Klarna überweist Geld zurück und schaltet Inkasso ein

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bennybär75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna überweist Geld zurück und schaltet Inkasso ein

Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Zum 1. mal Klarna genutzt. Rechnung bezahlt, konnte wegen fehlendem Verwendungszweck (sorry, kann leider auch mal passieren..habe den Tag mehrere online Zahlungen gemacht und das war die einzige, wo ich´s vergessen hab) aber nicht zugeordnet werden. Finde ich schon seltsam, Name, Betrag, Bankdaten, alles richtig. Und dann kann ein auf Zahlung spezialisiertes Unternehmen es nicht zu ordnen? Sie hatten es dann eine Woche später zurück gebucht, was ich aber nicht gesehen hatte. Nun habe ich Post vom Inkasso Unternehmen bekommen. Jetzt soll ich das doppelte zahlen! Bei Klarna sagte man mir, ich muß das mit coeo Inkasso klären. coeo sagt, Klarna soll mir schriftlich zusagen, daß es aus dem Inkasso genommen wird. Der Herr von Klarna klang nicht so, als ob die sowas machen. Kann mir jemand raten was ich tun soll? Danke für Eure Hilfe

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Und dann kann ein auf Zahlung spezialisiertes Unternehmen es nicht zu ordnen?

Ja, die Foren sind sogar voll davon, wo Leute den richtigen Verwendungszweck angegeben haben und trotzdem ließ es sich angeblich nicht zuordnen.

Sinn ergibt das eigentlich keinen.

Ich würde nur die ursprüngliche Forderung (diesmal mit richtigem Verwendungszweck) überweisen und Coeo schreiben, dass man deren gebühren wegen Annahmeverweigerung der Klarna zurückweist und sie sich gefälligst an Klarna wenden sollen, wenn sie Geld haben wollen.

Einem Gläubiger ist zuzumuten, dass er nicht zuzuordnende Zahlungen überprüft und dann wie du sagst beispielsweise am Namen richtig zuordnet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb521438-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe genau den gleichen Fall.
Hat das Vorgehen mit den Verweigern funktioniert?
Was genau ist damit gemeint? "deren gebühren wegen Annahmeverweigerung der Klarna zurückweist".

Ich denke auch, dass die bei einer offenen Rechnung mit meinem Namen und den richtigen Betrag die Überweisung zuordnen können sollten. Oder bei einer Rücküberweisung wenigstens eine Info dazu verschicken sollten. Das sieht Klarna aber anders und haben mich auch auf das Inkassounternehmen verwiesen.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.557 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen