Media Finanz Inkasso / Webserver

26. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
KevK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Media Finanz Inkasso / Webserver

Hallo,

folgendes problem...

Ich bin seit dem 03.07.2007 volljährig.
Habe eigentlich auch damit gerechnet das ich einen Mahnbescheid vom Inkassodienst bekomme sobald ich volljährig werde.
Zur vorgeschichte:

Habe im letzten jahr ( zu dem Zeitpunkt war ich noch nicht volljährig ) mir bei folgendem Anbieter "Webperoni.de" 3 Root Server gemietet. Die ich bis zu einem Zeitpunkt letzten jahres nicht mehr zahlen konnte, da mein Arbeitgeber zum damaligen Zeitpunkt die Mitarbeiter nicht mehr bezahlen konnte.

Nun hab ich am Dienstag(24.07.07), 3 Briefe erhalten von dem Inkassodienst Media Finanz, jeder einzelne Brief ist für je einen Rootserver.

Was der Inkassodienst von mir verlangt ist:

Frist bis zum 30.07.07 alles ausgeglichen habe.

Die Beträge belaufen sich auf insgesammt: 285€



RootServer 1:

Grundforderung: 61,22€
vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50€
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50€
----------
RootServer 2:

Grundforderung: 27,44€
bisherige Mahnkosten: 12€
vorgerichtliche Inkassogebühren: 29€
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50€
----------
RootServer 3:

Grundforderung: 61,22€
bisherige Mahnkosten: 12€
vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50€
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50€



Meine fragen sind nun:

Was sollen diese vorgerichtlichen Inkasso gebühren/auslagen bezwecken bedeuten..?

Da ich zu dem Zeitpunkt als ich die Server bestellt habe nicht volljährig war und somit nicht Geschäftsfähig war wie stehen die Chancen das ich damit ohne probleme wieder rauskomme?

und wie soll ich mich jetzt erstmal weiterverhalten..?

Ich danke schonmal im vorraus für die Hilfe. =)

:)

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8 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hast Du bei der Bestellung der Server Dein wirkliches Alter/Geburtsdatum angegeben, sodass der Betreiber von Deiner damaligen Minderjährigkeit wusste?

Wenn ja: Dann bedarf es für die Wirksamkeit der Verträge Deiner Genehmigung, nachdem Du nun volljährig geworden bist (§108 Abs. 3 BGB ). D.h., wenn Du den Vertrag nicht genehmigst, ist er auch nicht wirksam geschlossen. Solltest Du allerdings die Server derzeit bzw. seit Deiner Volljährigkeit nutzen, sehe ich darin eine konkludente Genehmigung der Verträge.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
KevK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde bei der Bestellung nicht nach meinem Alter gefragt,
die erste bestellung hatte ich damals vor ungefähr 2 Jahren getätigt...
die letzte anfang april letztes jahr...
und da ich in Zahlungrückstand kam wurde ich gekündigt gegen ende august 2006

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Also hast Du wegen der Kündigung wohl keine Leistungen mehr in Anspruch genommen seit Deiner Volljährigkeit?

Dann ist m.E. noch kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen. Unter Hinweis auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit damals und Versagung der Genehmigung nach §108 III BGB würde ich die Forderungen zurückweisen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KevK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Seit meiner Volljährigkeit hab ich keine Dienstleistung von der "Webperoni GmbH" in anspruch genommen...

Meine Erziehungsberechtigten bzw. Eltern wussten sogesehen davon auch nicht großartig bescheid und haben dem auch nicht zugestimmt...

Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wie soll ich jetzt weiter verfahren?


Also meine Meinung zu dieser Frage steht deutlich da oben.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KevK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, dann werd ich mich schriftlich bei dem Inkassodienst melden und darauf hinweisen das ich zu dem Zeitpunkt nicht volljährig war und nicht voll Geschäftsfähig..

vielen dank für die hilfe =)

:)

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#7
 Von 
joergac77
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich möchte diesen Beitrag aufgreifen um mal einen Strafrechtlichen Aspekt ins Spiel bringen:

wir haben einen ähnlichen Fall:
ein Jugendlicher hat unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen und als er nicht zahlte wurden wir daraufhingewiesen, dass er noch nicht volljährig sei.

Bei unserer Beauftragung hat er die AGBs akzeptiert und sich als Webseitendesigner ausgegeben (wir stellen unsere Dienstleistungen nur gewerblichen Kunden zur Verfügung).

Besteht hier die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten z.B: wegen Eingehungsbetruges?

Gruß, Joerg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KevK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

soweit ich weiss, kann man dagegen nicht viel ausrichten.
Da wie du schon sagtest der Jugendliche zu den Zeitpunkt nicht volljährig war, und man rechtlich gesehen nicht viel machen kann.
Ausser wenn die Erziehungsberechtigten zustimmten und sich damit haftbar machen.

Was denk ich mir mal nicht der fall ist.


gruß, kevin =)

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