Hallo!
Ich hab folgendes Problem. Ich habe einen Mahnbescheid wegen einem Betrag von 73€ bekommen. Dabei handelt es sich NUR um Inkassokosten. Ich würde am liebsten Widerspruch einlegen da ich diese Kosten nicht zahlen möchte, habe aber Angst dass das Inkassobüro dann vor Gericht zieht. Machen die das wegen Inkassokosten von 73€? Die Hauptforderung von 290€ ist schon lange beglichen.
Bitte um Antwort!
Mahnbescheid wegen Inkassokosten
13. Mai 2015
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Frage vom 13. Mai 2015 | 14:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid wegen Inkassokosten
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2015 | 14:37
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Empfehlung: kompletter Widerspruch!
#2
Antwort vom 13. Mai 2015 | 14:54
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Richtig!
Allerdings würde ich die Positionen im einzelnen prüfen. Wenn es belegbare Kosten für Rücklastschrift, Porto, etc. gab, sind 5-8€ u.U. angebracht und sollten bezahlt werden. Faustregel: 90% der Inkassogebühren sind nicht durchsetzungsfähig und landen daher auch nicht vor Gericht!
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#3
Antwort vom 13. Mai 2015 | 22:33
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Mir ist bisher keine einzige Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren bekannt geworden
Verlink mal den Mahnbescheid (Namen und Anschrift abdecken)
Und jetzt?
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