Mahnbescheid wegen Inkassokosten

13. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Elfengleich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid wegen Inkassokosten

Hallo!
Ich hab folgendes Problem. Ich habe einen Mahnbescheid wegen einem Betrag von 73€ bekommen. Dabei handelt es sich NUR um Inkassokosten. Ich würde am liebsten Widerspruch einlegen da ich diese Kosten nicht zahlen möchte, habe aber Angst dass das Inkassobüro dann vor Gericht zieht. Machen die das wegen Inkassokosten von 73€? Die Hauptforderung von 290€ ist schon lange beglichen.
Bitte um Antwort!

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Empfehlung: kompletter Widerspruch!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Richtig!
Allerdings würde ich die Positionen im einzelnen prüfen. Wenn es belegbare Kosten für Rücklastschrift, Porto, etc. gab, sind 5-8€ u.U. angebracht und sollten bezahlt werden. Faustregel: 90% der Inkassogebühren sind nicht durchsetzungsfähig und landen daher auch nicht vor Gericht!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mir ist bisher keine einzige Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren bekannt geworden

Verlink mal den Mahnbescheid (Namen und Anschrift abdecken)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

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