Nach Ratenzahlunsvereinbarung nun inkasso?

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)
Nach Ratenzahlunsvereinbarung nun inkasso?

Guten Tag,

Wir haben folgendes Problem. Wir hatten Anfang Dezember Heizöl bestellt. Die Rechnung belief sich auf 640 Euro. Im Weihnachtsstress haben wir die Zahlung nicht Pünktlich erledigt, sodas wir eine Mahnung bekamen. Wir riefen bei der Heizöhlfirma an, und bekamen die gelegenheit, den Betrag in 2 Raten zu zahlen. nachdem ich die erste Überweisung getätigt habe, bekamen wir Heute einen offenen!!! Umschlag, in dem ein Schreiben von AKZEPTA war. darin stand:
Wir beziehen uns auf obige Forderung und teilen ihnen mit, das abzüglich ihrer Zahlung nach wie vor ein Restbetrag zuzügl. Zinsen und Kosten aushaftet
Wir fordern sie hiermit letztmalig auf, den Betrag von EUR 467,33 bis....zu zahlen.

und das sie nsonst einen Anwalt einschalten

Zu obiger Forderung:
Da steht eine Aktenzahl, der name der heizölfirma und der Betrag von 467,33 Euro.
Nicht, wie sich dieser Betrag zusammenstellt, noch sonstwas.

Da muss ja schon ein erstes Schreiben vorangegangen sein, oder? wir haben bisher nichts bekommen. Und so ein Schreiben in einem offenen Umschlag??

Was, oder wie können wir jetzt noch vorgehen?

Vielen Dank

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie hoch war die 1 Rate ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

330 euro

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Gibt es eine schriftl. Ratenvereinbarung???

->ja, dann Kopie ans Inkasso

->nein, dann hat man gelitten und kann sich nur versuchen mit dem Inkasso zu einigen. Alles was hier immer gern geraten wird (Abtretungsvollmacht,...) ist nur reine Zeitschinderei.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wieso gelitten ?
Das zwischengeschobene Inkassobüro ist vom GL eingeschaltet worden und nicht vom TE - ergo hat Dieser auch die Kosten zu tragen
Außerdem bezweifele ich das der angegebene Verzugsschaden (rund 150 € für eine 300 € Rest Forderung) dem GL tatsächlich entstanden ist
ICH würde den Inkassobrief in die Tonne drücken und als nicht existierend erachten und nunmehr die Restsumme inkl der Mahngebühr des 1 Mahnbriefes an den Gläubiger direkt überweisen.
Hier würde ich sicherheitshalber 20 € mehr überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : Restforderung 310 € plus xx € Mahngebühr
ICH würde dann auf den 2 Inkassobrief warten und dann dem IB gegenüber schriftlich per FAX die Forderung vollumfänglich zurückweisen.
Das IB bzw der angeschlossene Hausadvokate wird aber selbstredend weitere Bausteinbriefe wg der Gebühren verschicken - was durchaus nerven kann.
Ein Call Agent (Telefoninkasso) könnte auch noch mal versuchen Druck zu machen

lg





-- Editiert von thehellion am 09.01.2009 22:05

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