Keine Mahnungen erhalten: Inkasso

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
MarieS.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Keine Mahnungen erhalten: Inkasso

Hallo,
ich habe eine Frage, und hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.

Ich habe im August 2005 einen schufafreien Kredit in der Schweiz beantragt. Die Raten habe ich auch brav zurück gezahlt, allerdings einmal, im April 2007 zwei Wochen zu spät. Im November 05 war ich umgezogen, und hatte einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragt, der aber nur 6 Monate lief. Ich habe damals vergessen, der Bank meine neue Anschrift mitzuteilen.
Im Januar 09 war die letzte Rate fällig. Und jetzt, im Februar 09 kam plötzlich ein Schreiben eines Inkassounternehmens, mit einer Forderung von 199,- €
Damals im April 07 wurde scheinbar der fehlende (bzw. zu spät eingegangene) Betrag angemahnt, mit einer Mahngebühr von 7,- €.
Da ich die Mahnung nie bekommen habe, wurden diese 7,- € erneut Monat für Monat angemahnt.
Laut Aussage des Inkassounternehmens kamen die Mahnungen auch nie zum Absender zurück.
Jetzt im Januar 09 hat die Bank mir dann den Kredit gekündigt (Kündigungsgebühr 25 ,-€) - seltsamerweise erst zu einem Zeitpunkt, wo sowieso alle Forderungen beglichen waren - außer eben der stetig anwachsenden Mahngebühr.
Das Inkassounternehmen stellte mir zusätzlich eine Inkassogebühr von 25,- €, eine Kontoführungsgebühr von 10,- € sowie eine Gebühr zwecks Adressermittlung von 10,- € in Rechnung.

Die 199,00 € die ich bezahlen soll, bestehen also aus 70 ,-€ für Inkassounternehmen und Kreditkündigung ( der ja zu dem Zeitpunkt ohnehin abgelaufen war?!?!) sowie 129,00 Euro Mahngebühren.

Muss ich das alles zahlen bzw. ist diese Vorgehensweise rechtens? Kann ich verlangen, dass nachgewiesen wird, dass die Mahnungen überhaupt an mich abgesandt wurden?

Ich bedanke mich für jede Hilfe.

Beste Grüße,
Marie

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13 Antworten
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#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Oh das wird schwierig. Also wenn du gute Nerven hast kannst du die Sache bis zum MB aussitzen und dann WI einlegen, denn Mahnauslagen (egal in welcher Form sind nicht einklagbar). Aber wie sieht das mit den AGB's aus-> deutsches oder schweizer Recht??

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#2
 Von 
MarieS.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke erstmal für deine Antwort. Welche AGBs gelten, weiß ich gar nicht. Das Inkassounternehmen hat seinen Sitz aber in der Schweiz. Und die Bank selbst sagte mir, sie würde den Fall nicht mehr betreuen, sämtliche Fragen solle ich mit dem Inkassounternehmen klären.

Was mir nicht ganz klar ist .. da ich die Mahnungen ja nie erhalten und die Raten aber immer überwiesen habe, WUSSTE ich ja gar nichts von der Fälligkeit der Gebühren.
Auch ist es ja in der Regel wo so, dass eine Mahngebühr dann keine Gültigkeit hat, wenn Mahnung und Überweisung sich zeitlich überschneiden.Wie in aller Welt sollte das Unternehmen mir nun überhaupt nachweisen, dass jene erste Mahnung überhaupt gerechtfertigt war? Oder darf man immer mahnen, sobald am Tag der vereinbarten Ratenzahlung der Betrag nich einging?

Kann ich rechtlich verlangen, dass mir nachgewiesen wird, dass die Mahnungen überhaupt an mich verschickt wurden? Ich meine, wie soll ich eine Rechnung begleichen, von deren Existenz ich gar nichts weiß?

Was könnte ich den dem Inkassounternehmen antworten???



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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die eigentliche Forderung sollte vom Tisch
ICH würde die HF plus 10 € Mahngebühren überweisen mit dem zusatz auf dem Überweisungsträger : nur Hauptforderung plus 10 € Mahngebühr
Dann wären lediglich kaum durchsetzungsfähige Inkassogebühren offen
Wie ist der Name des IBs ?

-- Editiert von thehellion am 17.02.2009 22:25

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#4
 Von 
MarieS.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Hauptforderung ist ja bereits längst vom Tisch. Ich habe jeden Monat die jeweilige Rate beglichen. Nur eben ein paar Mal ein bis zwei Wochen später als verlangt.
Das Schreiben von der Inkasso Gesellschaft (BAREX Inkasso Aktiengeselleschaft/ Vaduz) kam erst mehrere Wochen, nachdem ich die kompletten Kreditforderungen bis auf den letzten Cent zurück gezahlt hatte. Wie gesagt, gab es nur einige Monate, wo das Geld nicht genau zum 1. auf dem Konto war. Diese Mahngebühren wurden dann immer wieder erneut angemahnt, obwohl jede Rate bezahlt war. Auch die "Kreditkündigung" erfolgte erst im letzten Monat, als bereits alle Raten beglichen waren. Und diese wurde mir mit weiteren 25,- € in Rechnung gestellt.

Kann es sein, dass hier einfach nur jemand versucht, sich mittels fadenscheiniger Gründe zu bereichern??? Welchen Sinn macht es, einen Kredit kostenpflichtig zu kündigen, wenn er sowieso schon komplett bezahlt ist???

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sorry
Hatte ich nicht richtig gelesen -
Sieht eher so aus als ob man noch einen schnellen €uro kurz vor Schluß machen möchte !?
Tritt Barex als Besitzer der Forderung auf ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarieS.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, ich denke schon, dass Barex als Besitzer auftritt. Ich hatte heute auch nochmal bei der schweizer Bank angerufen. Die wollten irgendwie nichts mehr von der Sache wissen und meinten, sie hätten keinerlei Unterlagen mehr zu dem Fall, die seien komplett bei Barex.

Ich habe nochmal auf die Forderungsauflistung geschaut.
Insgesamt werden 1,16 € Verzugszins gefordert. Das sehe ich durchaus ein, diesen zu begleichen, durch die verspätete Bezahlung der Raten. Aber die immensen Mahngebühren von 120 € insgesamt finde ich unverschämt. Noch dazu, wo ich, wie gesagt, keine einzige Mahnung je erhalten habe. Wäre dies der Fall gewesen, hätte ich ja bereits die erste Mahngebühr bezahlt.
Die Kündigungsgebühr halte ich ohnehin für eine Farce ...
Und dann werden insgesamt noch ca. 30 € Kontoführungsgebühren eingefordert. Ist mir unverständlich, wofür diese sein sollen ... (???)

Ich werde da morgen nochmal anrufen ...

Wenn Mahngebühren gerichtlich tatsächlich nicht eingeklagt werden können, und die momentanen Forderungen sich ja ausschließlich aus Mahngebühren und den anderen unverständlichen Gebühren bestehen, dürften die damit im Ernstfall wohl nicht durchkommen, hoffe ich ...

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist der Inkassoladen überhaupt in Deutschland zugelassen ?

lg

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#8
 Von 
MarieS.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, der Firmensitz ist in Liechtenstein und die haben wohl ne ganz korrekte Register Nummer und dürfen in Deutschland agieren.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das mit der Kreditkündigung (25 € ) dürfte kaum haltbar sein zumal die verspätete Zahlung schon zu lange her sind ( 20 Monate !! )

quote:
Damals im April 07 wurde scheinbar der fehlende (bzw. zu spät eingegangene) Betrag angemahnt, mit einer Mahngebühr von 7,-



lg

-- Editiert von thehellion am 18.02.2009 23:49

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#10
 Von 
MarieS.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, das denke ich auch ... wie gesagt noch dazu, wo im Moment der Kreditkündigung der komplette Kreditbetrag bereits zurückgezahlt war. Das einzige, was nicht bezahlt war zu dem Zeitpunkt, war die Mahngebühr von Mahnungen, die nicht bei mir ankamen. Es gab also zum Zeitpunkt der Kündigung gar keinen Kredit mehr, der hätte gekündigt werden können ...

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#11
 Von 
MruMrsMollig
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Such die verbraucherzentrale auf bevor du was zahlst! die helfen dir garantiert!

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#12
 Von 
MarieS.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo an alle,
ist zwar schon ne Weile her, dass Ihr mir geholfen habt, aber ich wollte mich jetzt einfach nochmal melden. Ich habe an Barex den folgenden Brief verfasst, auf den ich bislang noch keine Rückmeldung bekam:



Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 10.02.2009 möchte ich Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen geforderte Betrag von 202,64 € meines Erachtens nach nicht rechtens ist, weshalb ich die Forderung auf diese Weise nicht stehen lassen kann und auch nicht begleichen werde.
Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne die Gründe näher erläutern:

1.) Den Forderungen der Fa. Fidium Finanz für meinen Kredit bin ich jeden Monat nachgekommen, durch die Überweisung der geforderten Rate von 101,20 €.
Es kam lediglich während einiger Monate vor, dass die Rate nicht zum 1. des Monats überwiesen wurde, sondern 1-3 Wochen später.
Eine Mahnung von Fidium Finanz hat mich nie erreicht, wenngleich Sie in Ihren Forderungen mehrere Mahnungen auflisten, mit zahlreichen Mahngebühren, aus denen sich der Großteil der geforderten Summe zusammen setzt.
Da ich eine Mahnung (aufgrund meines Umzugs im November 2005) nie erhalten habe, konnte ich folglich auch keine Mahngebühr bezahlen.
Selbst wenn ich eine Mahnung erhalten hätte, so ließe sich heute (da ich ja tatsächlich keine Mahnung erhielt) nicht mehr nachweisen, ob die Mahnung nicht zu einem Zeitpunkt bei mir eingegangen ist, zu dem ich die fällige Rate längst bezahlt hatte, da alle Raten im jeweiligen Monat beglichen wurden.
Sicher wissen Sie, dass eine Mahngebühr nicht zu zahlen ist, falls sich Mahnung und Zahlung des Betrages zeitlich überschneiden.
Würden Sie auf Zahlung der Mahngebühr bestehen, müssten Sie nachweisen können, dass 1. Fidium Finanz mir eine Mahnung zugesandt hat, die ich erhalten habe, und dass 2. die Mahnung vor der Zahlung des fälligen Betrages bei mir einging. Dies dürfte Ihnen nicht möglich sein.
Sicher wissen Sie darüber hinaus auch, dass Mahngebühren nach deutschem Recht gerichtlich nicht einklagbar sind. Daher sehe ich diese Forderung Ihrerseits als hinfällig.
2.) Desweiteren beanschlagen Sie Kreditkündigungskosten in Höhe von 25,-€. Auch diese werde ich nicht bezahlen, da zum Zeitpunkt der scheinbaren Kündigung überhaupt kein Kredit mehr bestand, der seitens Fidium Finanz hätte gekündigt werden können.
Diese Kündigung fand scheinbar zum 28.01.2009 statt. Ich hatte jedoch bereits am 27.01.2009 die letzte fällige Rate überwiesen. Ich war Fidium Finanz zum Zeitpunkt der Kreditkündigung keinen Cent des Kreditbetrages mehr schuldig (mit Ausnahme der Mahngebühr, von der ich ja aber leider nie in Kenntnis gesetzt wurde).
Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es keiner weiteren Diskussion darüber bedarf, dass ein Kredit, der bereits voll abbezahlt ist, nicht mehr gekündigt werden kann.
3.) Zum Dritten veranschlagen Sie zweimal Kontoführungsgebühren von einmal 8,- € und einmal 10,- €. In meinem Kreditvertrag waren keine Kontoführungsgebühren aufgeführt, weshalb ich davon ausgehen muss, dass diese sich ebenfalls auf die Mahnungen beziehen, weshalb auch diese Gebühr meines Erachtens nach hinfällig ist. (siehe Punkt 1)
4.) Inkassogebühren scheinen mir daher ebenfalls nicht gerechtfertigt, da ich Fidium Finanz nichts schuldig blieb, meine Raten alle bezahlt habe, und lediglich die Mahngebühren offen geblieben sind. Dieser Punkt wurde jedoch unter 1.) ausführlich erläutert.
5.) Ich räume ein, dass es mein Verschulden war, dass ich versäumt habe, Fidium Finanz nach dem Umzug meine neue Anschrift mitzuteilen. Dennoch bin ich der Meinung, dass Fidium Finanz verpflichtet gewesen wäre, meine neue Anschrift (auf meine Kosten!) zu ermitteln, bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, um eventuelle Missverständnisse und daraus resultierende Kosten bereits im Vorfeld auszuräumen.
Die Adressermittlungsgebühren werde ich selbstverständlich begleichen.

Kulanterweise bin ich auch bereit, die beiden Mahngebühren von einmal 7,- € und einmal 8,- € zu begleichen, wenngleich ich dazu nicht verpflichtet wäre (siehe Punkt 1.).

Diesen Gesamtbetrag von 25,- € überweise ich Ihnen umgehend auf das von Ihnen genannte Konto.


Mit freundlichen Grüßen,


Ich bin gespannt, wie die werten Damen und Herren darauf reagieren werden.

Beste Grüße,
Marie

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die werden mit einem weiteren Bausteinmahnbrief retournieren ohne das Schreiben zu lesen

lg

1x Hilfreiche Antwort

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