Mahnbescheid Rechtsanwalt Hörnlein & Feyler

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Exokiel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid Rechtsanwalt Hörnlein & Feyler

Guten Morgen,
Ich habe vor einiger Zeit eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen und schon flatterte mir ein Brief von Infoscore ins Haus, dass ich bezahlen müsse.
Habe dies auch vorgenommen, aber etwa 1 Woche später ist ein Brief von der Rechtsanwaltskanzlei eingegangen und wenige Tage später noch einer, dass ich Verzugsgebühren in Höhe von 80€ bezahlen soll. Diese Forderungen habe ich schriftlich abgelehnt.
Hörnlein & Feyler hatten sich entschieden das Mahnverfahren einzuleiten und ich habe den Mahnbescheid vom Amtsgericht Berlin komplett widersprochen.

Von dem Amtsgericht habe ich nichts mehr gehört, aber die Rechtsanwälte rufen alle 2 Tage bei mir unter anonymer Rufnummer an - hauptsächlich nachts. Gestern wurde ich am Mittag angerufen und hatte eine sehr unfreundliche Dame am Telefon. Ich solle doch bitte sofort bezahlen und den Widerspruch zurückziehen. Ich sei im Unrecht und wenn ich mich nicht sofort melde wird ein Klageverfahren angekurbelt.
Ich habe vor diesen Anrufen 1 Brief erhalten mit der Bitte, den Widerspruch zurückzuziehen und eine Ratenzahlung für einen nicht genannten Betrag zu vereinbaren.
Unterschrieben habe ich nichts, aber mittlerweile bin ich ratlos.

Danke für Ihre Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Habe dies auch vorgenommen

Was hast du damals alles bezahlt? Die Rechnung selbst? Verzugszinsen? Mahngebühren? Inkassogebühren?

Zitat:
Von dem Amtsgericht habe ich nichts mehr gehört, aber die Rechtsanwälte rufen alle 2 Tage bei mir unter anonymer Rufnummer an - hauptsächlich nachts.

Ich würde zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Belästigung und schwerer Nötigung erstatten. Telefonanrufe nachts sind nicht mal ansatzweise OK.
Den Anwälten würde ich schreiben "Werte Anwälte. Soeben habe ich sie angezeigt wegen schwerer Nötigung aufgrund des nächtlichen Telefonterrors. Ich untersage Ihnen, mich weiterhin anzurufen. Sollten Sie mich auch nur noch ein einziges Mal anrufen, werde ich einen Anwalt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung/ einstweiligen Verfügung beauftragen."

Ggf. noch überlegen, ob man bei der zuständigen Anwaltskammer Beschwerde einlegt, dass diese Kanzlei nachts (!) Telefonterror veranstaltet und dass die denen doch bitte wegen solchen Straftaten die Lizenz entziehen möchten.

Achja: Und ggf. mal mit Uhrzeit dokumentieren, wann die Anrufe stattfanden.


-- Editiert von mepeisen am 07.07.2015 08:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Exokiel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Was hast du damals alles bezahlt? Die Rechnung selbst? Verzugszinsen? Mahngebühren? Inkassogebühren?

Die Rechnung selbst, Verzugszinsen, Mahngebühren und Inkassogebühren. Kurzfristig hatte mich auch noch BFS Risk angeschrieben mit einer gleichen Forderung zu dem selben Thema - auch gleiches Aktenzeichen.

Zitat (von mepeisen):

Ich würde zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Belästigung und schwerer Nötigung erstatten. Telefonanrufe nachts sind nicht mal ansatzweise OK.
Den Anwälten würde ich schreiben "Werte Anwälte. Soeben habe ich sie angezeigt wegen schwerer Nötigung aufgrund des nächtlichen Telefonterrors. Ich untersage Ihnen, mich weiterhin anzurufen. Sollten Sie mich auch nur noch ein einziges Mal anrufen, werde ich einen Anwalt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung/ einstweiligen Verfügung beauftragen."
Ggf. noch überlegen, ob man bei der zuständigen Anwaltskammer Beschwerde einlegt, dass diese Kanzlei nachts (!) Telefonterror veranstaltet und dass die denen doch bitte wegen solchen Straftaten die Lizenz entziehen möchten.
Achja: Und ggf. mal mit Uhrzeit dokumentieren, wann die Anrufe stattfanden.

-- Editiert von mepeisen am 07.07.2015 08:25

Habe ich der Frau am Telefon auch versucht klarzumachen und das ich den Austausch über Telefonate strikt ablehne. Falls die mir etwas zu sagen haben, dann bitte schriftlich per Post.
Die Uhrzeiten habe ich hier, das reicht teilweise von 1 Uhr - 4 Uhr nachts und manchmal auch 5 oder 6 Uhr morgens. Komischerweise war der letzte Anruf zur Mittagszeit.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das heißt, du hast Inkassogebühren sogar mit bezahlt und die wollen trotzdem einen Nachschlag? Dann würde ich hier noch zusätzlich das Aufsichtsgericht des Inkassos verständigen, sowie die zuständige Anwaltskammer. Dass die Mitglieder dort mittels nächtlichem Telefonterror eine verbotene Kostendopplung für Anwalts- und Inkassogebühren in derselben Angelegenheit erpressen wollen.
Dann sollten die Ruhe geben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10693 Beiträge, 4206x hilfreich)

Es wurde wahrscheinlich schon mehr gezahlt als gerichtlich durchzusetzen wäre und dann kommt sowas....

Ich würde neben den Beschwerden an entsprechenden Stellen,noch einmalig per (Einwurf-)Einschreiben mitteilen, dass alle Forderungen bereits ausgeglichen sind.
Gleichzeitig eine detailierte Forderungsaufstellung anfordern und darum bitten, dass die die Kanzlei bestätigt,
dass sie weiterhin auf ihrer Forderung besteht.

Sollte was kommen, einen Anwalt damit beauftragen negative Feststellungsklage einzureichen.

1x Hilfreiche Antwort

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