Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Verkäufer A versteigert einen Artikel bei Ebay,
Käufer stellt Käuferschutzantrag, Paypal schiebt
dem Käufer das Geld am 14.3.11 wieder zurück.
Soweit ist alles in Ordnung bis jetzt.
Durch diese Aktion hat Veräufer A natürlich
einen negativen Kontostand von 350 € bei Paypal.
Am 21.4. erhält der Verkäufer eine Mail von den KSP Rechts-
anwälten, mit der Bitte um Zahlung der Forderung
und zusätzlich folgende Gebühren:
Hauptforderung 350
Verzugszinsen 1
vorgerichtliche Kosten 20
Gebühr in Höhe von 60
Auslagenpauschale 12
Zusammen circa 450 €, mit Frist bis zum 27.4.
Brief mit dem selben Inhalt geht auch am 21.4. ein.
Verkäufer B überweist die Hauptforderung am 27.4.
auf das Paypal-Konto. KSP versucht telefonisch
Kontakt aufzunehmen.
Wie wird das ganze seitens KSP weitergehen ?
Wie soll sich Verkäufer A weiter verhalten ?
Sind die knapp 100 € Gebühren ok ? Kommt
mir persönlich sehr hoch vor.
Fragen über Fragen
Würde mich über eure Meinungen freuen !
Grüße,
b-smoker
KSP / Paypal Problem
27. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2011 | 15:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP / Paypal Problem
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 27. April 2011 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
quote:
Wie wird das ganze seitens KSP weitergehen ?
So wie in den restliechen 2457 Fällen zu dem Thema hier.
quote:
Wie soll sich Verkäufer A weiter verhalten ?
So wie in den restliechen 2457 Fällen zu dem Thema hier.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 27. April 2011 | 22:19
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
Tip:
Inkassobriefe von KSP ignorieren!
Gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief) widersprechen!
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass KSP/Paypal klagt. Die sind sehr klagescheu, denn letztendlich ist es unwahrscheinlich, dass die Paypal-Willkür (einfach mal Geld an Käufer zurückschieben) mit der deutschen Rechtssprechung vereinbar ist.
Paypal müsste diese Hürde nehmen, denn Paypal muss ja die Anspruchsgrundlage der EUR 350,- begründen.
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