Nie eine Rechnung und jetzt Inkasso

8. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Diana1234recht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nie eine Rechnung und jetzt Inkasso

Hi ich versuche euch mal meine Lage zu erklären. ich habe vor 2 Jahren in einem Fittnesstudio gekündigt fristgerecht und habe die Bestätigung. Das war am 15.10.11 Anscheinend habe ich meine letzte Rate vom 01.01.12-31.01.12 nicht überwiesen. Ich kann mir das nicht erklären entweder ist die Zahlung zurück gegangen oder irgendwas muss da passiert sein. Ich war der festen überzeugung das es wie üblich abgebucht worden ist. Die dazugehörenden Kontoauszüge sind schon bei der Bank nachbestellt.

Ich zog dann im Juni 2012 um in eine andere Wohnung in der Selben Stadt. Und vor 1 Monat bekam ich einen Brief vom Inkasso ich solle

4,00 € Adress-Anfrage
6,90 € Adress-Ermittlungsgebühr
54,00 € Mahnung
4,00 € Mahnung
4,00 € Mahnung
4,00 € Individuelles Schreiben
und noch insgesammt 5 € zinsen
+44,80 Hauptforderung

überweisen da ich damals nicht bezahlt hätte. Ich kann im Moment nicht sagen ob das wirklich so gewesen ist aber ich habe ja nie eine Rechnung erhalten! Kann das sein das die 6 Monate brauchen eine Rechnung zu schicken? Anscheinend hätten sie die Rechnung geschickt und ich wäre an der angegebenen Adresse nicht mehr ansässig was Quatsch ist!

Wenn dem so wäre und die Zahlung damals zurück gegangen ist und niemand mir bescheid gesagt hat was kann ich tun? Natürlich möchte ich die Hauptforderung 19 € Beitrag + 19 € Service gebühren die im letzten Monat angefallen sind bezahlen.

Aber das mit der Inkasso macht mich fertig...
Habe ich eine Chance das anzufechten?

Ich danke euch jetzt schon mal

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Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)

Folgendermaßen vorgehen:

Scheinbar ist die nicht gezahlte Mitgliedschaft in dem Zeitraum 01.01.12-31.01.12 deinerseits unstrittig?

Dann zahle hier schonmal dringend und sofort die Hauptforderung, also der Betrag, der auch abgebucht werden würde (nicht die 44,80 €, oder kostete der Monat dort 44,80 EUR?) mit dem Verwendungszweck "Mitgliedschaft 01.01.12-31.01.12 und deine Kundennr." an das Studio direkt!

Dann würde ich dem Studio nochmal 2,50 EUR Mahngebühren hinterherzahlen. Kam es zu einer Rücklastschrift damals + 3 EUR drauf packen. Alles schön extra beschreiben im Verwendungszweck.

Zusätzlich die Zinsen ab Verzugseintritt aus der Hauptforderung.

Die Hauptforderung ist nur der Betrag, der auch tatsächlich angefallen wäre. Weil du was von 19 EUR Service schreibst.

Alles weitere wird einfach ignoriert. Du kontaktierst bitte noch nicht das Inkassobüro!

Jetzt nochmal eben beantworten wie sich deine Hauptforderung zusammensetzt bitte. Die weiteren Sachen müssen hier mal von weiteren Mitgliedern auseinander geflickt werden. Die EMA Anfrage könnte noch zu ersetzen sein.

Evtl. könnten weitere Schritte nötig gegenüber der Inkasso Bude sein wie die Abweisung der Forderung nach der Zahlung.

Was schon jetzt klar sein dürfte, dort sind viele unsinnige Kosten zu sehen.

-- Editiert altaso am 08.11.2013 18:04

-- Editiert altaso am 08.11.2013 18:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diana1234recht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

19,90 € für servicegebühren die halbjährlich anfallen 19,90 € der Mitgliedsbeitrag und 5 € rücklastschriftkosten

Danke schön

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bevor man irgendetwas bezahlt, klärt man, wie die Sachlage ist. Wenn das Geld überwiesen wurde, bezahlt man natürlich exakt gar nichts.

wenn es zu einer Rücklastschrift kam, befindet man sich durchaus in Verzug. Wenn das Fittnessstudio aber niemals abgebucht hatte trotz Lastschriftermächtigung, dürfen die auch keinerlei Verzugsschäden fordern, denn dann handelt es sich um Gläubigerverzug. Soviel vorweg.

Wie altoso schreibt: Wenn du die Gebühr schuldig bist, sobald du den Auszug hast, so bald wie möglich überweisen. Der Verwendungszweck ist durchaus so OK, Hautpsache es ist klar, dass du damit nicht irgendwelche Gebühren bezahlst.

quote:
Die EMA Anfrage könnte noch zu ersetzen sein.

Hier kann man auf einen Rechnungsnachweis des Einwohnermeldeamtes bestehen, bevor man bezahlt.

5€ Rücklastschrift sind OK, wenn man skeptisch ist, auch hier einen Rechnungsnachweis der Bank fordern. Achja: Anscheinend kam es ja zur Rücklastschrift. Lass dir das unbedingt von deiner Bank bestätigen. Wenn deine Bank sagt, dass es nie zu einer Rücklastschrift kam, ist das hier ziemlicher Unfug. Dann bestenfalls die Hauptforderung bezahlen und sonst nichts.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hauptforderung unstrittig ?

Überweise gerundet 65 € zweckgebunden direkt an den Fitnessladen (nur Hauptforderung)

Nicht ans Inkassobüro

Stell Dich auf einige Mahnbriefe des Inkassobüros ein

Vorgehensweise und Rechtsprechung :

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

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