Moin leute hab folgendes problem:
Hatte mir vorm halben jahr n pocket bike für 130 €(incl) versand kosten bestellt bei ebay.So habe nicht gezahlt.Habe schon 2 mahnungen bekommen die worden jetzt 186 € ansonsten steht da halt ankündgung zum gerichtl. mahnbescheides.Naja is ja nich so das ich was bekommen hab oderso.Was nun?bitte um eure hilfe
Media finanz inkasso hilfe :(
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Naja is ja nich so das ich was bekommen hab oderso ähm was heißt das genau???
hast du jetzt dein rad bekommen oder nicht?
Jetzt bitte den Text nochmal in deutsch, dann können wir dir vielleicht auch raten.
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wurde die Ware geliefert ?
hehe
nein habe es halt nur ersteigert.und dann hab io mich nicht gemeldet.und nach 2 wochen kam dann halt auch schon die erste mahnung mit gebühren.
meine frage ist jetzt
können die mir was?
Wenn ich etwas bestelle, und es mir dann anders überlege, gebietet mir schon ein Miinimum an Anstand, dass ich mich mit dem VK in verbindung stetze.
Sich einfach nicht zu melden ist doch unterste Schublade, aber halt vermutlich der heutige Zeitgeist.
Wenn das Bike bei einem Händler bestellt wurde, hat man ein Widerrufsrecht, das erst mit Erhalt der Ware beginnt.
Dann können die Dir nichts.
Wenn es aber ein privater VK ist, kann er Dir schon Probleme bereiten.
Eines vielleicht noch:
Sie hatten einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen und wollen nun doch nicht ...
Das sollten Sie sich vorher überlegen!?
Einfach nicht auf den Händler reagieren ist ja wohl voll daneben!
Habe nach dfer mahnung sofort geschrieben i kann nicht zahlen.mir ist wss dazwischen gekommen.und das sie nach 2 wochen gleich sowas machen mit sowas hab ich nicht gerechnet ...
Vielleicht hätten andere Bieter das "Pocketbike" (wer braucht denn sowas?) genommen?
Durch Ihr unüberlegtes Gebot haben Sie den Verkäufer um die Möglichkeit gebracht seine Ware abzusetzen!?
Der Fehler liegt ganz alleine bei Ihnen.
Dennoch sollten Sie sich den Beitrag von Aran noch mal in Ruhe durchlesen ...
-- Editiert von anephan am 27.02.2008 13:57:57
Einen Widerruf geltend machen. Lesen Sie sich die AGB des Verkäufers durch.
Wenn sie fristgerecht einen Widerruf geltend machen, dann müssen sie die Summe auch nicht bezahlen. Hier aber die ABG lesen.
Die oben genannte Firma ist schön öfters hier im Forum vertreten. Ohne Aussicht auf Erfolg, werden die Forderungen fallen gelassen. Wenn aber die Forderungen berechtigt sind, bekommen sie noch einige Briefe.
Eventuell das Bike zahlen und wieder zurückschicken könnte eine Lösung sein. In wie weit das aber bei den Mahngebühren hilft kann ich nicht sagen.
hmm wenn ich so locker bezahlen könnte hätte ich es am ersten tag gemacht.
habs aber nicht
Ist nicht die feine Englische Art
Die tatsächlich entstandenen Gebühren sollten zumindest beglichen werden.
Ich würde hier 20 € als aktzeptabel halten.
Diese würde ich direkt aufs Konto des Händlers überweisen und gut ist
lg
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