Mahnbescheid/Inkasso

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
jessi1605
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid/Inkasso



ALso ich hab ein Problem ist etwas kompliziert , aber wer dversuchen es richtig zu erklären.

Alsomeine Schwester hat 1999 einen Handyvertrag für meinen Bruder abgeschlossen.
Der hat nicht gezahlt. Ging an Inkassobüro.Meine Schwester hat dann die Schulden in Raten bezahlt bis sie arbeitslos wurde.
Dann ist sie irgendwann umgezogen.Inkasso schickte dann Briefe an die neue Adresse, den letzten 03/2007.08/2008 ist sie wieder umgezogen.Ich blieb aber dort wohnen.
Nun hatte sie den Brief nach langer Zeit gefunden und sich mit dem Inkasso Büro in Verbindung gesetzt. Die Foderung sei mittlerweile bei 1990,- ( ursprüngliche Restschuld 890,-).meine Schwester bietet daraufhin 800,- Ausgleich an( mehr hat sie nicht) Aber Inkasso reagiert nicht.
Ich habe dann im Internet recherchiert und Einrede auf Verjährung geltend gemacht.
Wieder keine Reaktion des Inkasso.Also meine Schwester angerufen und die sagten dort sie hätte 2001 einen Mahnbescheid erwirkt.
Den hat sie aber nie bekommen.Obwohl nach wie vor an der ersten Adresse Verwande wohnen und an der zweiten auch ich noch ein dreiviertel jahr lang ich gelebt habe.
Sie fragte die Dame wer denn unterschrieben habe.Sie sagte das weiß sie nnicht wir solln beim Amtsgericht fragen.
Aber wie sollen wir das jetzt machen, denn wir wissen ja nicht wohin der Bescheid geschickt wurde.
Und das schlimmste ist, das die Telekom nun nach so vielen Jahren einen Schufa 'Eintrag gemacht hat und die Bonität im Eimer ist.
Können sie mir bitte sagen was wir als nächstes tun können ,müssen
Denn so viel ich weiß ist doch der Mahnbescheid nicht rechtens und damit wäre die Verjährung ja auch in Ordnung oder?

Vielen Dank im Voraus, hoffe es ist einigermasen verständlich erklärt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Mahnbescheid alleine reicht nicht aus.
In 2001 hätte die Gegenseite auch einen Vollstreckungsbescheid beantragen müssen. Wenn das nicht getan wurde, dann ist die Forderung wohl verjährt.

Frage:
Wann wurde das letzte Mal etwas gezahlt (vor oder nach dem 01.01.2008) - ganz wichtig zu wissen?


Man sollte sich schriftlich beim Inkassobüro nachfragen, dass einem die Titelkopie zugeschickt wird.
Wenn diese Kopie da ist, würde ich eben beim zuständigen Mahngericht nach den Zustellnachweisen für Mahn- und Vollstreckungsbescheid nachfragen.
Wenn diese vorliegen, dann würde ich zum Anwalt gehen und eine Vollstreckungsgegenklage in Erwägung ziehen.

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#2
 Von 
jessi1605
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
es wurde defenitiv vor dem 01.01.2008 das letzte mal bezahlt.

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ja, versuchen sie an den Titel ranzukommen bzw. fragen sie beim Inkasso nach, welches Mahngericht den Mahnbescheid erlassen hat.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie von @Steffen Meier empfohlen vom Inkassobüro schriftlich die Titelkopie einfordern !
Kommt keine Kopie dann dürfte verjährt sein
Nichts unterschreiben !!

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