Mahnbescheid ohne vorhergehende Rechnung/Mahnung

5. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Biskalar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Mahnbescheid ohne vorhergehende Rechnung/Mahnung

Hallo,

habe mich Mitte 2003 bei einem RA beraten. Im Juni 2005 erhielt ich einen Mahnbescheid vom Gericht über die RA-Kosten (Beratungsleistung 106€) und natürlich die Kosten des Mahnbescheids. Nur ich habe vorher nie ein Schreiben von ihm erhalten, noch wurde beim RA-Gespräch über Kosten gesprochen. Da ich keine Rechnung, noch eine Mahnung erhalten hatte, konnte ich natürlich auch nichts überweisen. Gegen den Mahnbescheid (kam gerade aus dem Urlaub zurück!) habe ich noch rechtzeitig Einspruch erhoben. Tags darauf den RA antelefoniert und gefragt, was den der Mahnbescheid soll, ohne vorher eine Rechnung/Mahnung zu erhalten. Er war überaus freundlich und entschuldigte sich für das Versehen. Während des Gesprächs meinte er, es wurde fast ein Jahr später eine Rechnung (aufgrund eines versehens) und ein 1/2 Jahr später eine Erinnerung versandt. Die ich aber nie erhalten habe. Daraufhin einigten wir uns, dass er mir eine Rechnung zusendet. Einige Tage später erhielt ich auch die Rechnung. Es war eine Kopie seines 1. und 2. Anschreibens. Wo er seine Kosten auflistet, handschriftlich ergänzt um die Kosten des Mahnbescheids. Ich war natürlich sehr überrascht, weil beim Telefonat nicht über die Mahnkosten gesprochen wurde. Seine Forderung über 106 € habe ich umgehend überwiesen. Gleichzeitig habe ich ihm schriftlich mitgeteilt, dass ich seine Rechnung erhalten habe und seine Forderung über 106 € überwiesen habe und er sich telefonisch bei mir melden möchte zur Klärung der Mahnbescheidkosten. Er hat sich 4 Wochen lang nicht gerührt und mir dann auf die Mobilbox gesprochen und um die Überweisung der Mahnbescheidskosten gebeten. Dies habe ich nicht vorgenommen, habe es auch schlichtweg vergessen mich bei ihm zu melden um die Sache zu klären. Nun hat er mir eine Rechnung zugesandt und fordert die Kosten für den Mahnbescheid, mit Androhung der Klagebegründung für den Mahnbescheid, wo natürlich weitere Kosten entstehen.

Nun meine Fragen dazu.

In seinen angeblichen Schreiben wurde nie ein Termin genannt, bis wann ich den Betrag üerweisen sollte, sondern nur um Bitte den Betrag zu überweisen. Wie kann ich in Verzug sein ohne von ihm ein Schreiben zu erhalten, noch dass er mir einen Termin nennt bis zu dem ich überweisen sollte. Also, selbst wenn ich die Schreiben erhalten hätte, wäre ich dann im Verzug?

Zusätzlich stelle ich jetzt erst gerade fest, dass der Mahnbescheid als auch alle seine Schreiben, nicht an meinen richtigen Namen adressiert sind. Sondern an meinen Vornamen in Kurzform. Nur zur Info, ist das den formal richtig? Oder habe ich durch Überweisung schon einen kleinen "Fehler" begangen?

Viele Dank schon mal für eure Antwortern

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

prinzipiell haben Sie richtig gehandelt. Nachdem Ihnen die Forderung bekannt wurde, haben Sie umgehend den Betrag überwiesen. Ich denke, der Anwalt wird den Zugang von Rechnung und Mahnung nicht beweisen können. Sie sind bisher davon ausgegangen, dass die erste Beratung nicht berechnet wurde und haben Sie bezahlt, als Sie durch den Mahnbescheid davon erfahren haben.

Klar möchte der Anwalt gerne auch die Kosten für seinen Fehler von Ihnen bekommen. Ich würde mich an Ihrer Stelle aber darauf berufen, dass Sie nie im Verzug waren. Aus meiner Sicht wird der Anwalt hier keine Klage erheben, da der Erfolg zu unsicher ist und Sie bereits bezahlt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biskalar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Angenommen er kann belegen über seine dienstbaren Geister, dass die Briefe (Rechnung/Mahnung) von seinem Sekreteriat versendet wurden, nur die Post hat geschlampt. Habe da schon einges erlebt. In meiner früheren Wohnung, wurden von den Postbeamten immer wieder Briefe von einer Frau eingeworfen die dort noch nie gewohnt hat, nicht mal in der Nachbarschaft, usw. Also, angenommen der RA hat die Briefe erstellt und versendet, sind aber bei mir nie angekommen. Ich kann ja auch nicht belgen, daß ich sie wirklich nicht erhalten haben, wie auch.

Ist es möglcih seine Forderung durchzusetzen. Energieversorgungsunternehmen versenden doch auch Rechnungen und falls man nicht bezahlt wird entweder der Strom abgestellt oder auch ein Mahnbescheid erlassen. Die Rechnungen/Mahnungen von den Stromunternehmen werden doch auch als normaler Brief versendet. Also, nicht als Einschreiben. Ich weiß nicht ich habe so ein ungutes Gefühl, daß er mit seiner Forderung durchaus Recht bekommt.
Sollte ich mich auf sein letztes Schreiben beziehen und ihm nochmals mitteilen, da keine Rechnung/Mahnung erhalten auch kein Verzug oder am besten telefonisch oder noch besser persönlich vorbeigehen und die Sache klären.

Danke schon für die 1. Antwort

Wenn man sich mit so ner Sache beschäftigt, ergeben sich immer wieder neue Gesichtspunkte. Dachte immer Recht ist so langweilig und trocken.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ein blick ins gesetz erweitert die rechtskenntnis, hier insbesondere § 286 BGB .

die rechnung allein wird hier noch keinen verzug begründen, dieser wäre aber mit erhalt der mahnung eingetreten. damit dann also auch die ersatzfoderung für die mahnbescheidskosten.

sind denn die adressen auf der ihnen zugeschickten mahnung und rechnung korrekt?

bei strittigem zugang durch die post sind gerichtsverfahren immer ein risiko (für beide seiten), daher würde ich wenn sich mit den adressen nichts machen lässt den anwalt anrufen und anbieten ihm vergleichsweise die gerichtskosten von 18eur und 5eur porto und vordruck zu erstatten, wenn dafür ruhe ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biskalar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

@LuDA: Nochmals ich habe keine Schreiben von ihm erhalten, keine Rechnung, noch ein Mahnschreiben. Erst über den Mahnbescheid erhielt ich Kenntnis seiner Forderung, die auch umgehend überwies. Er hat mir nach dem Mahnbescheid , wo ich mich dann telefonsich bei ihm gemeldet habe eine Kopie seiner Rechnung/Mahnung zugesandt. Hier ist kein bestimmtes Datum zu finden bis ich seine Forderung begleichen sollte. Liege ich da falsch, da keine Rechnung/Mahnung bei mir einging, bin ich auch nicht im Verzug. Nach Kenntnis des Mahnbescheids und damit seiner Forderung, habe ich ja den Betrag gleich überwiesen. Die Adresse ist richtig nur der Vorname ist die Kurzform Bsp. statt Wilhelm xxx Willy xxx
Das habe ich befürchtet, man schickt einfach einen Mahnbescheid und der Mandant/Kunde ist der Dumme. Na egal darauf wird's wohl rauslaufen, ungeschoren kommt man ja da meistens nie raus. Man muß immer Geld oder Zeit investieren. Betriebswirtschaftlich verhält er sich höchst unkulant wegen seiner wirklichen Kosten (ca. 25€), da ich mich demnächst selbständig mache, hätte ich den einen oder anderen anwaltlichen Rat gebraucht. Auch werde ich sicherlich ihn nicht im Freundes/Kollegenkreis weiterempfehlen. Unter Strich ein schlechtes Ergebnis für ihn.

Danke für die Anworten :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

so wie sie es sagen würden sie den prozess gewinnen, nur es gibt halt im bereich des zugangs viele verschiedene ansichten und wie der richter es bewertet, dass man zwei schreiben nicht erhalten hat lässt sich nicht vorhersagen. das prozesskostenrisiko beläuft sich auf 150,- eur ohne eigenen anwalt.

ich würde mich daher mit ihm auf wertersatz einigen und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.531 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen