Mahnverfahren???

21. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
MG4085
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren???

Hallo,

brauche Hilfe bei der folgenden Sache. Bin mit einem Kumpel eines Abends zu einer Disko gegangen. Haben dabei den rechten Straßenrand benutzt ( mittlerweile weiß ich das der linke vorteilhafter gewesen wär). Hinter uns hat ein PKW gebremst, weil es uns bemerkt hat. Ein weiterer PKW hat das Abbremsen zu spät bemerkt und ist dem Fordermann aufgefahren. Einige Zeit später bekamen mein Kumpel und ich Post vom Anwalt des Auffahrenden, um den Schaden zu regulieren. (Ca. 6000€). Nach einigen hin und her über meinen Anwalt haben wir uns auf 1500€ geeinigt. Daraus enstanden Kosten von ca 3000€( damals war ich noch ohne Rechtsschutzversicherung) für uns. Habe mit dem Kumpel ne fifty fifty Zahlungsabmachung. (mündlich).
Jetzt kommt das eigentliche Problem: Mein sogenannter Kumpel zahlt sein Anteil nicht. Habe das schon bezahlt und nun muss ich mir mein Geld wiederholen. Persönliches Gespräch hat auch nicht weitergeholfen. Was soll ich jetzt machen??? Mahnverfahren????RA??
Wenn Mahnverfahren wie läuft das genau ab????

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

das eigentliche Problem ist hier, dass es (sofern es keine Zeugen gibt) du die Abmachnung mit deinem Kumpel kaum belegen kannst.

Ansonsten wäre der nächste Schritt, eine Frist zu setzen und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen und zu hoffen, dass dein Kumpel in Folge zahlt oder diesem nicht widerspricht. Sonst müsstest du den Klageweg gehen, bei dem es (ohne Beleg für die Absprache) vermutlich auf Grund mangelnder Belegbarkeit der Forderung scheitern könnte.

-- Editiert am 21.02.2011 14:52

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Na ja - eigentlich ist das ja eher ein Thema für das Verkehrsrechte Forum!? Ihre "Mitschuld" wurde so doch wohl kaum von einem Verkehrsgericht festgestellt? Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein solches eine 50%ige Mitschuld dafür erkannt hätte, das Sie rechts gegangen sind!? Es sei denn, mitten auf der Straße ... :)


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Da er aber von "meinen Anwalt" sprach, die mit der Gegenseite verhandelt haben, gehe ich doch davon aus, dass die Regulierung des Sachverhaltes nicht ganz abwegig ist. ;)

Sofern sein Anwalt nicht grob inkompetent ist....

-- Editiert am 21.02.2011 15:20

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das erlebe ich leider nahezutäglich ... :)

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