Ich habe am 28.4.04 ein Schreiben der Firma Juripol erhalten. Es war an meinen Sohn gerichtet, der bereits seit 18 Monaten nicht mehr hier wohnt und nicht mehr bei mir gemeldet ist. Die Firma will einen Betrag von 82,50 euro haben für eine angebliche Internet-dienstleistung "Erotik der Auftraggeberin "Campoint AG Eden.cd". das alles sagt mir überhaupt nichts und ich habe auch darauf nicht reagiert. Daraufhin kam vor ein paar Tagen ein Anruf, mein Freund ging an den Apparat und er wurde von der firma Juriopol nach meinem Sohn gefragt, er sagte dass er nicht mehr hier wohnt. Heute kam ein zweiter Brief "Abgabe Mahnbescheid", in dem mein Sohn aufgefordert wird, innerhalb 7 Tagen die Forderungshöhe von 100,58 euro zu begleichen. Wie soll man auf so etwas reagieren?
Juripol
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das ist doch kein MB, sondern die Androhung eines MB, wenn der Sohn nicht mehr bei Dir wohnt und auch volljährig ist und die Forderung berechtigt ist, dann sollen sie ihn man schön suchen, er wird ja irgendwo polizeilich gemeldet sein
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Ihr Sohn sollte erstmal eine exakte Forderungsaufstellung von JuraPol verlangen sowie die Übertragung zur Foredrungseinteribung im ORIGINAL !
§§ 409 Abtretungsanzeige, 410 BGB Aushändigung der Abtretungsurkunde
Es könnte sich herausstellen, dass der Betrag bereits über die Telefeonrechnung berechnet wurde (Dealereinwahl).
siehe auch
http://www.internetfallen.de/Dialer/Hanseatische_Dialer/hanseatische_dialer.html
und
BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 96/03
(Dialer)
TKV § 16 Abs. 3 Satz 3
Leitsätze:
a) Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlußinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (sogenannter Dialer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlußnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV).
b) Es obliegt dem Anschlußnutzer nicht, Vorkehrungen gegen sogenannte Dialer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Mißbrauch vorliegt.
HINWEIS: Dieser Beitrag stell keine Rechtsberatung dar sondern spiegelt meine persönlichen Erfahrungswerte und/oder meine private Meinung dar !
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