Mahnbescheid mr.nexnet Bussek & Mengede

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.11.2009 19:59:41
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid mr.nexnet Bussek & Mengede

Heute habe ich von RA Bussek & Mengede einen Mahnbescheid erhalten. Als Hauptforderung werden meine Telekomrechnungsnnummern von August bis Dezember 09 aufgeführt mit je Monat einer Forderung. Auftraggeber ist mr. nexnet. Dem Mahnbescheid werde ich widersprechen weil die pro Monat genanntenForderungen mit nicht einer meiner Telefonrechnungen übereinstimmen. Es müsste doch genügen, wenn ich dem Gericht Kopien der Telekomrechnungen zukommen lasse? Daraus geht eindeutig hervor, dass es die im Mahnbescheid genannten Positionen nicht gibt. Es sind Fremdanbieter in den Rechnungen enthalten. Die sind aber bezahlt und der Provider war aviva und Verizon.
Hintergrund könnte sein: Anfang letzten Jahres hatte ich zuletzt mit nexnet zu tun. Damals wollten Sie 29 Euro Mahngebühr für eine bezahlte Hauptforderung von ca. 8 Euro. Ich habe mich mit denen angelegt und es kamen immer wieder Mahnungen über die Mahngebühren, die ständig wuchsen. Telefonisch kam ich auch nicht weiter, da mich die Dame wegen meiner Zahlungsverweigerung anschrie und ich daraufhin aufgelegt habe. Kann es sein, dass die nun auf diese Weise diese Gebühren einholen wollen und wie kommen die an meine Rechnungsnummern wenn ich keine Leistung aus deren Bereich in Anspruch genommen habe?

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"das soll gerecht sein"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
August bis Dezember 09

09 ? Sicher das es nicht 2008 ist ?
quote:
RA Bussek & Mengede einen Mahnbescheid erhalten

einen gerichtlichen Mahnbescheid ?
Oder war es nur ein Anwaltsschreiben ?

lg

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#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid brauchst du keine Unterlagen an das Gericht schicken!!!!!
Du hast nur 2 Möglichkeiten:
Entweder du wiedersprichst dem Mahnbescheid mit beigefügtem Blatt.
Oder du tust nichts und dann schuldest du denen in 2 Wochen wirklich den Betrag!

Wobei ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann das dem Mahnbescheid ( oder ist es nur ein Muster?) keine Mahnung von diesem Anwalt vorangegangen sind?

lg Actrostom

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"Denkt an die Bewertung, Danke"

-- Editiert am 12.11.2009 14:34

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#3
 Von 
Doratii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich habe kurz vor Weihnachten auch einen Mahnbescheid von mr.nexnet Bussek & Mengede erhalten. Zuvor hatte ich wie viele andere auch diese dubiose Schreiben erhalten das Sie von ihrer kompletten Forderung absehen würden wenn ich 70 % bezahlen würde. Dieses habe ich natürlich ignoriert. Nun habe ich dem Mahnbescheid fristgerecht widersprochen.

Heute flatterte mir dann ein Schreiben ins Haus indem Bussek & Mengede mich auffordern den Widerspruch zurückzuziehen.

Hat dies schonmal einer bekommen ? Und wie groß ist die Chance das B&M wirklich Klage einreichen.?

Bitte um Antwort :-(

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#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Heute flatterte mir dann ein Schreiben ins Haus indem Bussek & Mengede mich auffordern den Widerspruch zurückzuziehen.

Hat dies schonmal einer bekommen ?


Das bekommt wohl jeder der Widerspruch einlegt!

Ist schliesslich der letzte Versuch doch noch an DEIN Geld zu kommen.

Geniesse diesen Brief , war nämlich der letzte .
Jetzt kehrt wieder Ruhe ein.

lg actrostom

PS:
Zitat:
Und wie groß ist die Chance das B&M wirklich Klage einreichen.?

Genauso gross wie die Wahrscheinlichkeit das sie Dir nachweisen können das du doch die Kosten verursacht hast ! Also Quasi 0


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 18.01.2010 07:20

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#5
 Von 
Doratii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, dann hab ich hoffentlich bald ruhe ;)

danke

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#6
 Von 
abzockehochdrei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, auch ich habe so einen Mahnbescheid erhalten für Dienste die ich nie in Anspruch genommen habe, hinzu kommt das ich schon lange eine Vorwahlsperre habe. Also ist es völlig unmöglich übers Featnetz diese Nummer anzuwählen. Ich werde Widerspruch einlegen und hofentlich bald meine Ruhe haben.

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#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Sehr gut! Fristgerecht zurück ans zuständige Mahngericht (Frist sind 2 Wochen) und nicht wieder zurückziehen. Zudem von der Telekom Nachweis über Premium-Service-Sperre besorgen bzw. alte Bestätigung darüber raus suchen -)

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