Keine Rechnung erhalten - Inkasso

24. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
wuselon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Rechnung erhalten - Inkasso

Hallo !

Ich habe folgendes Problem:

Bei einer Versicherung habe/hatte ich eine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung.
Im April 2007 bin ich umgezogen (mit 6-monatigem Nachsendeantrag) und hatte das auch mitgeteilt. War ich bis jetzt jedenfalls der Meinung, da die Rechtschutz ihre Rechnungen immer an die neue Anschrift korrekt geschickt hat.

Nun habe ich von einem Inkasso-Unternehmen Post erhalten, in dem steht, dass sie mit dem Einzug der Versicherungsprämie der Haftpflichtversicherung beauftragt worden sind.
Ich habe darauf hin bei der Versicherung angerufen und nachgefragt, um was es sich genau handelt, da ich keine Rechnung oder Mahnung erhalten habe.
Der Sachbearbeiter teilte mir mit, dass die Beitragsrechnung vom 13.11.2007 wg. "unbekannt verzogen" zurückgekommen ist, aber die Mahnungen vom 12.02.08/25.03.08 und die Kündigung des Vertrags 15.04.2008 angeblich nicht. Diese gingen alle an meine alte Anschrift ! Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich nicht nur diese eine Versicherung bei ihnen habe, sondern auch noch eine Rechtschutzversicherung, die komischerweise die richtige Anschrift aufweist. Das konnte er mir dann auch bestätigen ! Mit dem Forderungseinzug hätten sie auch nichts mehr zu tun. kopien der Schreiben hat mir dann jetzt zugesandt.

Die Hauptforderung von € 55,35 hab ich jetzt an das Inkasso-Büro mit dem Vermerk HF überwiesen.

Wie soll ich mich weiter verhalten ?
Muss ich die Inkassogebühren zahlen ?

Für die nette Unterstützung und das Bemühen meinen langen Text zu lesen, bedanke ich mich schon mal ! :)

Grüßle,
wuselon

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Das ist ja wohl nen ganz klares Problem deiner Versicherung, und so nen Fall wo die Linke Hand nicht weiß was die Rechte tut. Die Inkassogebühren würde ich deswegen net zahlen.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Weitergabe an ein Inkassobüro ist automatisiert

quote:
Die Hauptforderung von € 55,35 hab ich jetzt an das Inkasso-Büro mit dem Vermerk HF überwiesen.



Zweckgebundene Zahlung
Hätte ich ebenfalls so gemacht

quote:
Wie soll ich mich weiter verhalten ?



Ich würde auf dem kommenden Brief des Inkassobüros warten und die Restforderung (Inkassogebühren) vollumfänglich und begründungslos zurückweisen
Ich würde dies per Fax UND per email machen

quote:
Muss ich die Inkassogebühren zahlen ?



Ich würde keine Inkassogebühren zahlen.
Liste trotzdem mal die Gebühren auf !

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wuselon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen !

Vielen Dank für die Antworten ! :)

Die Forderungsaufstellung sah so aus:

Hauptforderung € 55,35
Zinsen 5% bis 26.01.2009 € 3,02
außergerichtl kosten des Gläubigers € 5,11
Inkassokosten, Adressermittlungskosten,
Barauslage, Kontoführung etc. € 69,16

Gesamtschuld insgesamt € 132,64

Nun kam der Brief von der Inkasso ("kostenlose Mitteilung"), dass sie mir den Eingang der Zahlung von € 55,35 bestätigen und sie meine nächste "Rate" erwarten.

Dann schreib ich die wohl mal an, wie empfohlen ! :grins:

Bin gespannt, was da noch kommt ! :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Was isn das überhaupt für nen Inkassoverein...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wuselon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Seghorn Inkasso GmbH aus Bremen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nun kam der Brief von der Inkasso ("kostenlose Mitteilung"), dass sie mir den Eingang der Zahlung von € 55,35 bestätigen und sie meine nächste "Rate" erwarten.


Selbst wenn Du im selbstverschuldeten Verzug wärst sind die gewünschten Inkassogebühren m.M nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig


lg

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