Negativesaldo Paypal

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
bobsen451998
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Negativesaldo Paypal

hey und zwar habe ich folgendes problem ich habe mir vor ca 2 monaten etwas bei paypal gekauft und auf meinem bankkonto war zu dieser zeit nicht genug geld drauf 2-3€ zu wenig dies habe ich nachdem ich 2 mal post von der sparkasse bekommen habe ausgeglichen, so dass paypal theoretisch gesehen dann den betrag hätte abziehen können was sie dann allerdings innerhalb von einer woche nicht gemacht haben daraufhin habe ich (mein fehler) wieder geld von dem konto abgehoben so, dass wieder nicht genug geld auf dem konto war um den betrag von 66€ abzuziehen nach einer woche (in der mir es nichteinmal bewusst war, dass das geld noch nicht abgezogen wurde) habe ich nun post von der ksp kanzlei bekommen in diesem brief steht, dass ich nun insgesamt 145,43€ Strafe zahlen muss (was mir ziemlich übertrieben vorkommt) hier nochmal der ganze brief


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: ..........
Aktenzeichen: .....


Sehr geehrter Herr ...,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 66,05 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 66,05
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 25.06.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,17
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 9,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag EUR 145,42

1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG


Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 145,42 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

24.07.2017

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Zahlen Sie sicher und bequem mit dem KSP-Online-Banking: Kein selbst Tippen der langen IBAN mehr, denn das Ausfüllen der Überweisung übernehmen wir für Sie!

1. Klicken Sie einfach auf den "Jetzt-Online-Bezahlen"-Button

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2. Wählen Sie Ihre Online-Bank aus und geben Sie Ihre Online-Banking Zugangsdaten ein.

3. Das Überweisungs-Formular ist nun für Sie vorausgefüllt: abschließend geben Sie nur noch die Überweisung frei - ganz einfach also.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "...." wurde am 08.05.2017 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.

Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 66,05 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 62,95 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 3,10.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "......." versandt.

Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der im Betreff angegebenen Email-Adresse und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über die Felder "Zu Ihrem Kundenkonto" und "Alle anzeigen" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge anzeigen lassen und im Fenster "Transaktionen suchen" die Transaktionsdetails abrufen.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.


Meine Frage: Ich habe mich nun schon einiges über diese Kanzlei gelesen und, dass diese des öfteren solche Briefe verschickt, muss ich den besagten Betrag überweisen oder kann man einen Wiederspruch oder ähnliches einlegen, würde mich über jede hilfe freuen LG Philip

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1 Antwort
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

PP hat wohl offensichtlich 2x ohne Erfolg versucht abzubuchen. Du hast nicht überwiesen somit ist die Abgabe und die Kosten ersteinmal vollkommen gerechtfertigt. Auch die Höhe ist nicht zu beanstanden da die Kosten von 1-500€ identisch sind.

Was du machst hängt nun davon ab ob du PP auch in Zukunft nutzen willst. Zahlst du nur die HF bleibt die Nutzung ausgeschlossen aber KSP wird wahrscheinlich nicht klagen. Willst du PP auch künftig nutzen wirst du komplett zahlen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

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