Mahnung zahlen ohne Rechnung?

24. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2011 20:35:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung zahlen ohne Rechnung?

Für ein stillgelegtes Grundstück zahle ich an an einen Stromanbieter monatliche Abschläge für einen Stromzähler.
Für einen 2. Stromzähler, von dessen Existenz ich bisher nichts wuste kamen kürzlich Rechnungen über fast 3 Jahre (Grundgebühr) und dazu Inkassobeträge und Mahngebühren.


In den fast 3 Jahren kam bisher nie eine Rechnung und auch keine Mahnung bei mir an, weder schriftlich noch telefonisch.
Da der 2. Stromzähler aber exisitert und angeschlossen ist, muss ich ja nun die normale Grundgebühr für diesen bezahlen (Strom verbraucht wurde nicht), da die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.

Meine Frage ist nun:

Muss ich auch die Inkasso und Mahngebühren begleichen? Ohne jemals eine Rechnung bekommen zu haben und somit keinerlei Wissen über den 2. Stromzähler gehabt zu haben, ist dies doch nicht zulässig oder?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wichtig :
Ist es ein extern beauftragtes Inkassobüro oder handelt es sich um die interne zum Stromkonzern gehörende Inkassoabteilung ?
Liste mal die die Gebühren auf

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

@thehellion.
das ist schon wichtig um nachher festzuhalten was er denn genau zahlen muss, aber ich sehe es derzeit eher so:

Du hast keine Rechnung erhalten, also kannst du dich auch nicht in Verzug befinden. Da du dich nicht in Verzug befindest hast du hier auch weder Mahn,- noch Inkassokosten zu tragen.

Ich würde hier nur den fälligen Betrag, also die Grundgebühren, begleichen. Sicherheitshalber mit dem Vermerk zur Verrechnung der Hauptforderung. Dollte es sich um eine externes Inkassobüro handeln, so dieses bitte komplett ignorieren und die Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer (solltest du auch auf der Mahnung finden) direkt an den Stromanbieter richten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Würde ich auch so sehen. Keine Rechnung = Kein Verzug = Kein Verzugsschaden...

1x Hilfreiche Antwort

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