PNO/FITX

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sportstudent
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PNO/FITX

Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe.
Heute kam ein Brief der des Inkassounternehmens PNO, im Auftrag von FITX.
Ich habe tatsächlich im November 2014 meinen Mitgliedsbeitrag nicht geleistet, da mein Konto nicht gedeckt war. Dies ist mir nicht aufgefallen und ich wurde auch nicht informiert.
Nun verlangt das Inkassounternehmen 104,88 Euro!
Und stellt dies wie folgt zusammen:
Forderungssumme 30,80
Zinsen 0,08
Auslagen und Mahnkosten 20,00
1,0 Geschäftsgebühr 45,00
Post/Telekommunikat.Pausch.9,00
Insgesammt 104,88

Auf der zweiten Seite des Briefes findet sich eine andere Aufstellung:
Mitgliedsbeitrag 15,00
Rücklastschrift 1,30
Aufnahme/Bearb. 4,50
Mahnspesen 20,00
Aufnahme/Bearb. 10,00 (anderes Datum)
Forderungsstand 50,88

Mir ist klar, dass ich für die 15 Euro Mitgliedsbeitrag aufkommen muss, aber ich wusstre nicht, dass diese im November nicht gezahlt wurden
Muss ich nun die gesammte Summe bezahlen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Muss ich nun die gesammte Summe bezahlen.

Nö, das ist schon einmal reichlich Blödsinn drin.

Die Rücklastschriftgebühr von überraschend niedrigen 1,30€ sind natürlich noch zu zahlen. Sowie Zinsen. Mahnspesen sind natürlich Blödsinn, wenn du nie eine Mahnung bekommen hattest. Ebenso sind "Aufnahme/Bearb." von 14,50€ einfach nur Blödsinn.

Über Inkassokosten kann man trefflich streiten. Ich persönlich halte es für eine Abart, bei einer Rücklastschrift ohne weitere Warnung direkt ein Inkasso loszuschicken. Gerichte sehen das aber größtenteils so, dass eine Rücklastschrift mit einer Verweigerung gleich kommt, bei der weitere Mahnungen nicht mehr kommen müssen.
Ich würde hier erst mal nur rund 17€ bezahlen, direkt an den Anbieter und im Verwendungszweck "Nur HF + Zinsen + Rücklastschrift". Mehr würde ich erst mal verweigern und das Inkasso bestimmt dazu auffordern, sich das Geld von seinem Auftraggeber zu holen.

PNO gehört zu denjenigen mit einem sehr dubiosen Kostenmodell. So wirbt es beispielsweise damit, dass dem Gläubiger bei Nicht-Erfolg nur 15€ Kosten entstehen und bei Erfolg sei alles auch sowieso kostenfrei. Also sehr fragwürdig, wieso hier ein Schaden von 45€ plus Auslagen entstehen kann.


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.01.2015 17:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39804x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dies ist mir nicht aufgefallen <hr size=1 noshade>

Das fällt unter "selbst schuld".



quote:<hr size=1 noshade>und ich wurde auch nicht informiert. <hr size=1 noshade>

Doch, auf Deinem Kontoauszug.



quote:<hr size=1 noshade>aber ich wusstre nicht, dass diese im November nicht gezahlt wurden <hr size=1 noshade>

Man hätte es aber wissen können.



quote:<hr size=1 noshade>Ich persönlich halte es für eine Abart, bei einer Rücklastschrift ohne weitere Warnung direkt ein Inkasso loszuschicken. <hr size=1 noshade>

Es war nicht direkt. Man hat angemessen gewartet auf Überweisung nach der Nachricht über die Rückbelastung. Die Schludrigkeit des Schuldners ist nicht das Problem des Gläubigers.



Die ganzen Unfuggebühren muss man nicht zahlen. Da stimme ich mepeisen zu.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ERGO : Zahlung direkt an den Fitnessladen
Zweckgebunden : Nur hauptforderung

Ich würde pauschal 7 oder 8 € mehr zahlen

Der Rest wird mangels Erfolgsaussichten sicherlich nicht expl eingeklagt
Stell Dich trotzdem mental auf einige böse Inkassobriefe ein

Am Besten dann nochmal posten wenn sich PNO wieder meldet

schau auch mal hier :
https://inkassokosten.wordpress.com/

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 09.01.2015 23:54

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pentax77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe gleiches Problem. Bei FitX ist alles ausgeglichen, nur beim Inkasso natürlich nicht weil die Forderungen unverschämt sind, zudem hier eingingen NACHDEM ich alles an FitX bezahlt hatte.

Nun weigert sich aber Fitx, meine Karte zu entsperren und mich trainieren zu lassen, bis ich alles an PNO bezahlt habe, also laut FitX "eine Erledigungsmeldung über die vollständige Zahlung" von PNO bei FitX vorliegt.
Ich glaube ich spinne, denn das heißt FitX zwingt mich mit der Drohung der Leistungsverweigerung zur Zahlung der unrechtmäßigen PNO-Forderungen.
Ich habe FitX die fristlose Kündigung gem. AGB und §323 und 314 BGB angedroht, sofern sie mir nicht die Karte wieder freischalten, diese lehnen sie ab.
Soll/kann man trotzdem fristlos kündigen? Mein Vertrag läuft noch bis August 2017.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Soll/kann man trotzdem fristlos kündigen?


Klar. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, du brauchst dafür nicht die Zustimmung deines Vertragspartners.

Zitat:
Ich habe FitX die fristlose Kündigung gem. AGB und §323 und 314 BGB angedroht,


Wann und auf welchem Weg?

Zitat:
sofern sie mir nicht die Karte wieder freischalten, diese lehnen sie ab.


Wann und auf welchem Weg?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pentax77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Lief alles mehrere male per Email hin und her.
Darin haben sie diese Aussagen klar getroffen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

eMails ggf. ausdrucken. Gut aufheben.

Die Drohung nun (ggf. via Einwurf-Einschreiben) in die Tat umsetzen. "Aufgrund ihrer ausdrücklichen Leistungsverweigerung kündige ich nun fristlos und mit sofortiger Wirkung den Vertrag."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pentax77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, so wie die Lage aussieht würde ich dann, weil FitX das nicht akzeptiert, erneut den laufenden Beitrag angemahnt bekommen über PNO.
Am Ende gegen den Bescheid von PNO Widerspruch einlegen weil ich ja fristlos gekündigt habe und dann.....??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Pentax77):
Naja, so wie die Lage aussieht würde ich dann, weil FitX das nicht akzeptiert, erneut den laufenden Beitrag angemahnt bekommen über PNO.
Am Ende gegen den Bescheid von PNO Widerspruch einlegen weil ich ja fristlos gekündigt habe und dann.....??


Welchen Sinn soll in Deiner Konstellation eine erneute Mahnungen haben?

Der Gläubiger hat in Deinem Fall nur eine Möglichkeit, wenn er an seinem Anspruch festhalten will: Klage auf Zahlung. Auf den Mehrkosten in Bezug auf das Inkassounternehmen und die von ihm geführten sinnlosen außergerichtlichen Mahnungen wird er sitzen bleiben, da diese Vorgehensweise weder zweckmäßig noch notwendig ist.

Auch ein Mahnverfahren wird nichts ändern, weil Du Widerspruch einlegen wirst. Und jeder Mensch, insoweit er geistig normal ist, wird aus wirtschaftlichen Gründen kein Mahnverfahren einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.611 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen