Mahnbescheid, Stromrechnung

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)
Mahnbescheid, Stromrechnung

Hallo zusammen.

ich brauche mal eure Hilfe...

ich möchte von euch gerne wissen wie meine Chancen sind und wie ihr weiter vorgehen würdet.

Also zu meinem Fall:

Ich bin letztes Jahr in November umgezogen und habe meinen Stromvertrag 3 Wochen vorher schriftlich gekündigt (leider nicht per Einschreiben). Ich habe auch keine weiteren Abschläge bezahlt.

Dann kam der Gebührenbescheid von 2003 (mit einer Nachzahlung bis aber einschließlich Dezember), ca. 10 Mahnungen davon 2 letzte Mahnungen. Irgendwann wollten die Stadtwerke Geld bis einschließlich Feb. 2004.

In dieser Zeit habe ich mehrmals telefonisch widersprochen da hat man mir immer gesagt das müsse geprüft werden, dann kam wieder eine Mahnung. Dann war es mir zu dumm und wiedersprach Anfang Februar schriftlich. Das Ergebnis war das wiedermal eine letzte Mahnung kam. Ich habe nicht weiter reagiert. Jetzt kam Ein Mahnbescheid vom Amtsgericht mit einer Forderung von 181,91€.

Ich habe auf so etwas keine RS- Versicherung.

Und jetzt? Mahnbescheid wiedersprechen? Bezahlen?


Grüße

tomtom

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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wie ist denn die Kündigungsfrist?

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#2
 Von 
alex1073
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 8x hilfreich)

Also schau mal wirklich nach wie in deinem Vertrag die Kündigungsfristen sind.
Außerdem hast du geschreiben, dass es eine Nachzahlung ist. Denke schon, dass es seine Richtigkeit hat. Wenn du auf die Mahnungen nicht reagierst, hast ja geschreiben, dass du 10 Mahnungen bekommen hast. Ist etwas viel? Meines Erachtens mahnt niemand so oft.

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#3
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

In den AGB´s steht: Bei Adressänderung ober Umzug ist mindestens 3 Tage vorher mündlich oder schriftlich die Abmeldung vorzunehmen.

Klar die Nachzahlung leiste ich gerne mit dem richtigem Zählerstand der November bei Auszug war, den wollten die Stadtwerke anscheinend nicht wissen da ihn keiner ablesen kam bzw. sie reagieren überhaupt nicht. Laut den Stadtwerken haben Sie auch nie eine Kündigung erhalten.

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Gibt es denn da einen Nachfolger in der alten Whg? Ab wann zahlt der denn Strom?

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#5
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Der ist erst März 2004 eingezogen und bezahlt ab da auch Strom

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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#6
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Ist das jetzt so, daß es nur noch um Dez. geht? In der Zeit ist ja kein Strom verbraucht worden, das kann man ja prüfen und den Zählerstand bis Nov. hast Du doch auch und ein Kopie der Kündigung, dann würde ich mal pers. hin gehen, die haben doch Sprechstunden. Wenn Du überhaupt nichts bezahlt hast, ist der MB wohl zu Recht, allerdings die Anzahl der Mahnungen ist merkwürdig hoch

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