Hallo ich bin Steffi.
Ich habe mich im Jahr 2002 etwas übernommen mit meinen Finanzen. Im Jahr 2007 hab ich auch den letzten Gläubiger bezahlt.
Habe vor einer Woche einen Auszug bei der Schufa beantragt und erhalten...und musste feststellen das all diese negativen Einträge noch immer drinnen stehen. Ich habe seitdem wirklich keine Schulden mehr gemacht (das war mir eine Lehre).
Durch meine Recherchen habe ich erfahren das diese nach 3 Jahren automatisch gelöscht werden, was hier nicht geschah...und falls dies doch nicht der Fall sei solle man eine Bestätigung des Gläubiger bzw des Amtsgerichtes beifügen mit einem Schreiben der Löschung....
und da liegt jetzt mein Problem.....da es nun fast 10 Jahre her ist habe ich keinerlei Unterlagen mehr von diesen Gläubigern. Hat die Schufa die Eckdaten der Gläubiger bzw des Amtsgerichtes?
Ich Danke euch jetzt schon für das schnelle Antworten.
-- Editier von Stuffel14 am 22.05.2016 22:05
Negative Schufa unrechtmäßig?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Einträge hätten bei vollständiger Erledigung am 01.01.2011 gelöscht werden müssen.
Solange die Forderungen nicht tituliert waren, sind diese verjährt. Wenn Du die Verjährungseinrede erhebst, muss die Schufa die entsprechenden Einträge löschen (OLG Frankfurt - 19.11.2012 - 23 U 68/12
).
Bei Vollstreckungsbescheiden und Titeln brauchst Du einen Erledigungsnachweis in Form des entwerten Titels. Falls es eine Privat-Insolvenz war müsste es doch einen Nachweis über die Restschuldbefreiung geben.
Zitat:Die Einträge hätten bei vollständiger Erledigung am 01.01.2011 gelöscht werden müssen.
Korrekt. Und zur Ergänzung: Maßgeblich ist hier das Erledigungsdatum, also das Datum der letzten Zahlung der jeweiligen Schuld. Denn ab dem Datum hätte die Schuld in der Schufa als erledigt markiert werden müssen und entfernt werden müssen.
Wenn die Zahlungen per Überweisung erfolgt sind kannst du im Streitfall übrigens mindestens 10 Jahre bei deiner Bank die Kontoauszüge nacherstellen lassen (Frage bei deiner Bank, was das kostet). Denn deine Bank muss die Unterlagen 10 Jahre archivieren. Liefen die Zahlungen über einen Gerichtsvollzieher, dann könnte das Gericht oder der Gerichtsvollzieher noch Unterlagen haben.
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Zitatund entfernt werden müssen. :
Wobei die Entfernung/Löschung dann erst nach der drei Jahresfrist (beginnend mit dem 01.01. des Folgejahres) erfolgt.
Zitat:Liefen die Zahlungen über einen Gerichtsvollzieher, dann könnte das Gericht oder der Gerichtsvollzieher noch Unterlagen haben.
Normalerweise vermerkt der GV Teilzahlungen auf dem Titel und stellt Quittungen aus. Bei kompletter Erledigung wird der Titel mit Erledigungsvermerk/Entwertung ausgehändigt.
Alleine schon beim Risiko, dass in 20 Jahren ein Inkassounternehmen um die Ecke kommt, kann ich nur empfehlen solche Unterlagen/Beweise nicht zu entsorgen.
Danke für die vielen Antworten. Ich kann diese Kontoauszüge nicht mehr holen da ich nicht mehr bei der Bank bin (auch da War ich belastet). Hab diesbezüglich auch keine Eckdaten mehr. Hat denn die Schufa Informationen von den ehemaligen Gläubigern?
Zitat:ich nicht mehr bei der Bank bin
Das ist kein Grund. Die Bank muss das trotzdem aufheben.
Vielleicht ja erst mal mit der Schufa schreiben. Antrag auf sofortige Löschung, da bereits spätestens 2007 alles erledigt war. Die werden den Gläubiger dann fragen. Dann schauen, ob es rausgelöscht wird. wenn ja, hebe dir das Schreiben der Schufa gut auf. Falls noch jemand von den Gläubigern auf die Idee kommt, Nachschlag zu fordern.
Falls du bei der Schufa in so 2 Monaten immer noch nicht weitergekommen bist, würde ich bei der ehemaligen Bank nachfragen nach dem Kontoauszügen.
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