Noch Geld zu bekommen, Schuldner weg - Anzeige?

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Noch Geld zu bekommen, Schuldner weg - Anzeige?

Hallo,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig: ein Freund hat zur Untermiete in meiner alten Wohnung gewohnt und konnte zwischenzeitlich die Miete nicht zahlen, so dass ich das übernommen habe. Ich habe ein schriftliches Schuldeingeständnis über 2.345 Euro, wovon er knapp die Hälfte bezahlt hat. Aus der Wohnung ist er inzwischen ausgezogen (ich habe ihm noch beim Renovieren geholfen...) und wo er jetzt wohnt weiß ich nicht. Den Laden seiner Mutter gibt es auch nicht mehr, beide stehen auch nicht im Telefonbuch. Ein Kumpel hat ihn neulich in der U-Bahn gesehen, wo er panisch gleich wieder ausgestiegen ist. Ich gehe also davon aus, dass er noch in der Stadt ist.
Was kann ich tun, um an mein Geld zu kommen? Privatdetektiv wird zu teuer sein. Kann ich einfach eine Anzeige gegen ihn erstatten? Wegen Unterschlagung oder so was? Gab es da nicht einen Unterschied zwischen zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen?
Wäre super wenn jemand Rat weiß!
vielen Dank im Voraus,
Grüße
Vmax

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

eine schuldnerermittlung über einen detektiv kostet ca. 35,- eur, hierbei wird wohnsitz, sowie etwige schuldnerkarteieinträge ermittelt.

hiernach solltest du die forderung über das gerichtliche mahnverfahren tituliern (kannst du selber machen - hilfe über optimahn.de), die detektivkosten setzt su unter 'nebenforderungen' hinzu.

einen ansatz für eine strafanzeige erkenne hier in der kurzen schilderung nicht.

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#2
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Du kannst es auch billiger haben. Wenn der "Freund" damals in der alten Wohnung gemeldet war und sich hoffentlich umgemeldet hat, dann bekommst Du die neue Adresse vom Einwohnermeldeamt. Die Gebühr dürfte sicherlich geringer sein. Danach einen Mahnbescheid holen, ausfüllen und ab damit ans zuständige Amtsgericht.

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#3
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

"dann bekommst Du die neue Adresse vom Einwohnermeldeamt"

Die vom Einwohnermeldeamt geben einfach
Informationen an Privatpersonen raus?
Ich dachte ,das die Meldedaten nicht einfach so weitergegeben werden.

Wenn ja, wie erfährt man eigendlich die Meldedaten ,wenn die Stadt nicht bekannt ist?
Muß man dann bei allen Städten Deutschlands
Auskunft einholen?

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#4
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Du mußt nur die letzte bekannte Adresse angeben, die Gebühr beilegen und wenn das Meldeamt eine neue Adresse hat, dann bekommt man die. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, daß man beim Meldeamt angeben kann, an wen die Adresse nicht weitergeleitet werden darf.

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#5
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Also kann man quasi sagen ,das das Meldeamt niemandem die Adresse weitergeben darf. Was passiert eigendlich ,wenn man angibt ,man ist Obdachlos? Ich will jetzt keinen betrügen, aber ich finde es einfach eine *******erei das das Meldeamt so lasch mit den Daten umgeht.
Da werden einfach alle Daten z.B. an die GEZ weitergegeben ,obwohl ich damit nicht einverstanden bin.
Schließlich kann ich ja selber bestimmen ,was mit meinen Daten geschieht. Das Meldeamt will die Daten ja schließlich von mir haben und nicht umgekehrt.

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#6
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Also, selbst mit dem Vermerk, daß die Adresse nicht weiter gegeben werden soll, erfahren Gerichte bei einer Anfrage die neue Adresse trotzdem.
Wenn Du obdachlos bist, dann steht im Ausweis meines Wissens "wohnsitzlos" und eine Adresse, an die Post vom Gericht geschickt werden kann. Aber sicher bin ich mir nicht.

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ruf doch mal bei Verona an. Evtl. werden Sie da geholfen.

Oder bei den Stadtwerken "Ja, hallo hier ist Müller, wir sind vor kurzem umgezogen und die Rechnungen gehen immer noch an die alte Adresse xyz. Könnten Sie mal schauen ob Sie schon die neue Adresse eingetragen haben?"

Einfach kreativ sein ;)

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was ist falsch daran, dass das EMA die Adressen weitergibt?

Wie sollen die Gläubiger denn sonst ihre Schuldner finden?

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