Mahnbescheid ohne Rechnung - wie geht das dann weiter nach der Ablehnung des Mahnbescheids?

15. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
claudinchen123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Mahnbescheid ohne Rechnung - wie geht das dann weiter nach der Ablehnung des Mahnbescheids?

Gestern fielen wir aus allen Wolken: mein Freund kriegt vom Amtsgericht einen Mahnbescheid. Angezettelt hat das seine Ex-Freundin, mit der er bis August 2007 (also alles schon 1 1/2 Jahre alter Kaffee) zusammen gelebt hat. Die beiden sind damals auseindergegangen, er zog aus der gemeinsamen Wohnung aus und sie blieb. Mittlerweile muss sie wohl auch ausgezogen sein, ihre Adresse ist jedenfalls neu. Das Gericht fordert ihn auf 149 Euro an sie zu bezahlen für Miete und Nebenkosten, zuzüglich Mahnkosten. Eine Rechnung hat er aber nie erhalten, geschweige denn eine mündliche Aufforderung für irgendwelche ausstehenden Beträge noch was zu zahlen. Es gibt auch nix mehr, alles nachweislich überwiesen. Miete und Nebenkosten wurden geteilt.
Natürlich lehnt er alles mit entsprechender Begründung ab. Aber wie ist sowas möglich, das man ein Gericht bemühen kann ohne irgendwann mal eine Rechnung geschrieben zu haben? Und wie geht das dann weiter nach der Ablehnung des Mahnbescheids????

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Jeder kann jederzeit Mahnbescheide verschicken (lassen), dafür muss man bei Gericht zunächst garnichts nachweisen.

Nach dem Widerspruch kann die (vermeintliche) Gläubigerin entscheidet, ob Sie die Sache damit als abgeschlossen ansieht ODER ob Sie Klage auf Zahlung einreicht. Dann geht das ganze vor Gericht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Natürlich lehnt er alles mit entsprechender Begründung ab.


Die liest keiner !! Nur "Widerspruch" reicht aus, jetzt gehts vor Gericht oder eben nicht.


Wäre einfach mal anzufragen wie die Forderung zustandekommt, sonst wird es nur teurer !

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

1x Hilfreiche Antwort

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