Mail von infoscore Forderungsmanagement GmbH

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marvin231
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Mail von infoscore Forderungsmanagement GmbH

Guten Tag,

ich fange bei der Geschichte am besten ganz vorne an. Im Dezember habe ich etwas bei PayPal über Lastschrift bezahlt und diese wurde abgelehnt. Dadurch ergab sich ein Negativbetrag der sich aus der Zahlung sowie Bankgebühren zusammensetzte. Einige Zeit später wurde der Zahlungsbetrag erneut von meinem Konto abgebucht. Diesmal aber erflogreich und es blieb bei einem negativen Restbetrag von -8,70€. Im Januar und Anfang Februar habe ich mehrere Zahlungen per PayPal vorgenommen, jedoch ausschließlich mit KreditKarte. Bei diesen Zahlungen wurde mir mitgeteilt, dass der negative Betrag zusätzlich von der KreditKarte abgezogen wird. Am Donnerstag 8.02. bekam ich eine Mail von PayPal die mich daran erinnern sollte dass ich ein negatives PayPalkonto habe. Daraufhin musste ich stutzen, da ich in der Annahme war, dass das Geld wie oben beschrieben eingezogen wurde. Am Freitag 9.02 habe ich dann den Betrag per Kreditkarte ausgeglichen.
Am Samstag 10.02 habe ich dann eine Mail von der im Betreff genannten Firma erhalten. Hier diese Mail:

Zitat:
Meine Adresse..

Vorab per Email


Forderung der Firma PayPal PTE LTD∗
Kundennummer ********** info@*******meineMail.de



Sehr geehrter Herr M***,


PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

46,11 EUR
(Stand: 19.02.2018)

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Haupt- / Restforderung: 8,70 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 19.02.2018: 0,01 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00 EUR
Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 0,6 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 27,00 EUR
Post– und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 5,40 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 46,11 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum

19.02.2018

bei uns eingegangen ist.

COMMERZBANK
IBAN: DE66662400020115527400
BIC: COBADEFFXXX
Direkter Weg zur Onlinezahlung: www.inkassoportal.de

Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.


Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Auftraggeberin uns angewiesen hat, vorerst Inkassokosten in Höhe von 32,40 EUR als Verzugsschaden (§§ 280 , 286 BGB ) gegen Sie geltend zu machen. Dies würde einer 0,6 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen. Falls innerhalb der genannten Frist keine Zahlung eingeht oder Sie keine begründete Einwendung vorbringen, wird das Einzugsverfahren gegen Sie fortgesetzt und eine Inkassovergütung in Höhe von 70,20 EUR gegen Sie geltend gemacht. Dies würde einer 1,3 Gebühr gemäß 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

infoscore Forderungsmanagement GmbH
Gütersloher Str. 123
33401 Verl
Germany
e-mail: paypal@infoscore.de
www.inkassoportal.de

Telefon: 05246 / 939 3167
Telefax: 05246 / 939 7520

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 7:00-20:00 Uhr
Sa 9:00-18:00 Uhr



Verl, den 09.02.2018

Angaben für die Überweisung

Zahlungsempfänger:


infoscore Forderungsmanagement GmbH, 33401 Verl

IBAN


DE66662400020115527400

BIC


COBADEFFXXX

Verwendungszweck


Mein, Name

Direkter Weg zur Onlinezahlung: www.inkassoportal.de

Gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) teilen wir Ihnen mit, dass wir gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG die zur Durchführung unseres Einzugsmandats notwendigen Daten zu Ihrer Person wie Name, Adresse, ggfs. Voranschriften und Geburtsdatum, sowie Daten zum Stand der Vorgangsbearbeitung (z.B. gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) speichern.






Forderungsdarlegung
Datum Bezeichnung Betrag Forderung
03.01.2018 Dienstleistungsvertrag / Vertragsdatum: 30.12.2012 / Forderung aus dem PayPal-Konto: ********** / 8,70 EUR
Vertragsabschluss Internet
09.02.2018 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ) analog §13 RVG i.V.m. VV: 32,40 EUR
0,6 Gebühr (Nr.2300 VV) 27,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 5,40 EUR
09.02.2018 Mahnkosten 5,00 EUR
19.02.2018 4,12% Zinsen aus 8,70 EUR (10.02.18-19.02.18) 0,01 EUR
RESTSCHULD PER 19.02.2018 46,11 EUR



Ergänzende Information zu der geltend gemachten Forderung:

PayPal ist der weltweit größte Online-Zahlungsdienstleister, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden oder zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der Email-Adresse info@meineMail.de wurde am 30.12.2012 bei PayPal eröffnet. Dieses Nutzerkonto wurde für die oben genannte Forderung verwendet.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse info@meineMail.de versandt.

Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails, derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der Email-Adresse info@meineMail.de und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über die Felder "Zu Ihrem Kundenkonto" und "Alle anzeigen" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge anzeigen lassen und im Fenster "Transaktionen suchen" die Transaktionsdetails abrufen.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

∗ Ursprungsgläubigerin der geltend gemachten Forderung war die Firma PayPal (Europe) S.A.R.L. & Cie. S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg. Zum Zwecke der Beitreibung wurde die Forderung an die Firma PayPal PTE LTD, 5 Temasek Boulevard, #09–01 Suntec Tower Five, 038985 Singapur abgetreten.


Die Mail wurde anonymisiert.
Soetwas habe ich nun zum ersten Mail bekommen und weis nicht was ich tun soll. Ich habe den neagtiven Betrag doch kurz nach der Mitteilung ausgeglichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Marvin

-- Editiert von Marvin231 am 12.02.2018 07:48

-- Editiert von Moderator am 12.02.2018 10:20

-- Thema wurde verschoben am 12.02.2018 10:20

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ist nicht vollständig anonymisiert.
Würde per Einschreiben die Forderung zurückweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marvin231
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ah, danke für den Hinweis. Leider kann ich den Beitrag nicht mehr Bearbeiten.

Also ist die Forderung nicht gerechtfertigt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Marvin231):
Also ist die Forderung nicht gerechtfertigt?

Doch, die Forderung ist gerechtfertigt, da man sich nicht gekümmert hat, sondern es einfach hat laufen lassen.

Allerdings sind die Mahnauslagen genau wie die Inkassokosten - wie immer - total überhöht.
Ich würde an die Inkassobude höchstens 15 EUR überweisen.

Dann würde ich denen per Einschreiben mitteilen
- das man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine 0,3 Gebühr für Schreiben einfacher Art (RVG VV Nr. 2302, 2301) als angemessen sieht und deshalb in Einklang mit § 13 RVG die 15 EUR überwiesen hat
- die Gesamte Forderung im übrigen bestritten wird
- weitere Bettelbriefe keine Beachtung finden werden und man bezüglich des Restbetrages den Rechtsweg anheim stellt
- telefonische Belästigung und die Einmeldung in Auskunfteien untersgt wird


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marvin231
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe das ganze ja eben nicht laufen lasse. PayPal wollte den negativen Betrag von meiner Kreditkarte abbuchen, hat dies aber nicht getan. Bevor ich die Mail bekommen habe reagierte ich ja auf dien Hinweis von PayPal und habe den Betrag ausgeglichen bevor ich die Mail vom Inkassounternehmen erhalten habe.

Gibt es für dieses Einschreiben eine Art Vorlage im Netz zu finden?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Marvin231):
Ich habe das ganze ja eben nicht laufen lasse.

Ich las nichts davon, das man die Abrechnung auf Abbuchung hin kontrolliert hat?



Zitat (von Marvin231):
Gibt es für dieses Einschreiben eine Art Vorlage im Netz zu finden?

Hier drauf klicken https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=532943&page=1 und dann Beitrag 3 lesen.
:grins:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marvin231
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Tut mir leid, dass ich so *blöd* frage. Soetwas habe ich das erste mal.

Ich habe diesen Abschnitt verfasst. Ist das so angemessen?

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sehe ich eine 0,3 Gebühr für Schreiben einfacher Art (RVG VV Nr. 2302, 2301) als angemessen an und habe Ihnen deshalb im Einklang mit § 13 RVG 15 EUR überwiesen.
Im Übrigen wird die gesamte Forderung bestritten.
Weitere Briefe von Ihnen werden nicht zu einer weiteren Zahlung führen und bezüglich des Restbetrages den Rechtsweg anheim gestellt.
Des Weiteren untersage ich Ihnen den telefonischen Kontakt sowie die Einmeldung in Auskunfteien.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Ich würde das so absenden.

Aber warte mal ab, ob sich noch andere dazu äußern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kann man so sehen. Wenn, wären das aber 18€ (also mit Auslagen), keine 15€ :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marvin231
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Update zur Lage,

nach Rücksprache mit PayPal trat ein Technischer Defekt auf wodurch meine Zahlung per Kreditkarte nicht funktionierte. Eine Medlung darüber wird üblicherweise nicht verschickt. Desweiteren trat eine Überschneidung der Beauftragung von Infoscore und meinem Ausgleich am Freitag auf. Beide Vorkommnise würden dazu führen dass Infoscore ihre Tätigkeit niederlegt.

Die Mail von Infoscore wird noch erwartet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Marvin231):
Update zur Lage

Das sind ja mal ganz neue und ungewohnte Töne von denen ...


Die Kommunikation mit denen gut aufheben.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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