PVZ Abofalle

6. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
anna.nll
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PVZ Abofalle

Hallo ihr Lieben,
ich bin der PVZ zum Opfer gefallen, wenn man das so sagen kann. Wie ich schon mitbekommen habe ist die PVZ auch hier kein ungeschriebenes Blatt.

Ich wurde vor kurzem auf der Straße angesprochen und gefragt, ob ich einen Zettel ausfüllen möchte, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Habe abgewinkt und der Typ reagierte ziemlich pissig. Ein paar Tage später sprach mich der Nächste an und ich habe dummerweise nachgegeben ... habe mir nichts dabei gedacht.

Dann bekam ich einen Anruf von einer unbekannten Nummer, die es mehrmals bei mir probiert hatte. Dran war ein sehr nett klingender, mit Sicherheit ziemlich junger Kerl der mir feierlich mitteilte, ich habe eine Reise gewonnen. Anfangs war ich sehr skeptisch, aber er konnte mich überzeugen, meine IBAN für ein zusammenhängendes Zeitschriften-Abo rauszugeben ... dumm, ich weiß! Und bitte, kommt auf diesen Teil der Geschichte nicht zurück. Mir ist bewusst wie dämlich das war, aber jedem ist bekannt: aus Fehlern lernt man.

Kennt jemand den Namen Wolfgang Klenk? Tja, auf den bin ich reingefallen und hänge jetzt in einer Abofalle die mit der PVZ verbunden ist. Ich habe eine Mahnung erhalten, die ich definitiv ignorieren werde. Schließlich habe ich nie einen Vertrag unterzeichnet. Die Zeitschrift habe ich erhalten und eine E-Mail in der ich auf mein Widerrufsrecht appelliere verschickt - bei einer ist es auch nicht geblieben. Zusätzlich habe ich das Widerrufsformular an die Firma des herzallerliebsten Wolfgang Klenk versendet (heute, um genau zu sein). Morgen werde ich bei der PVZ anrufen und bitte un Tipps, wie ich mich in dem wahrscheinlich unangenehmen Gespräch verhalten soll!

Was mir aber auch sehr große Sorgen macht, und es eigentlich liebenswürdig und peinlich zugleich: Ich habe ehrlich tierische Angst davor, das jemand von denen beauftragt plötzlich vor meiner Tür steht oder die ich plötzlich vor Gericht ziehen. Noch dazu haben diese Idioten leider noch die Adresse meiner Eltern, die exakt drei Ortschaften von diesem Klenk entfernt wohnen. Der Depp ist meiner ganzen Familie tatsächlich sogar bekannt, da er veranlasst hat, das jemandem die Ohren abgeschnitten werden. Er saß im Knast deswegen.

Also nochmal besser auf den Punkt gebracht: Worauf kann ich mich einstellen? Wie soll ich mich verhalten? Ist meine Angst berechtigt? Wie lange dauert es ungefähr, bis solche Dinge geregelt sind?
Und auch noch wichtig: Dürfte ich das Telefonat aufnehmen, ohne meinen Gesprächspartner darüber zu informieren? Und wäre es sinnvoll im Gespräch zu sagen, das ich auch nicht davor zurückscheue eine Anzeige zu erstatten sollten sie den Vertrag nicht widerrufen/kündigen, oder gilt das schon als Drohung?

Vielen Dank im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Anna N.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Wann genau haben Sie den Widerruf abgesendet? Die haben nur 14 Tage Zeit für sowas. Nur per Mail? Könnte sein, daß das nicht ausreicht, da Sie den Eingang der Mail kaum nachweisen werden können...

Recht aktuelle Infos finden Sie hier:

https://www.google.de/amp/s/www.aboalarm.de/blog/zeitung-zeitschrift/wolfgang-klenk-buch-und-zeitschriftenverlag-kuendigen/amp/

Ich würde dazu raten, überhaupt nicht(!!!) mit diesen Gesellen zu telefonieren! Alles nur schriftlich, Sie erreichen telefonisch sowieso nichts. Mitschneiden dürfen Sie nicht und der Spruch mit dem Anwalt kratzt die Jungs wahrscheinlich weniger als ein Mückenstich. Verbal jedenfalls.

-- Editiert von fb367463-2 am 07.12.2017 05:04

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Grundsätzlich:
Bei solchen Firmen NIE mit E-Mails, Whatsapps etc. agieren. IMMER Einschreiben, am besten mit Rückschein, senden.
Bei solchen Firmen NIE anrufen - immer alles schriftlich per Brief abwickeln

Einen Abovertrag haben Sie nie erhalten? Über Ihr Widerrufsrecht sind sie nie informoert worden? Dann ist die Frist schwebend, also noch nicht abgelaufen.

Spielen wir den Fall mal ein bisschen weiter:

- Sie ignorieren die Mahnung und die folgenden Mahnungen- evtl auch vom Inkaossounternehmen
- die PVZ erwirkt einen Mahnbescheid (der kommt vom Gericht - nicht vom Inkassounternehmen)

Auf diesen Mahnbescheid müssen Sie reagieren - widersprechen

Dann muss die PVZ ihren Amspruch einklagen und vor Gericht beweisen, dass man einen rechtsgültigen Vertrag hat. Dann sollte man sich auch anwaltlich beraten lassen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ehrlich tierische Angst davor, das jemand von denen beauftragt plötzlich vor meiner Tür steht

Wenn das passiert, sagst du an der Gegensprechanlage in ruhigem Ton "Wenn sie nicht augenblicklich in zehn Sekunden verschwinden und sich vom Grundstück entfernen rufe ich die Polizei.

Tatsächlich kommen solche Hausbesuche hin und wieder vor. Aber sie sind insgesamt eher selten. Meist verschwinden die auch sehr schnell wieder, wenn man das Zauberwort "Polizei" sagt. Bloß nicht in die Wohnung lassen.

Zitat:
Und wäre es sinnvoll im Gespräch zu sagen, das ich auch nicht davor zurückscheue eine Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) zu erstatten sollten sie den Vertrag nicht widerrufen/kündigen, oder gilt das schon als Drohung?

Nein. Das Erstatten einer Strafanzeige ist dein gutes Recht. Mit etwas zu drohen, was uneingeschränkt erlaubt ist, ist vielleicht umgangssprachlich eine Drohung. Aber strafrechtlich ist das problemlos möglich.

Ich ergänze ansonsten mal die Fragen meines Vorredners, denn was man unternimmt hängt auch etwas von der Sachlage ab:
- Hast du noch die Telefonnummer, von der du angerufen wurdest?
- Wann hast du erstmals die Zeitschrift bekommen?
- Ist irgendwann mal schriftlich erwähnt worden, dass du diese Reise gewonnen hast? Also jenseits des Telefons? Auch nicht andeutungsweise, dass es eine Gewinnspielteilnahme war?
- Hast du jemals Vertragsunterlagen bekommen, insbesondere eine Erklärung hinsichtlich des Widerrufsrechts?

Zitat:
Noch dazu haben diese Idioten leider noch die Adresse meiner Eltern, die exakt drei Ortschaften von diesem Klenk entfernt wohnen

Was genau haben deine Eltern mit der Sache zu tun? Gab es eine Drohung hinsichtlich deiner Eltern?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mh71101
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

mir ist heute so etwas ähnliches passiert betrifft auch Wolfgang Klenk. Ich habe gemerkt das mir 45 Euro von meinem Kontoabgebucht wurden von der Firma Wolfgang Klenk. Doch anders als in dem oben genannten Fall habe ich an keinen Gewinnspiel, Umfragen oder sonstigem mitgemacht. Daher frage ich mich woher die meine Bankdaten haben.

habe ich in so einem Fall die Chance das angebliche Abo zu widerrufen und mein Geld zurück zu fordern?

Vielen Dank. :)

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn man nie einen Vertrag abschloss, muss man auch nichts widerrufen. Rücklastschrift veranlassen und sobald die sich melden, einen Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis für den Vertrag fordern. Eine Rücklastschrift geht für mehrere Monate, wenn keine Abbuchungserlaubnis (=SEPA-Mandat) vorliegt.

-- Editiert von mepeisen am 30.11.2018 12:23

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
J-kr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
mir ist leider das selbe passiert.
Ich habe nun eine Schriftliche Bestätigung über den Vertrag erhalten.
Ich bin mir nur nicht sicher wann genau ich den Widerruf einreichen muss. Auf der Rückseite des Schreibens steht folgendes:

"Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Wolfgang Klenk e.k. -Abonnentenverwaltung - Abteilung KLE388, Industriestraße 2, 56414 Meudt, Telefon 06431 958137, Fax 06431 958141, E-Mail: service@dlz-limburg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandt Herr Brief Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie mit die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."
Muss ich warten bis die erste Zeitschrift kommt?
Weiß das zufällig jemand?
LG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Mail: service@dlz-limburg.de


Aufpassen! Auf dem Weg zu diesem E-Mail Postfach verschwinden auch gerne E-Mails, insb. Widerrufe.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du musst nicht warten. Du kannst sofort widerrufen. Aber wie hier schon steht: Tu das nachweisbar, am besten via Einwurf-Einschreiben. Und hebe den Beleg auf.

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