Mehrwürdiger Mahnbescheid / AG u. RA Haas

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Shaqster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Mehrwürdiger Mahnbescheid / AG u. RA Haas

Hallo zusammen,

ich hab gestern einen mehr als fragwürdigen Mahnbescheid vom AG Coburg bekommen. Darin wird behauptet, dass ich eine offene Forderng bei ENBW (Energieversorger -Strom,Wasser,Gas,Wärme) habe.

1.Punkt der mich stutzig macht:
Ich bin nie bei ENBW Kunde gewesen. Hab vorsichtshalber bei meinen Stadtwerken angerufen und gefragt ob die eine offene Forderung gegen mich haben. Dies wurde verneint.

2. Punkt:
Ich habe bei ENBW angerufen und die haben mich nicht als Kunden gespeichert. Sprich die haben anscheinend keine Kenntnis von dieser Forderung.

3. Punkt:
Anscheinend ist in dieser Sache schon ein Prozess gelaufen (im Mahnbescheid sind Gerichtskosten,Anwaltskosten und Verfahrenskosten aufgelistet). Ich habe jedoch nie eine Vorladung erhalten.

4. Punkt:
Ich wäre der Meinung das solche offizellen Schreiben von Amtsgerichten immer nur per Einschreiben kommen. Ich habe diesen Mahnbescheid lediglich in einem gelben Umschlag im Briefkasten gehabt.

5. Punkt:
Wenn ein Energieversoger eine offene Foerdung hat, dann stellen die mir doch eher mal den Strom ab als ein aufwendiges Gerichtsverfahren zu bemühen. Oder seht ihr das anderes?

Ich hoffe ich konnte meinen Fall verständlich darlegen und hoffe ihr könnt mir Tipps geben wie ich da weitervorgehen soll. Einfach der Mahnung widersprechen und gut ist?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Vorweg:
Das Mahngericht prüft nicht, ob eine Forderung zu Recht besteht oder nicht, sondern lediglich, ob das Formular korrekt ausgefüllt ist. Vielleicht handelt es sich auch um eine Namensverwechslung.

Zu 3.:
Es handelt sich um die Kosten des Mahnverfahrens (also kein vorheriger Prozess).

Zu 4.:
Zustellung erfolgt i.d.R. nie per Einschreiben, sondern per Postzustellungsurkunde (= gelber Umschlag).


Wenn Sie sicher sind, dass keinerlei Forderungen bestehen, sollten Sie fristgerecht Widerspruch einlegen, und zwar "insgesamt".

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

I.d.R. wird f.d. Fall des Widerspruchs die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt (= Klage).

Es wäre daher ratsam, den RA auf seinen evtl. Fehler (???) hinzuweisen, um sich späteren Schriftwechsel zu ersparen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Einfach der Mahnung widersprechen und gut ist?

Widersprechen auf jeden Fall - aber mit Begründung! "Es gibt und gab nie einen Vertrag mit dem Gläubiger - es muss sich um einen Kanzleifehler handeln."

Das musst Du gegenüber dem Gericht nachweislich innerhalb der Frist machen. Parallel dazu kannst Du den Anwalt verständigen. Auf keinen Falls darfst Du ihm schreiben oder gar anrufen und Dich beruhigen lassen, dass die Kanzlei den Fehler bereinigen wird.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Es wäre daher ratsam, den RA auf seinen evtl. Fehler (???) hinzuweisen, um sich späteren Schriftwechsel zu ersparen.


Richtig. Zusammenfassend also: Auch dem Forumlar "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und per Einschreiben zurück. Per Einschreiben an den Anwalt die Klarstellung schicken. Textvorschlag von mir:

"Ich war nie EnBW Kunde und auch sonst gibt es keine Versorgungsforderungen gegen mich. Sie möchten mir binnen 14 Tagen vorlegen:
- Vollmacht im Original
- Vertragskopie
- Rechnungskopie
- Zustellnachweise von Rechnungen und Mahnungen
- Auskunft gemäß BDSG über meine gespeicherten personenbezogenen Daten
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien. Sollte bereits etwas an Auskunfteien weitergegeben worden sein, werden sie unverzüglich eine Löschung und Rücksetzung des Scores veranlassen.
Ich behalte mir vor, für diese und weitere Schreiben eine Aufwandspauschale von 3€ zu berechnen und als Schadensersatz von Ihnen zu fordern.
Bei einer von Ihnen herbeigeführten Personenverwechslung ergeht umgehend Strafanzeige wegen Betrugs."


Das mit der Strafanzeige kann man auch erst mal weglassen und abwarten, ob sie reagieren und wie deren Erklärung ausfällt.

Oft genug versuchen es auch die Haasen (und andere solcher Gestalten), einen nicht auftreibbaren Schuldner irgendwo in Deutschland wiederzufinden und hoffen, wegen Namensgleichheit den richtigen zu haben. Einen Schuss ins Blaue. Manchmal ist es auch so, dass bei einem Umzug so etwas zustande kommt. Man zieht aus, meldet ordnungsgemäß ab, der Vermieter kriegt es nicht neu vermietet und schwindelt dem Grundversorger dann vor, man solle sich an den (Ex-)Mieter wenden. Das ist natürlich auch nicht OK.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."


-- Editiert mepeisen am 05.01.2014 12:36

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