KSP / Paypal Problem

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
b_smoker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP / Paypal Problem

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Verkäufer A versteigert einen Artikel bei Ebay,
Käufer stellt Käuferschutzantrag, Paypal schiebt
dem Käufer das Geld am 14.3.11 wieder zurück.
Soweit ist alles in Ordnung bis jetzt.

Durch diese Aktion hat Veräufer A natürlich
einen negativen Kontostand von 350 € bei Paypal.

Am 21.4. erhält der Verkäufer eine Mail von den KSP Rechts-
anwälten, mit der Bitte um Zahlung der Forderung
und zusätzlich folgende Gebühren:

Hauptforderung 350
Verzugszinsen 1
vorgerichtliche Kosten 20
Gebühr in Höhe von 60
Auslagenpauschale 12

Zusammen circa 450 €, mit Frist bis zum 27.4.

Brief mit dem selben Inhalt geht auch am 21.4. ein.

Verkäufer B überweist die Hauptforderung am 27.4.
auf das Paypal-Konto. KSP versucht telefonisch
Kontakt aufzunehmen.

Wie wird das ganze seitens KSP weitergehen ?
Wie soll sich Verkäufer A weiter verhalten ?
Sind die knapp 100 € Gebühren ok ? Kommt
mir persönlich sehr hoch vor.

Fragen über Fragen :)

Würde mich über eure Meinungen freuen !

Grüße,
b-smoker

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
Wie wird das ganze seitens KSP weitergehen ?

So wie in den restliechen 2457 Fällen zu dem Thema hier.



quote:
Wie soll sich Verkäufer A weiter verhalten ?

So wie in den restliechen 2457 Fällen zu dem Thema hier.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Tip:
Inkassobriefe von KSP ignorieren!
Gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief) widersprechen!

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass KSP/Paypal klagt. Die sind sehr klagescheu, denn letztendlich ist es unwahrscheinlich, dass die Paypal-Willkür (einfach mal Geld an Käufer zurückschieben) mit der deutschen Rechtssprechung vereinbar ist.
Paypal müsste diese Hürde nehmen, denn Paypal muss ja die Anspruchsgrundlage der EUR 350,- begründen.

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