Mahnbescheid ohne schriftliche Mahnung

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Eliana0210
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid ohne schriftliche Mahnung

Hallo.
Ich habe etwas bei der Firma ******************** bestellt und per Lastschrift bezahlt. Leider muss ich mich wohl bei der Eingabe vertippt haben und das Geld wurde nicht überwiesen. Ich habe aber auch nicht mehr daran gedacht auf dem Konto nachzusehen, ob der Bettag abgezogen wurde.
Ich habe danach auch keine Rechnung Geschweige denn Mahnung mehr erhalten. Das war wohl nicht der Fall, denn gerade habe ich einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhalten.
Nun habe ich gesehen , dass sowohl die eine Rechnung (keine weitere Mahnung) von ********************, als auch das Inkasso schreiben per Email zugeschickt wurde und in meinem Spam Ordner gelandet ist.
Die Forderung lautet:
Hauptforderung: 57,95€
Verfahrenskosten: 86,80€
Nebenforderung: 83€
+ Zinsen
= Gesamtforderung: 229€

Dazu kam das Wiederspruch-Schreiben.

Nun meine Fragen:
Ist es rechtens, wenn ich keine schriftliche Mahnung erhalten habe?
Kann ich irgend einen Wiederspruch einreichen?

Vielen Dank



-- Editiert von Moderator am 22.03.2018 19:19

-- Thema wurde verschoben am 22.03.2018 19:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Eliana0210):
Ich habe danach auch keine Rechnung Geschweige denn Mahnung mehr erhalten.

Eine Rechung reicht ja auch.
Und das Inkassoschreiben wäre dann die Mahnung.



Zitat (von Eliana0210):
Ist es rechtens, wenn ich keine schriftliche Mahnung erhalten habe?

Ja, ist es.



Zitat (von Eliana0210):
Kann ich irgend einen Wiederspruch einreichen?

Da steht nichts zu auf dem Mahnbescheid?
Sicher das der echt ist?



Da man insgesamt 3x nachlässig war, wird es nun etwas aufändiger und eventuell etwas teurer.

Die Hauptforderung von 57,95 EUR würde ich sofort an den Gläubiger überweisen, mit eindeutigen Verwendungszweck (z.B. Haupforderung + Rechnungnummer)

Dann müsste man klären wie genau sich die Verfahrenskosten von 86,80 EUR und die Nebenforderungen von 83 EUR zusammensetzen. Denn da dürften jede Menge Unfuggühren drin versteckt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Dann müsste man klären wie genau sich die Verfahrenskosten von 86,80 EUR und die Nebenforderungen von 83 EUR zusammensetzen. Denn da dürften jede Menge Unfuggühren drin versteckt sein.


Genau. Liste bitte mal die einzelnen Posten aus dem MB auf.
Der MB hat dich heute erreicht oder liegt er schon ein paar Tage bei Dir ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Leider muss ich mich wohl bei der Eingabe vertippt haben

Kannst du das absichern? Beispielsweise eine Bestellbestätigung o.ä., in der ein Zahlendreher o.ä. auftaucht? Eigentlich sollten IBANs nicht so anfällig sein für einfacher Vertippser alleine schon wegen der Prüfziffern-Logik. Der Fall sähe völlig anders aus, wenn der Fehler nicht bei dir läge, sondern beim Anbieter.

-- Editiert von mepeisen am 23.03.2018 05:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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