Guten Morgen !
Habe ein Problem mit einem Kunden der eine Rechnung von mittlerweile(Portokosten ) 92.-€ nicht zahlen will.
Sachlage : Im Januar bestellte Herr X in meinem Online-Shop Ware für 73.-€,die bis Anfang Feb.bezahlt werden sollte, was nicht geschah. Ich schickte eine Zahlungserinnerung per E-Mail,die zurückkam,weil Adresse falsch.Darauf schickte ich ihm 3 Mahnungen,worauf aber nichts geschah.Anfang stellte ich dann einen Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid,worauf ich vom Amtsgericht einen Brief bekam,Adressat nicht bekannt.Was kann ich jetzt noch tun um an mein Geld zu kommen ?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mond47
-- Editiert von Mond47 am 30.06.2005 11:03:55
Mahnbescheid - Einwohnermeldeamt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Beim Einwohnermeldeamt ne Anfrage starten und schauen wo der gemeldet ist.
Dann unter der neuen Anschrift zustellen lassen.
MFG Blacky
Habe ich schon gemacht ,aber außer das ich 7.50€bezahlt habe ist nichts dabei raus gekommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das heisst?
Hat das Einwohnermeldeamt mitgeteilt: Unbekannt, oder dass der unter der alten Anschrift gemeldet ist?
Evtl. kann die Staatsanwaltschaft etwas ermitteln?
Falsche E-Mail Adresse, falsche Anschrift. Klingt irgendwie etwas nach Betrugsverdacht.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
die ware und die mahnungen scheinen ja aber angekomen zu sein. viele leute melden sich ja aber nicht gleich unmitelbar nach einem umzug um. schauen sie doch einmal ins aktuelle online telefonbuch und rufen sie in 4 wochen noch einmal beim einwohnermeldeamt an soweit die nun nur die ihnen bereits bekannt anschrift erhalten haben.
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