man immer um sonst parken konnte um im gleichem Haus einkaufen zu können.Beim letzten Mal hat sich dies geändert und das Parkhaus wird jetzt von Ticketgeiern überwacht die einen 30€ Strafzettel verteilen, wenn man keine Parkscheibe ans Fenster legt.

Ich wusste nichts von den neuen Spielregeln und habe dies natürlich nicht gemacht, leider habe aber nie einen Zettel an der Windschutzscheibe gehabt. Nach 2 Wochen kam eine Rechnung per Post vom "S/F/G Forderungsmanagement - Geschäftsbereich Parkrauminkasso", dort wurden einmal die 30€ berechnet und auch sofort ein "Schadenersatz aus Verzug".
Da dies für mich die 1. RE war, die ich bekommen habe, überwies ich (um Ruhe zu haben) nur die 30€.

Jetzt kam wieder eine Rechnung und telefonisch lassen diese Gangster überhaupt nicht mit sich reden:

1. 17.08.2015 -> 17,50€ (0,39 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG aus 30€ i.V.m. §4 Abs.5 RDGEG : Schadenersatz aus Verzug)
2. 30.09.2015 -> 5,10€ (Schadenersatz aus Verzug)
3. 06.10.2015 -> 0,15€ (4,17% (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 30,00 vom 25.08.2015)
4. 19.10.2015 -> 0,03€ (4,17% (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 22,70 vom 07.10.2015)

Forderungsstand zum 19.10.2015: 22,78€

Muss ich mir das wirklich alles gefallen lassen, bzw. bezahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
jazz

-- Editiert von Moderator am 19.05.2016 22:34

-- Thema wurde verschoben am 19.05.2016 22:34

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

nein.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jazzmatazz21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie reagiere ich denn auf die eingehenden Rechnungen, mit immer höheren Strafen und Anwaltsdrohungen?
Danke!

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von jazzmatazz21):
Wie reagiere ich denn auf die eingehenden Rechnungen, mit immer höheren Strafen und Anwaltsdrohungen?

Gar nicht

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

genau. erst wenn vom gericht son gelber wisch kommt, der aber zu 99% nicht kommen wird der forderung widersprechen. dann müssen sie klagen und dann müssten sie die überhöhten mahngebühren die schon lange gedeckelt wurden erklären. das können sie aber nicht und bekommen am ende schlappe 3,50 zugesprochen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Gab es hier schon neue Entwicklungen?
Ich habe ein gleichartiges Schreiben bekommen. Natürlich auch gleich mit Nebenkosten ohne je von einer Forderung direkt oder indirekt Kenntnis erhalten zu haben.
Ich habe erst einmal der Forderung nach kurzer Recherche hier im Forum widersprochen und warte nun auf die Antwort(en).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich habe vor einer Woche auf mein Schreiben die (Beweis)Bilder meines Fahrzeugs erhalten.
Auf meinen Einwand, nicht selbst gefahren zu sein, hat man mit Verweis auf drei Amtsgerichtsurteile reagiert, wonach ich den Fahrer zu benennen hätte, oder andernfalls selbst in Haftung genommen werden könne. Das sehe ich aber anders, da das LG Rostock gegenteilig geurteilt hatte.
Nicht eingegangen ist man auf den Nachweis der Bevollmächtigung, den ich ebenfalls angemahnt hatte. Ebenso, wurde nicht beachtet, dass ich den Zettel unter dem Scheibenwischer nie erhalten hatte. Hier nur der wieder der Satz, dass SFG auch mit der Beitreibung der Nebenforderung bevollmächtigt sei. Weiter nichts.
Weiterhin noch eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von zwei Wochen. Ansonsten würde die Anwaltskanzlei aus Stuttgart gebührenpflichtig schreiben.

Sollte ich darauf antworten ("Vollmacht fehlt" etc) oder die Schreiben vorerst ignorieren?
Bin mal gespannt, wie das weitergeht.

Aber langsam ist das hier ein Thema für das Inkassounterforum. Vielleicht mag der Mod es ja verschieben.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Louis Cypher,

weist Du was das Gute ist? In Deinem Fall gilt Zivilrecht und da haftet der Vertragspartner. In dem Fall der Fahrer. Wenn Du als Halter diesen nicht benennst, können die machen, was die wollen. Du wirst nicht zahlen müssen. Hatte ich auch schon in Hanau am Bahnhof und habe nicht einen Cent gezahlt.

Rechne mit einem Mahnbescheid, dem Du fristgerecht widersprechen musst. Ansonsten reagiere nur auf das notwendigste. Du jedenfalls hast dort nicht geparkt - mehr weist Du nicht.

Die Forums-Kollegen schrieben es auch schon: Nicht mehr reagieren (außer auf den Mahnbescheid).

-- Editiert von Xipolis am 21.05.2016 03:55

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

So, der Abschluss der Geschichte:

Ich habe letzte Woche, nachdem ich das Schreiben mit den Bildern (Antwort #6) nicht beantwortet hatte, ein weiteres Schreiben von S/F/G erhalten. Darin wurde bestätigt, dass mir gegenüber keine Forderungen mehr offen seien.
Offensichtlich war ich auch keinen Mahnbescheid wert. Mir soll's recht sein.

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

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