Mahnverfahren

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Mahnverfahren

Hallo!

Mir liegt etwas heftig auf dem Magen. Ich war am 14.10.2007 beim Zahnnotdienst, weil ich Schmerzen hatte. Der Zahnarzt hat den Zahn völlig verpfuscht, so dass er im November 2007 gezogen werden musste. Durch den Ärger mit der Zahnop und einem anstehenden Umzug habe ich nicht weiter darauf geachtet, dass der keine Rechnung geschickt hat. Da ich auch noch jede Menge andere Zahnarztrechnungen bekam, habe ich schlicht und ergreifend vergessen nach zufragen.

Soweit so gut. Im Oktober kam dann ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich habe dort Einspruch eingelegt und den geforderten Bertag von über 200 Euro bezahlt. Danach bin ich dem Arzt auf die Nerven gefallen, damit ich auch mal die Rechnung bekam. Das hat gut 5 Monate gedauert. Nun verlangen die natürlich Rechtsanwalts und Gerichtskosten. Das sehe ich aber nicht ein. Weil ich nicht Schuld bin, bzw. eine Teilschuld habe. Sie behaupten sie hätten eine Rechnung geschickt, aber bei mir ist nie eine angekommen.

Nun meine Frage:

1. Bin ich verpflichtet dem Arzt nach zu laufen.
2. Kann er sich bzw. die Abrechnungsstelle sich 3 Monate Zeit lassen bis zu Rechnungsstellung
3. Muss ich die Anwalts und Gerichtskosten zahlen, obwohl er keine Rechnung geschickt hat, bzw. muss er nachweisen,dass er eine geschickt hat?

Eine Mahnung ist auch nie gekommen, auch nicht vom Rechtsanwalt, nur sofort ein Mahnbescheid.

Danke für Eure Hilfe

:-D

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Im Oktober kam dann ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich habe dort Einspruch eingelegt und den geforderten Bertag von über 200 Euro bezahlt.


Vollumfänglich widersprochen ?
Was hat die Gegenseite in der Zeit zwischen dem Widerspruch und heute in Punkto
Restforderung gemacht ?

lg

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#2
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Antwort!!

Also ich hab dem Mahnbescheid widersprochen, hab aber das Recht einer Forderung des Arztes bestätigt. D.h. ich habe dem Gericht geschrieben,dass ich halt nie eine Rechnung oder Mahnung bekokmmen habe und deshalb dem Mahnbescheid als solches Widerspreche, aber bereit bin den Betrag der Rechnung zu zahlen, wenn ich eine Rechnung erhalte.

Vom Gericht habe ich gar nichts mehr gehört. Vom Rechtsanwalt sowieso noch nie und die PVS Mosel hat mir die Rechnung geschickt wohl gemerkt mit Datum vom März, also keine Kopie von 2007, weils die ja gar nicht gab und einen unverschämten Brief. Von wegen, ich würde lügen, was die Rechnungsstellung und den Pfusch an meinem Zahn beträfe. Und ich hätte die Rechnung sehr wohl gehabt, da ich ja jetzt plötzlich den Betrag gezahlt hätte. Was ja auch klar ist, weil ich total entsetzt war und der Betrag in dem Mahnbescheid drin stand, sonst wüsste ich es immer noch nicht. Auf der Rechnung haben sie mir einen Teil als bezahlt quittiert, nicht den vollen Betrag, da der Rechtsanwalt, an den ich das Geld überwiesen habe, sich seinen Teil abgezogen hat. Ich konnte aber nur an ihn übeweisen, da ich von der PVS keine Kontonummer und keine Rechnungsnummer hatte.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Auf der Rechnung haben sie mir einen Teil als bezahlt quittiert, nicht den vollen Betrag, da der Rechtsanwalt, an den ich das Geld überwiesen habe, sich seinen Teil abgezogen hat.




Die rund 200 €
Was hast Du auf den damaligen Überweisungsträger unter Verwendungszweck eingetragen ?
Es war exakt die Rechnungssumme ?

lg

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