Hallo,
wer kennt sich aus?
- In welchem Stadium der Forderungbeitreibung darf ein Unternehmen dem Kunden Mahngebühren berechnen?
und
- wie ist die Höhe dieser Gebühren festzulegen?
Grüße, Heike
In welchem Stadium der Forderungbeitreibung darf ein Unternehmen Mahngebühren berechnen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Mahngebühren dürfen verrechnet werden, sobald sich der Schuldner im Verzug befindet.
Die Höhe der gerichtlich anerkannten Mahngebühr schwankt meines Wissens von ca. 2,50 - 5,00 pro Mahnung.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Danke für die Antwort Mahnman,
mir ist folgendes passiert:
Ich habe von dem Betrieb noch keine Rechnung und keine Zahlungserinnerung bekommen - nur eine Mahnung (nach 1,5 Jahren) mit 7,50 EUR Mahngebühr bei einem Rechnungsbetrag von 10.00 EUR; dann bin ich doch noch nicht in Verzug, oder??
Ich kann die damalige Barzahlung im Geschäft nicht mehr nachweisen, da ich die Quittung über 10 EUR längst nicht mehr habe. Aber diese Mahngebühren betragen 75 % der Rechnungssumme und dagegen will ich mich wenigstens wehren.
Und jetzt?
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