Mahnbescheid - Einwohnermeldeamt

30. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2010 16:18:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Einwohnermeldeamt

Guten Morgen !
Habe ein Problem mit einem Kunden der eine Rechnung von mittlerweile(Portokosten ) 92.-€ nicht zahlen will.
Sachlage : Im Januar bestellte Herr X in meinem Online-Shop Ware für 73.-€,die bis Anfang Feb.bezahlt werden sollte, was nicht geschah. Ich schickte eine Zahlungserinnerung per E-Mail,die zurückkam,weil Adresse falsch.Darauf schickte ich ihm 3 Mahnungen,worauf aber nichts geschah.Anfang stellte ich dann einen Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid,worauf ich vom Amtsgericht einen Brief bekam,Adressat nicht bekannt.Was kann ich jetzt noch tun um an mein Geld zu kommen ?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mond47

-- Editiert von Mond47 am 30.06.2005 11:03:55

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Beim Einwohnermeldeamt ne Anfrage starten und schauen wo der gemeldet ist.
Dann unter der neuen Anschrift zustellen lassen.

MFG Blacky

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.03.2010 16:18:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich schon gemacht ,aber außer das ich 7.50€bezahlt habe ist nichts dabei raus gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Das heisst?

Hat das Einwohnermeldeamt mitgeteilt: Unbekannt, oder dass der unter der alten Anschrift gemeldet ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Evtl. kann die Staatsanwaltschaft etwas ermitteln?

Falsche E-Mail Adresse, falsche Anschrift. Klingt irgendwie etwas nach Betrugsverdacht.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

die ware und die mahnungen scheinen ja aber angekomen zu sein. viele leute melden sich ja aber nicht gleich unmitelbar nach einem umzug um. schauen sie doch einmal ins aktuelle online telefonbuch und rufen sie in 4 wochen noch einmal beim einwohnermeldeamt an soweit die nun nur die ihnen bereits bekannt anschrift erhalten haben.

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