Mahnung-Mahnbescheid-Einspruch-
Kommt danach ein Einspruchsbescheid und darf erst nach dem Einspruchsbescheid geklagt werden?
Nach Einspruch
17. März 2018
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Frage vom 17. März 2018 | 16:05
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Nach Einspruch
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#1
Antwort vom 17. März 2018 | 16:23
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Es gibt so etwas wie ein "Einspruchsbescheid" nicht.
Und einem Mahnbescheid wird "widersprochen" und kein Einspruch eingelegt.
Der Gläubiger wird vom Mahngericht informiert und damit ist das Mahnverfahren zuende.
Zitat:und darf erst nach dem Einspruchsbescheid geklagt werden
Man darf immer klagen. Muss aber damit rechnen, dass vorher die Klage abgewiesen wird wegen Rechtsmissbrauch oder weil sie unnötig war.
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